Wer sich entschließt eine Familie zu gründen, muss mit Verdienstausfällen rechnen. Um das abzumildern gibt es Elterngeld. Hier erfahren Sie, was das Elterngeld genau ist, wer Elterngeld zahlt, wie viel Sie bekommen und was Sie beachten sollten.
Überblick
- Was ist das Elterngeld?
- Elterngeld und Erziehungsgeld
- Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
- Umfang des Elterngelds
- Rechtsgrundlage des Elterngelds
- Dauer der Elterngeld-Zahlungen
- Höhe des Elterngelds
- Elterngeld und skandinavisches Modell
- Maßgebendes Einkommen für Elterngeld
- Änderungen beim Elterngeld ab 2013
- Höhe des Elterngelds
- Elterngeld und Teilzeitarbeit
- Elterngeld und Mehrlingsgeburten
- Wer zahlt Elterngeld?
- Elterngeld und Landeserziehungsgeld
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Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Das bedeutet, dass Sie damit einen gewissen Ausgleich dafür bekommen, dass Sie kein Geld verdienen können, während Sie sich um ein Kind kümmern.
Es zeichnet sich durch drei Merkmale aus:
- es ist vom Nettoeinkommen abhängig
- es soll Nachteile in der Frühphase der Familiengründung ausgleichen
- es ist elternbezogen und zeitlich befristet
Elterngeld und Erziehungsgeld
Zwischen 1986 und 2006 wurde Erziehungsgeld ausgezahlt. Es löste das Mutterschaftsurlaubsgeld ab. Es war eine finanzielle Leistung für den Elternteil, der hauptsächlich für die Erziehung des Kindes zuständig war. Ab ersten Januar 2007 wurde es durch das Elterngeld ersetzt. In einigen Bereichen wurden die bestehenden Regelungen übernommen.
Ein Unterschied besteht zum Beispiel bei der Länge der Zahlungen. Arbeitslose konnten vorher 24 Monate lang Erziehungsgeld erhalten, bekommen jetzt aber nur noch 14 Monate lang Elterngeld.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben die Eltern, die nicht oder nicht voll erwerbstätig sind, weil sie sich um die Betreuung eines Kindes kümmern müssen. Durch das Elterngeld soll die Lebensgrundlage der Eltern weiterhin gesichert werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Elterngeld in Anspruch genommen werden kann:
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen
- Das Kind muss ebenfalls im Haushalt leben
- Das Kind muss selbst betreut oder erzogen werden
- Es wird keine voller Erwerbstätigkeit ausgeübt
Umfang des Elterngelds
Im Jahr 2013 wurden etwa 4,9 Milliarden Euro an Elterngeld genehmigt. Dabei sah die Verteilung zwischen Männern und Frauen folgendermaßen aus: Knapp 80 Prozent der Männer nutzten zwei Monate Elternzeit, über 90 Prozent der Frauen zehn bis zwölf Monate.
Rechtsgrundlage beim Elterngeld
Das Elterngeld ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit geregelt. Es gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden.
Dauer der Elterngeld-Zahlungen
Laut Gesetz ist die Zahlung von Elterngeld auf einen Zeitraum von 12 Monaten unmittelbar nach Geburt des Kindes begrenzt. Eltern können zwei sogenannte Partnermonate nutzen und die Dauer des Zahlungsanspruches auf 14 Monate verlängern. Um Alleinerziehende nicht zu benachteiligen, haben auch sie Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.
Höhe des Elterngelds
Die Höhe des Elterngelds hängt vom Einkommen des Elternteils ab, der den Antrag auf Elterngeld stellt. Wenn kein Einkommen vorlag, dann wird Elterngeld in Höhe eines Mindestbeitrags als Sozialleistung ausgezahlt.
Elterngeld und skandinavisches Modell
Wenn man vom skandinavischen Modell des Elterngelds und der Elternzeit spricht, dann meint man damit, dass für Mutter und Vater eine bestimmte Zeitspanne reserviert ist, die sie nutzen müssen, um den möglichen Zeitrahmen optimal auszuschöpfen.
Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht bis zum dritten Lebensjahr, aber das Elterngeld wird nur 14 Monate lang ausgezahlt. Das soll einen Anreiz schaffen schneller wieder in den Beruf zurückzukehren.
Maßgebendes Einkommen für Elterngeld
Um das Elterngeld berechnen zu können, muss das Einkommen bekannt sein, das dafür herangezogen wird. Grundsätzlich nimmt man dafür das Netto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Dabei werden aber ausschließlich die Monate berücksichtigt, in denen kein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld gezahlt wurde.
Auch Verdiensteinbußen durch die Schwangerschaft werden nicht berücksichtigt. Außerdem wird der Werbekostenpauschalbetrag verrechnet. Bei Selbstständigen ergibt sich das Monats-Netto aus 1/12 des Jahresgewinns.
Änderungen beim Elterngeld ab 2013
Am 1. Januar wurde die Einkommensermittlung vereinfacht, indem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pauschal verrechnet werden. Außerdem ist es schwieriger geworden, dass Eltern während der Schwangerschaft die Lohnsteuerklasse wechseln um dadurch mehr Elterngeld zu bekommen. Nun muss der Steuerklassenwechsel sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt gestellt werden.
Höhe des Elterngelds
Das Elterngeld kann zwischen 65 und 100 Prozent des für die vergangenen 12 Monate errechneten Einkommens betragen. Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro, die Untergrenze bei 300 Euro. Beträgt das Einkommen bis zu 1.000 Euro, so bekommen Sie 67 Prozent davon. Für jeweils zwei Euro, mit denen Ihr Einkommen unter 1.000 Euro liegt, bekommen Sie 0,1 Prozent mehr.
Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt das Elterngeld bei 67 Prozent davon. Über 1.200 Euro sinkt der Prozentsatz bei jeweils 2 Euro um 0,1 Prozentpunkte auf minimal 65 Prozent.
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Wenn ein Elternteil seine Arbeitszeit nach der Geburt reduziert, darf das Teilzeitarbeitsverhältnis nicht weniger als 30 Stunden in der Woche haben. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Das Einkommen aus einer Teilzeitarbeit wird für die Berechnung des Elterngelds mit berücksichtigt. Sie erhalten das Elterngeld als Entgeltersatzleistung. Das bedeutet, wenn Sie selbst genug verdienen können, bekommen Sie kein Elterngeld.
Elterngeld und Mehrlingsgeburten
Bei Zwillingen oder anderen Mehrlingsgeburten bekommen Sie einen Bonus von je 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Kind.
Wer zahlt Elterngeld?
Sie müssen das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle vor Ort beantragen. Sie finden die Adressen der zuständigen Stellen im Internet. Beachten Sie dabei, dass es dabei darauf ankommt, wo Sie wohnen und wann Ihr Kind geboren wurde. Sie können die notwendigen Formulare bei der zuständigen Stelle anfordern, sie ausdrucken und einschicken oder sie online ausfüllen.
Elterngeld und Landeserziehungsgeld
Nach dem Auslaufen des Elterngeldes können Sie unter Umständen Landeserziehungsgeld beantragen. Dafür müssen Sie unter anderem nachweisen, dass die Früherkennungsuntersuchung U6 oder U7 durchgeführt wurde.
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