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Diskussionen über Pausenzeiten finden sich regelmäßig in den Schlagzeilen, wenn es darum geht, wie man Unfälle vermeiden kann. Der Mensch ist keine Maschine und braucht je nach Aufgabe und Arbeitszeit regelmäßig Pausen. Aber auch wenn Sie keine anspruchsvolle Aufgabe haben und nichts falsch machen können, stehen Ihnen laut Arbeitsrecht Pausen zu. Denn pausenlos zu arbeiten, kann schlimme Folgen für Sie und für das Unternehmen haben.

Überblick

  • Pausen und ihre Längen
  • Ausnahmen
  • Regelarbeitszeit und Pausen
  • Was zählt als Pause?
  • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
  • Pausen sinnvoll nutzen

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Das sagt das Arbeitsrecht: Pausen und ihre Längen

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, wer wann wie lange und mit welchen Pausen und Urlaubszeiten arbeiten darf. Für die Pausen regelt das Gesetz insbesondere folgende Dinge: Wie lange und wie regelmäßig müssen die Pausen während der Arbeitszeit sein? Wie viel Ruhe steht einem Mitarbeiter zu, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird?

Dabei stehen zwei Dinge im Vordergrund:

  • der Arbeitsschutz
  • der Gesundheitsschutz

Darüber hinaus wird festgelegt, dass an Sonn- und Feiertagen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden darf, um dem Arbeitnehmer zu ermöglichen sich „seelisch zu erheben“.

Als Arbeitgeber sollte man nicht vergessen, dass Pausen ein vielschichtiges Phänomen sind und nicht nur dazu dienen die körperlichen oder geistigen Kräfte wiederherzustellen. Pausen werden vielfach für soziale Kontakte unter den Kollegen genutzt und dienen dem Informationsaustausch. Eine geschickte Gestaltung des Pausenangebots kommt also dem Unternehmen zugute.

Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Gesetzgeber die Notwendigkeit sieht, die Rechte des Arbeitnehmers einzuschränken. Grund dafür kann das Gemeinwohl sein, die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit oder andere wichtige Argumente. Deshalb gibt es unter anderem für folgende Berufsgruppen Sonderregelungen: Leitende Angestellte, Beamte, Soldaten, Chefärzte, Priester, Schiffs- und Flugzeugbesatzungen.

Darüber hinaus gibt es eigene Regelungen für die Arbeit von Jugendlichen.

Auch wenn für diese Gruppen die Arbeitszeit anders geregelt wird, ist es nicht möglich, dass ein Arbeitgeber die Arbeitszeit völlig willkürlich festlegt oder Pausen streicht.

Regelarbeitszeit und Pausen

Die maximal zulässige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt am Tag 8 Stunden und in der Woche 48 Stunden. Die Pausen werden in diese Zeit nicht mit eingerechnet. Wenn es der Betrieb oder besondere Situationen erfordern, dass länger gearbeitet wird, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Tagesdurchschnitt dennoch nicht überschritten wird.

Das bedeute konkret, dass für Überstunden bei einem wichtigen Projekt ein entsprechender Arbeitszeitausgleich geschaffen werden muss. Der Passus, dass Überstunden mit der Bezahlung abgegolten werden, ist deshalb für diesen Bereich nicht gültig. Der Sinn dahinter ist, dass Arbeitnehmer Pausen brauchen, um sich zu erholen und diese Erholung nicht durch Geld ersetzt werden kann.

Liegt die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bei 6 Stunden oder mehr, muss ihm eine Ruhepause eingeräumt werden, die mindestens 30 Minuten lang ist und von vornherein fest geplant ist. Beträgt die Arbeitszeit mindestens 9 Stunden, muss die Ruhepause 45 Minuten betragen. Diese Pausen können in mehrere Abschnitte von jeweils 15 Minuten eingeteilt werden.

Sie müssen mindestens 6 Stunden, nachdem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgenommen hat, anfangen. Das gilt auch, wenn er an diesem Tag schon eine Pause hatte. Es ist also nicht zulässig, gleich nach der ersten Stunde eine Frühstückspause anzusetzen auf die dann 7 Stunden Arbeit ohne weitere Unterbrechung folgen.

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit müssen bis zur Wiederaufnahme am nächsten Tag mindestens 11 Stunden liegen, in Ausnahmefällen 10 Stunden.

Was zählt als Pause im Arbeitsrecht?

Es gibt genaue Regelungen im Arbeitsrecht: Pausen sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer grundsätzlich arbeiten könnte. Das bedeutet, wenn er kein Material zur Verfügung gestellt bekommt oder zum Beispiel der Strom ausfällt, wird das als so genannte Betriebspause gewertet, die zur Arbeitszeit zählt. Als Unterscheidung dazu nutzt das Arbeitsrecht den Ausdruck Arbeitspause.

Daneben gibt es auch noch die so genannte Bildschirmpause oder Lärmpause, die ebenfalls als Arbeitszeit gelten. Diese Pausen, die für spezielle Branchen oder in speziellen Abteilungen zum Gesundheitsschutz dienen, liegen bei 5 Minuten und werden damit ähnlich behandelt wie ein Gang zur Toilette. Nur wenn diese vom Arbeitnehmer ungewöhnlich oft genutzt werden, kann der Arbeitgeber gerichtlich dagegen vorgehen.

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

In einigen Berufen ist es üblich neben der normalen Arbeitszeit den reibungslosen Betrieb durch eine Rufbereitschaft oder einen Bereitschaftsdienst sicherzustellen. Diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht das gleiche.

Die Zeit der Rufbereitschaft gilt als Ruhezeit, solange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Er hat in dieser Zeit bestimmte Voraussetzung zu erfüllen. Er muss zum Beispiel erreichbar sein und sich in der Nähe der Arbeitsstelle aufhalten.

Wenn die Zeit, in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erscheinen muss, aber so kurz ist, dass ihn das daran hindert sich um persönliche oder familiäre Angelegenheiten zu kümmern, dann spricht man von Bereitschaftsdienst, genauer noch von Arbeitsbereitschaft.

Dabei muss der Arbeitnehmer direkt am Betrieb vor Ort sein. Daneben gibt es auch noch den Journaldienst, der für bestimmtes Personal außerhalb der Kernarbeitszeiten gilt, um zum Beispiel Notfälle abdecken zu können.

Auch wenn beim Bereitschaftsdienst unter Umständen keine Arbeit anfällt, zählt er als volle Arbeitszeit während der auch Pausen gewährt werden müssen.

Pausen sinnvoll nutzen

Da das Arbeitsrecht Pausen nur von der Länge her festlegt, können Sie selbst entscheiden, wie Sie damit umgehen. Pausen werden dabei stark von der Kultur und den persönlichen Vorlieben geprägt, aber der primäre Zweck ist es immer Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Wenn Sie danach wieder fit sind, ist es egal ob Sie ein Nickerchen machen, mit ihren Kollegen plaudern oder eine Runde um den Block laufen.

Bildquelle: © fotokalle – Fotolia.com

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