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Ein Thema, das für viele Menschen nicht nur interessant, sondern überlebenswichtig ist. Für alle diejenigen, die im Bezug von Hartz IV stehen, sind mit den neuen Regelsätze nicht nur Zahlen verbunden, sondern das Existenzminimum, das sie zum Leben benötigen. Hier zählt jeder Cent, der bezahlt wird.

Übersicht

  • Was sind die Regelsätze bei Hartz IV?
  • Was ist in der Regelleistung enthalten?
  • Wonach berechnet wird
  • Die Unterteilungen der Regelstufen
  • Die neuen Regelsätze im Januar bei Hartz IV
  • Was sind die Regelsätzen bei Hartz IV?

Was genau ist gemeint, wenn die Rede von den neuen Regelsätzen bei Hartz IV im Januar geredet wird?

Als Regelsätze werden die monatlichen Bezüge bezeichnet, die als Sozialleistung bei Hartz IV bezogen werden. Dieser Regelsatz ist ein Pauschalbetrag, von dem das Leben der im Hartz IV Bezug stehenden Leistungsempfängern bestritten werden muss.

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Was ist in dem Regelsatz enthalten?

Lediglich die Kosten für angemessenen Wohnraum und die Heizkosten werden ergänzend geleistet.

Von dem restlichen Betrag, der als Regelsatz bezeichnet wird, müssen alle Anschaffungen getätigt werden. Die laufenden Kosten, wie Lebensmittel, Strom oder Telefonkosten oder auch die einmaligen Kosten, wie Kleidung und dergleichen, die durch Ansparungen ausgeglichen werden müssen.

Wonach berechnet wird

Grob gesprochen wird den Regelsätzen eine bundesweite Einkommens- und Verbraucherstichprobe zugrunde gelegt.

Stichprobenmäßig wird nach verschiedenen Kriterien die Basis berechnet, die für das Existenzminimum notwendig sind. Zu dem Existenzminimum gehören Dinge, wie Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung oder auch Hausrat.

Je nach Preisentwicklung werden dann die Regelsätze angepasst und diese neuen Regelsätze sollen jetzt im Januar für Hartz IV gelten.

Die Unterteilungen der Regelstufen

Es gibt bei den Regelstufen Unterschiede. So werden die Regelstufen in Zahlen unterteilt, an der Sie die Zugehörigkeit Ihrer Bedürftigkeit entnehmen können.

Hier ein grober Überblick, damit Sie die Grundlagen annährend ausmachen können, in welche Regelstufe Sie eingeordnet werden.

Die Regelstufe 1 gilt für Alleinerziehende

Die Regelstufe 2 gilt für Paare

Die Regelstufe 3 gilt für einen Erwachsenen, der keinen eigenen Haushalt führt und nicht in einer Lebens- oder Partnergemeinschaft lebt.

Die Regelstufe 4 gilt für Jugendlichen von 15 Jahren bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres

Die Regelstufe 5 gilt für Kinder von 7 Jahren bis zur Vollendung des 14ten Lebensjahres

Die Regelstufe 6 gilt für Kinder bis zur Vollendung des 6ten Lebensjahres

Die neuen Regelsätze im Januar bei Hartz IV

Die neuen Regelsätze im Januar bei Hartz IV sollen wie folgt ausfallen:

Regelstufe 1: Erhöhung um 5 Euro von 404 € auf 409 €

Regelstufe 2: Erhöhung um 4 Euro von 364 € auf 368 € (pro Person)

Regelstufe 3: Erhöhung um 3 Euro von 324 € auf 327 €

Regelstufe 4: Erhöhung um 5 Euro von 306 € auf 311 €

Regelstufe 5: Erhöhung um 21 Euro von 270 € auf 291 €

Regelstufe 6: keine Erhöhung 273 € bleiben

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