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Nur wenige Tage nachdem die Regierung die Höhe der neuen Hartz-IV-Regelbedarfssätze bekannt gab, fordert ein Bündnis u. a. aus Sozial- und Wohlfahrtsverbände in einer Pressemitteilung, diese Sätze mithilfe neu zu ermittelnder Beträge an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

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Geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum Jahreswechsel vor. So steigt der Geldbetrag ab 2017 etwa für Ehepaare von 736 Euro auf 746 Euro.

Die Höhe des Satzes prüft die Bundesregierung regelmäßig. In dem „Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums für Erwachsene und Kinder“ gibt sie bekannt, mit welchem Betrag das Existenzminimum gesichert ist. Dieses gilt zugleich als Mindestbedarf für Sozialhilfeempfänger. Dabei leitet die Regierung den Betrag aus den statistisch erfassten Ausgaben der jeweiligen Haushalte mit den geringsten Einkommen ab.

Kritik an den Regelsätzen

DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.

Da die Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden, kämen „zwangsläufig niedrige Regelsätze heraus“, kritisieren unter anderem DGB und Verbände.

Er werden erneut viele Stellschrauben für einen geringen Betrag justiert, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen, beanstandet DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Sogar nicht gültige Daten werden in Kauf genommen, um den Regelsatz niedrig zu halten. Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach weiter. Damit setze die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, Hartz-IV-Regelsätze nicht bedarfsdeckend zu gestalten.

Forderungen nach neuen Ermittlungen werden laut

Neben der grundlegenden Neuermittlung fordern DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen auch schnell wirksame Soforthilfen für die Leistungsberechtigten. In einer gemeinsamen Erklärung machten sie sich Anfang November 2016 für zusätzliche Extra-Leistungen, wie etwa eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder eine Brille stark. Darin fordern sie die Regierung ebenso dazu auf, dass für Leistungsempfänger der Eigenanteil für das Mittagessen in Schulen entfallen soll und die Leistung für Schulmaterialien an die tatsächlichen Kosten angepasst werden.

Kinder kommen viel zu kurz

Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, äußerte daneben die Auswirkungen für Kinder. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, so Loheide.

Weiter fordert Loheide „Auch Religiöse und andere Feste gehören zur soziokulturellen Teilhabe. Wir schlagen vor, für alle Kinder im Leistungsbezug hierfür zumindest 30 Euro im Jahr vorzusehen“. Die Regelsätze für Kinder werden anhand einer Datenbasis errechnet, die unbrauchbar sind, da viele Posten auf den Angaben von weniger als 100 Haushalten beruhten, so die Meinung des Bündnisses.

Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Regelsätzen ging im Bundestag am 9. November in die entscheidende Phase. Der Bundesrat muss im Anschluss dann den Regelsätzen noch zustimmen.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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