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Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Nicht nur Mieter haben Anspruch auf Wohngeld (hier in Form eines Mietzuschusses), auch bei Eigentümern kann es als Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum geleistet werden.

Wer Wohnungsgeld erhalten möchte, muss dieses beantragen. Wo Sie Wohngeld beantragen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Das Wohngeld
  • Für wen
  • Weitere Voraussetzungen
  • Wie viel und wie lange
  • Wo und wie beantrage ich Wohngeld
  • Erforderliche Unterlagen Mieter
  • Erforderliche Unterlagen Eigentümer

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Wohngeld

Das Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung und stellt einen Zuschuss zu den Wohnkosten dar. Das Wohngeld dient dabei der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Grundsätzlich wird beim Wohngeld zwischen zwei Arten unterschieden:

  • Mietzuschuss bei Mietern und
  • Lastenzuschuss bei Eigentümern

Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Wohngeldgesetz (WoGG) und anderen Gesetzen und gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (s. § 68 Nr. 10 SGB I).

Für wen

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Jeder Bürger, der die Voraussetzungen für Wohngeld erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, es ist also kein freies Ermessen der Behörde.

Weitere Voraussetzungen

Ist man grundsätzlich anspruchsberechtigt, hängt die Frage, ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, noch von weiteren Voraussetzungen ab.

Und zwar:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden, vom Wohngeld nach § 1 Abs. 2 WoGG nicht ausgeschlossenen Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens sowie
  • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung. Hierbei ist die in § 7 Abs. 4 WoGG getroffene Regelung
  • der kopfanteiligen Ermittlung des Miete/Belastung in Mischhaushalten zu beachten.
    Wie viel und wie lange

Wie bereits erwähnt, so hängt die Höhe des Wohngeldes von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab. Eine pauschale Aussage zur Höhe kann demnach nicht getroffen werden.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo und wie Wohngeld beantragen

Wohngeld erhält man nur auf Antrag. Betragt wird das Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird allgemeines Wohngeld für zwölf Monate geleistet, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle.

Um keine Zeit zu verlieren, können Sie zunächst einen formlosen Antrag auf Wohngeld stellen. Denn mit dem formlosen Antrag beginnt bereits der Anspruch auf das Wohngeld.

Ein solch formloser Antrag sollte folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers;
  • eine Formulierung, nach der Wohngeld beantragt wird (z.B. „hiermit beantrage ich Wohngeld für die Wohnung in der Musterstraße 321 ab dem DATUM.“);
  • Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird;
    das Datum, ab wann das Wohngeld beantragt wird (in der Regel der laufende Monat).

Der formlose Antrag ersetzt nicht den „richtigen“ Antrag auf Wohngeld. Diesen müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben mit allen notwendigen Unterlagen an die zuständige Wohngeldstelle zusenden. Welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Notwendige Unterlagen Mieter

Sind Sie Mieter, so müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • 1. Ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
  • 2. Einkommensbescheinigung zum Antrag auf Mietzuschuss

Diese Bescheinigung muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. Sie ist maßgeblich für den Anspruch und die Bemessung des Wohngeldes. Alternativ können auch Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate eingereicht werden.

  • 3. Mietbescheinigung (Angaben des Vermieters zum Wohnraum)

Die Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag wird benötigt, um die Höhe des Wohngeldes zu bestimmen und um festzustellen, ob überhaupt Miete gezahlt wird.

  • 4. Ergänzende Erklärungen

Dieses Formblatt dient sowohl bei dem Antrag auf Mietzuschuss als auch auf Lastenzuschuss als Hilfestellung, alle eventuellen Einkommensarten aufzuführen und entsprechende Belege beizufügen.

Fall Sie Teile Ihrer Wohnung untervermieten, müssen Sie dazu ebenfalls eine Erklärung abgeben und das entsprechende Formular auszufüllen.

Ggf. ist auch ein Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen zu erbringen. Die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen wirken sich einkommensmindernd aus.

Notwendige Unterlagen Eigentümer

Wenn Sie Eigentümer sind, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • 1. Ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)
  • 2. Einkommensbescheinigung zum Antrag auf Mietzuschuss

Diese Bescheinigung muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. Sie ist maßgeblich für den Anspruch und die Bemessung des Wohngeldes. Alternativ können auch Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate eingereicht werden.

  • 3. Fremdmittelbescheinigung (Darlehen/Kredite)

Die Fremdmittelbescheinigung muss zum Nachweis der Belastung von der Darlehen gebenden Bank ausgefüllt werden. Alternativ können auch Kopien der Darlehensverträge in Kombination mit Kopien der letzten Darlehens-Kontoauszüge eingereicht werden.

  • 4. Ergänzende Erklärungen

Hier gelten die gleichen Erläuterungen wie beim Mietzuschuss (siehe oben).

Des Weiteren müssen folgende Unterlagen bzw. Kopien eingereicht werden:

  • Grundflächenberechnung
  • Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht)
  • Letzter Bescheid über die Grundbesitzabgaben
  • Ggf. Bescheinigung über die Eigenheimzulage
  • Bei Wohnungen: Wirtschaftsplan

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats und ist gebührenfrei.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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