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Um beim Arbeitslosengeld Dauer und Höhe der Leistung zu ermitteln, kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren. Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick zu Arbeitslosengeld und Hartz IV.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht:

  • Begriffsbestimmung
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialleistungen
  • Dauer und Höhe
  • Pflichten
  • Beginn der Auszahlung
  • Kritik

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Begriffsbestimmung

Es gibt eine ganze Reihe von Begriffen rund um das Thema Arbeitslosigkeit, die teilweise ungenau oder in verwirrender Weise gebraucht werden. Da ist die Rede von Stempeln gehen, Stütze beziehen und mehr. Deshalb sollen hier als erstes einige Ausdrücke geklärt werden. Das hat auch für die Arbeitslosengeld-Dauer eine große Bedeutung.

Bis ins Jahr 2004 gab es in der Bundesrepublik Deutschland die so genannte Arbeitslosenhilfe. Danach trat das Arbeitslosengeld II in Kraft, das auch als Hartz IV bekannt ist.

Beim Arbeitslosengeld muss man zwischen dem eigentlichen Arbeitslosengeld und dem Arbeitslosengeld II unterscheiden. Der Name ist bei beiden gleich und man erhält bei beiden finanzierte Unterstützung doch vom System her sind sie völlig unterschiedlich.

In der ersten Stufe des Arbeitslosengelds soll der Lohn ersetzt werden. Das bedeutet, dass sich die Zahlungen danach richten, was Sie zuvor verdient und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ein ganzes Jahr lang wird auf Grundlage des so genannten Bemessungsentgelts bestimmt, wie viel Sie ausgezahlt bekommen. Wenn Sie schon eine gewisse Altersgrenze überschritten haben, können es auch zwei Jahre sein.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Nach diesem Zeitraum gelten die Regelungen von Arbeitslosengeld II (Harz IV). Dauer und Höhe werden jetzt nicht mehr davon bestimmt, was Sie vorher verdient haben. Die Beitragshöhe und Dauer von Hartz IV richtet sich stattdessen nach dem Minimum, das Sie für ein menschenwürdiges Leben brauchen.

Dafür müssen Sie aber zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, d.h. körperlich und geistig dazu in der Lage sein. Außerdem müssen Sie tatsächlich auf eine Unterstützung angewiesen sein. Bis zu einer bestimmten Grenze muss vorhandenes Eigentum genutzt werden. Wenn nötig müssen Sie Ihren Lebensstandard auch soweit einschränken, dass er dem Minimum entspricht.

Der Name Hartz IV kommt dadurch zu Stande, dass Peter Hartz im Jahr 2002 die Leitung der nach ihm benannten Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt innehatte. In vier Stufen erarbeitete sie Vorschläge, wie man die Bedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbessern kann.

Im vierten Abschnitt wurden dabei die Maßnahmen zusammengefasst, die Menschen helfen sollen, die nichts oder extrem wenig verdienen. Die Vorschläge dieser Kommission wurden in geltendes Recht umgesetzt, wobei vor allem der viel diskutierte vierte Abschnitt im Gedächtnis blieb.

Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und andere Sozialleistungen

Bei der finanziellen Unterstützung mit Arbeitslosengeld gilt, dass diese nachrangig zu leisten ist. Das bedeutet die Zahlungen werden erst genehmigt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind: eigenes Vermögen, Unterstützung durch Angehörige, Sozialhilfe, Wohngeld usw. Außerdem wird Hartz IV nicht pauschal ausgezahlt sondern richtet sich nach dem Existenzminimum.

Dieses wird jährlich neu festgelegt. Dabei spielt die Preisentwicklung die wichtigste Rolle. Es können aber auch noch andere Einflüsse dazukommen. So ist nicht ein für alle Mal festgelegt, was ein würdevolles Menschenleben ausmacht und welche Einrichtungen man dafür braucht.

Arbeitslosengeld: Dauer und Höhe

Mit einem Hartz IV-Rechner und den Informationen der Agentur für Arbeit können Sie sich informieren, welcher Grundbetrag für Sie vorgesehen ist. Dabei kommt es darauf an, ob Sie eine besondere Bedürftigkeit haben. Schwangere oder körperlich eingeschränkte Menschen brauchen naturgemäß mehr Unterstützung als andere.

Da das Arbeitslosengeld II sich nur nach Ihren jetzigen Bedingungen richtet, wird es weiter ausgezahlt, solange sich daran nichts ändert. Wenn Sie weiterhin bedürftig sind, arbeiten können und sich um eine Arbeitsstelle bemühen, werden Sie dabei vom Staat unterstützt.

Pflichten als Empfänger von Arbeitslosengeld II

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Sie aber auch einige Pflichten. Sie müssen sich darum bemühen, eine Arbeit zu finden und eine geeignete Beschäftigung annehmen, wenn sie Ihnen angeboten wird. Dafür müssen Sie für die Agentur für Arbeit erreichbar sein, d.h. täglich Ihren Briefkasten kontrollieren und eine längere Abwesenheit melden.

Geschieht das nicht, können Ihre Bezüge gekürzt werden. Unter Umständen kann Ihnen das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden. Damit bestimmen Sie die Arbeitslosengeld-Dauer also zum Teil auch selbst. Aber solange Sie sich an die Auflagen halten, sind Sie auf der sicheren Seite.

Ein spezieller Fall legt dann vor, wenn Sie bereits im Rentenalter sind oder wenn klar ist, dass Sie für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig sein werden, zum Beispiel weil Sie erkrankt sind oder einen Unfall hatten. Auch für Auszubildende, die zum Bezug von BAföG berechtigt sind und für Personen in einer vollstationären Einrichtung gelten eigene Regeln.

Arbeitslosengeld: Dauer und Beginn der Auszahlung

Ebenso wichtig wie die Dauer von Arbeitslosengeld-Empfang ist der Beginn der Leistungen. Sie erhalten Arbeitslosengeld II ab dem Monat, für den Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld genehmigt wurde. Diese Regelung gilt rückwirkend und Sie erhalten Ihre unterstützenden Zahlungen jeweils für den kompletten Monat.

Arbeitslosengeld: Dauer-Arbeitslose in der Kritik

Je länger die Zahlung von Arbeitslosengeld dauert, desto schwieriger kann es werden, in einen geregelten Beruf zurückzufinden. Grund dafür sind zum einen die Erwartungen der Arbeitgeber. Zum anderen ist es schwieriger, die nötige Disziplin aufzubringen, die man im Berufsalltag braucht, wenn eine feste Struktur fehlt.

Deshalb werden immer wieder Maßnahmen vorgeschlagen, um bei Arbeitslosengeld Dauer und Höhe der Unterstützung zu begrenzen oder die Empfänger besser zu überwachen. Gleichzeitig gibt es aber auch Einrichtungen, die die Rechte der Arbeitslosen verteidigen und mehr Unterstützung für diese fordern.

Bildquelle: © xmasarox – Fotolia.com

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