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Ohne die Schufa bekommen Sie heute kein Auto, kein Kredit, manchmal nicht mal einen Mietvertrag. Da drängt sich die Frage auf, unter welchen Kriterien nimmt die Auskunftei die Kreditwürdigkeitsberechnung vor? Der Bundesgerichtshof hat sich mit eben dieser Frage beschäftigt und hat ein Urteil gefällt.

Überblick

  • Die Schufa im Überblick
  • Die Berechnung der Kreditwürdigkeit
  • Kritikpunkte der Verbraucherschützer
  • Der besondere Fall
  • Die Rechtsstreitigkeit
  • Das BGH Urteil

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Die Schufa im Überblick

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherheit heißt kurz gesprochen auch Schufa. Sie ist eine der größten Auskunfteien über die Kreditwürdigkeiten der privaten Schuldner.

Die Datensammlung der Schufa umfasst mittlerweile etwa 600 Daten aus denen generiert wird, ob eine Person kreditwürdig ist oder nicht. Die Schufa hat von rund 65 Millionen Bundesbürger Daten gesammelt.

Die Daten liefern Grundlagen für die Prognosen über das Zahlungsverhalten einer Person. Um die Kreditwürdigkeit einzuschätzen, gibt es ein Berechnungssystem.

Die Daten für das Berechnungssystem sollte aufgrund eines Rechtstreits offengelegt werden und der BGH hat ein Urteil gefällt – er schützt das Schufageheimnis.

Die Berechnung der Kreditwürdigkeit

In einem mathematisch-statistischen Verfahren werden letztendlich die Daten nach festgelegten Kriterien geordnet und in eine Punkteliste umgewandelt. Diese Punkteliste liefert die Grundlage für den sogenannten Score

Der Score ist dann ein Prozentwert. Hier gilt: je höher der Score in der Schufa ist, desto besser ist es für die Person.

Mittels des Scorings wird die Kreditwürdigkeitsberechnung vorgenommen, eine Berechnung die nicht nur Verbraucherschützer kritisieren und einsehen möchten.

Der BGH allerdings hat ein Urteil gefällt, die Schufa muss die Berechnung nicht offenlegen.

Kritikpunkte der Verbraucherschützer

Laut Verbraucher zählen Daten, wie die über das Einkommen, den Beruf, der Wohnort und andere auch zum Score.

Wer in einem sozialen Brennpunkt wohnt, wird schlechter eingestuft. Ein „no go“ wenn es nach den Verbraucherschützern geht.

Der besondere Fall

Aufgrund einer Namensverwechslung bei der Schufa gelang es einer Kundin erst, die Finanzierung ihres Autos im zweiten Anlauf zu gestalten. Dabei kam dann zusätzlich raus, dass die Bonität bei der Schufa und die Bonität einer anderen Auskunftei weit auseinander klafften.

Die Dame klagt auf Einblick in die Daten, die bei dem Ergebnis der Schufaberechnung ausschlaggebend waren.

Die Rechtsstreitigkeit

Aus der Klage wurde eine Rechtsstreitigkeit, der letztlich eine Revision beim BGH zuließ.

Das bis dato gefällte Urteil wies die Klage ab mit der Begründung, die Schufa habe die Auskunftspflicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzes erfüllt.

Nun musste der BGH ein Urteil fällen.

Das BGH Urteil

Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gefällt und das Schufageheimnis geschützt. Die Schufa muss nach dem Urteil keine umfassende Auskunft über die Berechnung der Kreditwürdigkeit erteilen.

Die Daten, die für das Scoring von Bedeutung sind und zu der Kreditwürdigkeitsberechnung führen, werden weiterhin das Geheimnis der Schufa bleiben.

Bildquelle: © motorradcbr – Fotolia.com

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