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Aktuell sorgt eine Studie für Aufsehen, die herausgefunden haben will, dass Millionen Minijobber nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten. Politikern fordern nun, die Kontrollen in Betrieben auszuweiten.

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Studie über Mindestlohn sorgt für Wirbel

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat einer aktuellen Untersuchung zufolge ermittelt, dass Millionen von Minijobbern – die ohnehin oft nur ein geringes Einkommen haben – um den Mindestlohn betrogen werden. Der Studie zufolge sollen fast 50 % der geringfügig Beschäftigten in Deutschland weniger als 8,50 Euro pro Arbeitsstunde erhalten. Dies war der Mindestlohn zum Zeitpunkt der Umfrage in 2015. Besonders erschreckend sei, dass etwa jeder fünfte Minijobber sogar weniger als 5,50 Euro erhielt.

Die Grünen fordern mehr Kontrollen

Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen, nennt die Ergebnisse „skandalös“. So würde es sich nun rächen, dass die Bundesregierung die Kontrollen in Betrieben sträflich vernachlässigt hätte. Daher fordern die Grünen mehr Kontrollen in Unternehmen, damit der Lohnbetrug beim Minijob reduziert werden kann.

Weil die Bundestagswahl im September ansteht, lassen es sich die Grünen nicht nehmen, die Vernachlässigung des Themas durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu betonen. Nahles habe sich viel zu lange „auf ihren Lorbeeren“ ausgeruht und müsse nun ein schärferes Vorgehen durchsetzen, um Verstöße konsequent aufzudecken. Das sei man geringfügig Beschäftigten und ehrlichen Arbeitgebern schuldig.

Weitere Kritik an Bundesarbeitsministerin Nahles

Dass die Bundesarbeitsministerin ihrem Koalitionsversprechen, mehr Minijobber in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen, nicht nachgekommen ist, lassen die Grünen ebenfalls nicht unkommentiert: „Das ist definitiv zu wenig für eine Ministerin, die sich die soziale Gerechtigkeit auf die Agenda geschrieben hat“, so Pothmer in einer Pressemeldung zur Studie.

Werden tatsächlich Millionen unterbezahlt?

Die aktuelle Studie des WSI ist nicht unkritisch zu lesen. Für die Datenerhebung hat man zunächst 27.000 Menschen in einer Haushaltsbefragung befragt, später noch einmal 13.000. Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass 48,5 % der Minijobber zu wenig Stundenlohn erhalten. Das Statistische Bundesamt, welches ebenfalls eine Erhebung zum Mindestlohn machte, kam auf einen Wert von 13 %.

Die amtlichen Statistiker befragten hierzu 70.000 Beschäftigte in 6.000 Betrieben. Warum der Unterschied so groß ist? Unter anderem, weil die WSI-Studie auf Daten basiert, die sich auf das Frühjahr 2015 beziehen – erst wenige Monate nachdem der Mindestlohn eingeführt wurde.

Den Mindestlohn umgehen: Arbeitgeber werden kreativ!

Grundsätzlich zeigen aber beide Studien, obwohl unterschiedliche Werte ermittelt wurden, dass der Mindestlohn noch längst nicht lückenlos gezahlt wird und die bisherigen Kontrollen durch den Zoll nicht ausreichen. Weiterhin wird klar, dass es kein Einzelfall ist, wenn Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen. Viele Arbeitgeber werden sogar recht kreativ, wenn es darum geht, die Lohnkosten trotz Mindestlohn niedrig zu halten.

So wird etwa die Arbeitszeit auf dem Papier dem Monatsverdienst – bei Minijobbern maximal 450 Euro – angepasst, nicht aber der tatsächliche Arbeitsumfang. Aus diesem Grund raten auch viele Experten Minijobbern dazu, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren und durch Kollegen bezeugen zu lassen.

Und natürlich sollten sie ihren Arbeitgeber auf den Missstand aufmerksam machen, ggf. auch den Betriebsrat, Zoll oder eine Klage vor Gericht anstreben. Der rechtliche Weg empfiehlt sich aber nur dann, wenn man auf den Minijob nicht mehr angewiesen ist, da nach der Klage eine Weiterbeschäftigung sehr unwahrscheinlich ist.

Bildquelle: © Wolfilser – Fotolia.com

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