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Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen? Sie haben unüberwindbare Schwierigkeiten und wollen den geschlossenen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beenden? Bevor Sie eine Kündigung schreiben, sollten Sie sich über einen Auflösungsvertrag Gedanken machen. Nutzen Sie die Vorteile in diesem Vertrag für sich und bedenken Sie die Unwegsamkeiten, die bei dieser Vertragsvariante auf Sie warten können. Wie das genau geht und was Sie alles beachten sollten, das erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Der Auflösungsvertrag
  • Die Vorteile für den Arbeitgeber
  • Die Vorteile für den Arbeitnehmer
  • Was muss der Arbeitnehmer beachten?
  • Können Sie die Sperre von der Agentur für Arbeit umgehen?
  • Die Beratung beim Fachmann
  • Der Auflösungsvertrag in der Ausbildung
  • Was Sie noch wissen sollten

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Der Auflösungsvertrag

In einem Arbeitsvertrag ist das Kündigungsrecht ein wichtiger Bestandteil. Doch eine Kündigung hat immer einen negativen Beigeschmack und ist im Lebenslauf kein Pluspunkt. Als Arbeitnehmer hat man aber auch die Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung bei unwiderruflichen Unstimmigkeiten zu wählen – den Auflösungsvertrag.

Der Auflösungsvertrag wird auch Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt und wirkt wie eine Kündigung. Er beendet einvernehmlich das Arbeitsverhältnis zwischen den Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Ein Auflösungsvertrag in schriftlicher Form umgeht eine Kündigung.

Die Vorteile für den Arbeitgeber

Ein Auflösungsvertrag hat für den Arbeitgeber in Grunde nur Vorteile. Er umgeht in diesem Fall, das Kündigungsschutzrecht. In dieser Zeit ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet und kann nicht mit Gegenleistungen rechnen.

Der Auflösungsvertrag ist zwar ebenso die Grundlage für die finanzielle Auseinandersetzung bei dem Beenden des Arbeitsverhältnisses, summa summarum aber rechnet sich der Auflösungsvertrag für den Arbeitgeber meisten besser, als ein Kündigungsverfahren. Außerdem ist es für das bestehende Betriebsklima eine weitaus komfortablere Lösung.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer

Eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt meistens nur zustande, wenn der Arbeitgeber darin einen Vorteil sieht, sonst würde es gewiss keine Zugeständnisse in Form eines Auflösungsvertrages anbieten. Doch hat der Arbeitnehmer auch Vorteile von diesem Verfahren?

Der Arbeitnehmer kann von folgenden Vorteilen in einem Auflösungsvertrag profitieren:

  • Die Abfindungssumme zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt
  • Restgeldzahlungen werden bestimmt, wie Provisionen und Urlaubsgeld
  • Die Anerkennung seines Resturlaubes wird in dem Auflösungsvertrag fixiert
  • Der Bestandsschutz der betrieblichen Altersvorsorge kann gesichert werden
  • Die Ausstellung eine Zeugnisses, das dem Arbeitnehmer in der Karriere förderlich sein kann, wird abgeklärt

Was muss der Arbeitnehmer beachten?

Der Arbeitnehmer muss sich einer Tatsache ganz genau bewusst sein; mit der Unterschrift unter dem Auflösungsvertrag beendet er das Arbeitsverhältnis und das freiwillig. Das hat zur Folge, dass er von der Bundesagentur für Arbeit mit einer Sperre belegt werden kann. Diese Sperre betrifft die Auszahlung seines Arbeitslosengeldes in einem Zeitraum von drei Monaten.

Sie sollten deshalb, Ihre Abfindung so auslegen, dass Sie diese Zeit ohne finanzielle Einbußen überstehen, wenn Sie keine neue Jobaussicht im Anschluss haben. Bei der Berechnung der Abfindung muss der Arbeitnehmer bei einem Auflösungsvertrag auch beachten, dass das eine zu versteuernde Summe ist. Schnell ist sonst der Überblick verloren, den Sie für Ihre Planung benötigen.

Können Sie die Sperre von der Agentur für Arbeit umgehen?

Es gibt eine Möglichkeit, die Sperre, die von der Agentur für Arbeit ausgesprochen wird, wenn ein Arbeitsverhältnis freiwillig beendet wird, zu umgehen. Die Grundvoraussetzung dafür ist die Bestimmtheit einer Kündigung, die Sie erwarten müssen, wenn Sie den Auflösungsvertrag nicht unterschreiben.

Die Kündigung hätte dann zum selben Zeitpunkt wie der Auflösungsvertrag gegriffen und die Wahrung der Kündigungsfrist wäre beachtet gewesen. Eine weitere Grundlage ist die Tatsache, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht unkündbar sein darf und die Höhe der Abfindung ist in diesem Fall ausschlaggebend. Diese darf nicht über einem viertel und auch nicht unter einem viertel oder einem halben Nettomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung liegen. Das sind Faktoren, die eine Beratung bei einem Fachmann im Vorfeld sinnvoll erscheinen lassen.

Die Beratung beim Fachmann

Bei einem Auflösungsvertrag lohnt es sich, einen Fachmann um Hilfe zu bitten. Zu viele Fallstricke können sonst den Arbeitnehmer zu schaffen machen. Die Berechnung und Festlegung einer angemessenen Abfindungssumme ist auch eine bessere Ausgangssituation, in Verhandlungen zu bestehen, die den Auflösungsvertrag betreffen.

Weiterhin sollten Sie wissen, dass ein Fachmann sich mit der juristischen Formulierung in einem Auflösungsvertrag auskennt, oftmals sind kleine Feinheiten hier ausschlaggebend und für den Laien nicht zu durchschauen oder zu unterscheiden. Wenn Sie nicht das Nachsehen haben wollen, lohnt sich eine Beratung.

Der Auflösungsvertrag in der Ausbildung

In der Ausbildung besteht ebenso die Option, das Ausbildungsverhältnis mit einem Auflösungsvertrag zu beenden. Wahrscheinlich ist es hier im Hinblick auf den weiteren Werdegang die beste Alternative, die Ausbildung woanders fortsetzen zu können oder eine andere Tätigkeit aufzunehmen.

Auszubildende kommen viel häufiger in die Lage, das bestehende Vertragsverhältnis kündigen zu wollen, als berufserfahrene Angestellte, die schon abschätzen können, worauf Sie sich einlassen. Wenn Sie also alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, das Ausbildungsverhältnis aufrecht zu erhalten, sollten Sie die einvernehmliche Art anstreben – den Auflösungsvertrag.

Was Sie noch wissen sollten

Als Auszubildender können Sie ein unterschriebenes Ausbildungsverhältnis nicht auflösen, wenn es noch nicht begonnen hat. Hier kann nur eine Kündigung greifen. Nicht selten passiert es, dass junge Menschen ohne Bedacht ein Ausbildungsverhältnis unterschreiben, aber schon vor Antritt desselben, Ihre Entscheidung bereuen.

Eine Kündigung, genau wie ein Auflösungsvertrag bedarf der schriftlichen Form. Aus dem Internet geladene Vordrucke sollten auf die juristische Formulierung überprüft werden, damit Sie nicht etwas unterschreiben, dass sich später anders darstellt, als Sie es gedacht haben. Die Unterschrift unter einem Auflösungsvertrag ist unwiderruflich und kann nicht zurückgenommen werden.

Bildquelle:  © alphaspirit – Fotolia.com

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