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Mit einem Kleingewerbe Geld zu verdienen, kann der Einstieg in eine Selbstständigkeit sein. Auf jeden Fall kann man sich dadurch ohne großen bürokratischen Aufwand etwas dazu verdienen – wenn man ein paar Regeln beachtet. Welche das sind, lesen Sie hier.

Übersicht:

  • Definition
  • Wahl der Umsatzsteuer
  • Namenswahl
  • Finanzielle Grenzen
  • Zuständigkeit
  • Kleinunternehmerregelung
  • Nachteile

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Kleingewerbe anmelden: So gehts!

Kleingewerbe anmelden

Kleinunternehmer-Rechner


Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine Unternehmensform, die nicht groß genug ist, dass man dafür die üblichen kaufmännischen Einrichtungen und Abläufe brauchen würde. Das bedeutet, dass Sie viel weniger Aufwand bei der Buchführung haben, aber auch bestimmte Grenzen einhalten müssen, was Ihren Umsatz anbelangt. Konkret heißt das, dass sie keine Bücher führen müssen und Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln können.

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden, gelten Sie damit als Unternehmer doch zum Beispiel nicht automatisch als Kaufmann, was sich je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, positiv oder negativ für Sie auswirken kann. Sie sollten beachten, dass es sich bei einem Kleingewerbe nicht um eine eigene Rechtsform handelt.

Je nachdem, was Sie anbieten, sind Sie an die Regelungen der entsprechenden Branche gebunden. Deshalb gibt es eine Reihe von Berufen, die nicht als Kleingewerbe ausgeübt werden können.

Die Bezeichnung Kleingewerbe sagt auch nichts darüber aus, in welchem Umfang die Tätigkeit ausgeübt wird und ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Die Gründung erfolgt aber immer als Einzelperson.

Kleingewerbe anmelden und Art der Umsatzsteuer wählen

Bei einem Kleingewerbe haben Sie die Möglichkeit bei der Umsatzsteuer die so genannte Ist-Versteuerung zu wählen. Das bedeutet, dass Sie nur dann steuerpflichtig sind, wenn Sie das Geld tatsächlich erhalten. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Ihre Kunden lange brauchen, bis sie ihre Rechnungen begleichen. Die Alternative dazu ist die Sollversteuerung, bei der es auf den Zeitpunkt der Rechnung ankommt.

Kleingewerbe anmelden und Namen auswählen

Üblicherweise treten Kleingewerbe mit dem Namen des Unternehmers und einem Hinweis auf die Branche auf. Die Regelungen, die es dazu in der Gewerbeordnung gab, wurden im Jahr 2009 gestrichen, Sie können also theoretisch jeden beliebigen Namen wählen, der nicht mit anderen Gesetzen in Konflikt kommt. Doch wenn es für Ihre Geschäftsinteressen nicht anders notwendig ist, sollten Sie einen Namen nach dem bekannten Muster wählen.

Welche finanziellen Grenzen gibt es beim Kleingewerbe?

Grundsätzlich darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe 500.000 Euro nicht überschreiten, beim Gewinn liegt die Grenze nach dem ersten Betriebsjahr bei 50.000 Euro. Dabei müssen Sie aber beachten, dass ein Kleingewerbe im Gesamtzusammenhang Ihrer unternehmerischen Tätigkeit gesehen wird.

Wenn Sie also mehrere Kleingewerbe betreiben, selbst ständig sind oder weitere Einnahmen haben, kann es sein, dass Ihre gesamten Einnahmen zählen. Aus vielen kleinen Gewerben, die sich ohne großen Aufwand verwalten lassen, kann so schnell eine ziemliche buchhalterische Herausforderung entstehen.

Ein weiterer wichtiger Vorteil eines Kleingewerbes ist der vereinfachte Umgang mit der Umsatzsteuer. Wenn Sie im Jahr der Betriebseröffnung nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machen, können Sie von der steuerlichen Kleinunternehmerregelung profitieren, bei der Sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Sie müssen deshalb auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Auch bei der Gewerbesteuer hat man es als Kleinunternehmen leichter, wenn der Umsatz unter einem Betrag von 24.500 Euro liegt. Man muss zwar eine Gewerbesteuererklärung einreichen, aber keine Gewerbesteuer abführen.

Anders als bei anderen Unternehmensformen, ist bei einem Kleingewerbe kein Startkapital notwendig. Sie haften im Zweifelsfall mit Ihrem Privatvermögen.

Kleingewerbe anmelden: Wer ist zuständig?

Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt beim Gewerbeamt. Hier wird auch die Ab- oder Ummeldung durch geführt. Für bestimmte Tätigkeiten wie zum Beispiel für Handwerker, die sich zusätzlich bei einer Innung oder Handwerkskammer melden müssen, gibt es weitere Informationspflichten.

Ansonsten erfolgt die Anmeldung direkt vor Ort, ohne dass Sie vorher spezielle Unterlagen oder Nachweise beantragen müssen. Je nach Standort des Gewerbeamts fällt eine kleine Gebühr an, die sich üblicherweise im unteren zweistelligen Bereich bewegt.

Das Gewerbeamt meldet die Neugründung des Kleingewerbes automatisch an das Finanzamt weiter. Von diesem erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit weiteren Hinweisen zum Kleingewerbe und eine neue Steuernummer.

Ihre Gewerbeanmeldung wird auch an die IHK weitergeleitet und Sie werden automatisch Mitglied. Je nach Tätigkeit kann es sein, dass Sie ebenso bei anderen Vereinigungen als Mitglied geführt werden und sich gegebenenfalls über Versicherungen oder verpflichtende Fortbildungen Gedanken machen müssen.

Kleinunternehmerregelung beim Kleingewerbe anmelden: Was ist zu beachten?

Wenn Sie sich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden haben, dann gilt diese für fünf Jahre. Das gilt nur dann nicht, wenn die oben genannten Schwellen beim Gewinn und dem Umsatz überschritten werden.

Die Umstellung erfolgt automatisch, Sie müssen also selbst wissen, ab wann Sie in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen müssen und welche Regelungen für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung gelten.

Solange die Kleinunternehmerregelung gilt, müssen Sie dem Finanzamt keine Umsatzsteuervorauszahlung leisten, sondern geben einfach zum Ende des Jahres die Umsatzsteuererklärung ab.

Große Kleinunternehmerregelung bedeutet aber auch, dass Sie in Ihrer Einnahmenüberschussrechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

Das wirkt sich vor allem dann negativ für Sie aus, wenn Sie im ersten Jahr große Investitionskosten haben.

Nachteile eines Kleingewerbes

Bevor Sie Ihr Kleingewerbe anmelden sollten Sie gründlich alle Aspekte bedenken und sich am besten professionell beraten lassen. Manche der Wahlmöglichkeiten, die Sie durch eine Kleingewerbe-Gründung haben, wirken sich sofort auf Ihre finanzielle Situation aus, andere dagegen erst nach Jahren.

Darüber hinaus sollte man nicht unterschätzen, dass ein Kleingewerbe bei manchen potenziellen Kunden und Geschäftspartnern nicht als „richtiges“ Unternehmen gesehen wird. Außerdem sollten Sie sich überlegen, ob Ihre Kleingewerbeanmeldung nur einer kleinen Nebenbeschäftigung dienen soll oder der erste Schritt zu mehr geschäftlichem Erfolg ist.

Bildquelle: © M. Schuppich – Fotolia.com

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