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Wenn noch vor gar nicht langer Zeit das Berufsleben und die Kindererziehung zwei total verschiedene Bereiche einer Familie waren, haben sich heute die berufliche Entwicklung und die immer breiter gefächerten Lebensumstände aufeinander zubewegt. Mittlerweile sind die unterschiedlichsten Arbeitsmodelle darauf fokussiert, Familie und Beruf im Hinblick auf eine soziale Verträglichkeit perfekt miteinander zu verbinden. Ob in Festanstellung, in Teilzeit oder im sogenannten Minijob.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht heute an oberster Stelle. Gerade junge Familien oder Alleinerziehende, die nach der Geburt des Kindes gezwungen sind zu arbeiten, haben es besonders schwer Beruf und Erziehung unter einen Hut zu bringen. Ein wichtiges Instrument zur wirtschaftlichen Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden ist das Elterngeld. Eine Neuerung dieser wichtigen politischen Geldleistung sind das ab dem 1. Juli 2015 geltende ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus.

ÜBERSICHT:

1. Allgemeines

2. Partnerschaftliche Qualität

– Vereinbarkeit von Familie und Beruf
– Längerer Bezug des Elterngeldes
– Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Teilzeitarbeit
– Flexibilisierung der Elternzeit

3. Die wichtigsten Regelungen

– Elterngeld
– Elternzeit
– ElterngeldPlus
– Partnerschaftsbonus

4. Fazit

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1. Allgemeines

90 Prozent der Väter und Mütter zwischen 20 und 40 Jahren sehen es als eine Selbstverständlichkeiten an, gemeinsam für das Familieneinkommen zu sorgen und partnerschaftlich Verantwortung zu tragen. 66 Prozent der Männer und Frauen bis 40, befürworten die Erwerbsfähigkeit von Müttern. Nicht zuletzt auch wegen ihrer ökonomischen Unabhängigkeit. Und 64 Prozent der Männer finden, dass Väter ruhig für ihre Kinder beruflich kürzertreten sollten.

Gemeinsam für die Kinder da zu sein und Zeit für Familie und Beruf zu haben ist das einheitliche Credo aller Beteiligten. Der so genannten „Neuen Generation Vereinbarkeit“ liegt genau diese partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Kindererziehung am Herzen. Haben Mütter und Väter sich entschieden zeitgleich in Teilzeit zu gehen, stehen Ihnen nunmehr laut Gesetz vier zusätzliche ElterngeldPlus Monate zu. Bei Mehrlingsgeburten haben Eltern einen Elternanspruch pro Geburt in Höhe von 300 Euro.

2. Partnerschaftliche Qualität

– Vereinbarkeit von Familie und Beruf

In den meisten Fällen arbeiten Väter in Vollzeit, während die meisten Mütter Teilzeit beschäftigt sind. Diese Unausgeglichenheit bisheriger Familienpolitik hat das Bundesfamilienministerium zum Anlass genommen, die Flexibilisierung der Elternzeit mit den neuen Angeboten ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zu forcieren und zu unterstützen. Diese neu abgesteckten Rahmenbedingungen kommen nicht nur den Eltern zugute. Ihre Vorteile haben weitreichende Auswirkungen und sorgen – neben einem deutlichen Plus für die Wirtschaft – auch für zusätzliche Handlungsspielräume für Arbeitgeber bei der Ausgestaltung ihrer Personalstruktur. Ein weiterer Vorteil der Unternehmen sind kürzere Ausfallzeiten von wertvollen Fachkräften.

– Längerer Bezug des Elterngeldes

Die ersten Monate nach der Geburt sind nicht nur die wichtigsten für das Kind. Auch für die Eltern stehen neue Entscheidungen und unbekannte Entwicklungen ins Haus. Darunter mischen sich auch finanzielle Unwägbarkeiten die Ängste schüren, anstehende Probleme nicht meistern zu können. Genau an dieser Schnittstelle moderner und flexibler Familienpolitik setzt die neue Regelung des Bundesfamilienministeriums an. Die Möglichkeit, dass Eltern Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren können, führt zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familie und Beruf. Abhängig vom Voreinkommen ersetzt das ElterngeldPlus wegfallendes Einkommen zwischen 65 und 100 Prozent. Eltern, die in Teilzeit arbeiten und eine flexible Rückkehr in ihren Beruf wünschen, erhalten nach der Regelung ab dem 1. Juli 2015 das Elterngeld in maximal halber Höhe, aber mit doppelter Bezugszeit.

– Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Teilzeitarbeit

Der Gesetzgeber sieht in der finanziellen Absicherung der partnerschaftlichen Kinderbetreuung von Alleinerziehenden und Eltern die Chance, mit Zuversicht und Mut Ihre Vorstellung von Partnerschaftlichkeit und Familienleben zum Vorteil aller umzusetzen. Durch den Partnerschaftsbonus wird zum einen der finanzielle Spielraum der Familie erweitert, zum andern können Kinder ihre Eltern als enge Bezugsperson erleben, Mütter können Ihre gute Ausbildung weiterhin im Beruf nutzen und Väter haben deutlich mehr Zeit für ihre Kinder.

Um in den Genuss eines Partnerschaftsbonus` zu kommen, bedarf es die Voraussetzung, dass Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Der Gesetzgeber spricht von einer parallelen Tätigkeit von 25-30 Wochenstunden, bei vier aufeinanderfolgenden Monaten. Ein Elterngeldmonat wird so zu zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus birgt die Möglichkeit, den Bezugszeitraum des Elterngeldes 12 Monate auf maximal 24 Monate zu strecken.

– Flexibilisierung der Elternzeit

Mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfes zur Flexibilisierung der Elternzeit bedarf es für die Inanspruchahme der Elternzeit keine gesonderte Erlaubnis des Arbeitgebers. Von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber die Elternzeiterklärung vorliegen hat, besteht Kündigungsschutz. Und das bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Elternzeit. Diese kann nach der Neuregelung in drei, statt bisher in zwei Blöcke aufgeteilt werden.

3. Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst

Elterngeld und Elterngeld Plus

– Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt abhängig vom Voreinkommen 14 Monate lang wegfallendes Erwerbseinkommen zwischen 300 und 1.800 Euro. Die Monatsbeträge können beide Eltern untereinander aufteilen. Zusätzlich werden zwei Partnermonate gewährt, wenn beiden Eltern das Erwerbseinkommen wegfällt. Elterngeld ersetzt die Differenz zum Voreinkommen.

– Elternzeit

Die heutige und flexiblere Elternzeit von 24 Monaten, statt bisher zwölf, kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genutzt werden. Bis zum dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Meldepflicht beim Arbeitgeber sieben Wochen danach dreizehn Wochen. Die Elternzeit kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Liegt der dritte Zeitabschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag, kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen das Ansinnen ablehnen.

– ElterngeldPlus

Haben sich beide Elternteile für eine parallele Teilzeitbeschäftigung entschieden, beträgt das monatliche ElternPlus maximal die Hälfte des Geldes, was sie nach der Geburt ohne Teilzeitbeschäftigung bekommen würden. Die Formel lautet: Ein Monat Elterngeld gleich zwei ElterngeldPlus- Monate. Das ElterngeldPlus wird auch über den 14. Lebensmonat hinaus gezahlt.

– Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten, erhalten Sie vier zusätzliche ElternPlus-Monate. Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende, die in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit arbeiten.

4. Fazit:

Die Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus hat mit seiner Flexibilisierung eine gelebte Partnerschaft im Auge. Es stellt flexible Erleichterungen für Eltern und Alleinerziehende da, die zeitlich nicht gebunden sind und somit individuell genutzt werden können. Der Gestaltungsspielraum für Eltern und Alleinerziehende hat mit dem ElternPlus mit Partnerschaftsbonus erheblich zugenommen. Und das zum Wohle des Kindes und der Eltern.

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