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Wie heißt es denn nun wirklich: Hartz IV, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II? Alle drei Begriffe werden parallel gebraucht und meinen offensichtlich dasselbe. Was es damit auf sich hat und worum es bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Überblick

  • Was Arbeitslosengeld II ist
  • Warum heißt es überhaupt Arbeitslosengeld II?
  • Gibt es Arbeitslosengeld II unbegrenzt?
  • Wie es zum Arbeitslosengeld II kam
  • Arbeitslosengeld II als Motivation
  • Theorie
  • Praxis
  • Hinzuverdienst bei Arbeitslosengeld II
  • Kritik am Arbeitslosengeld II
  • Fazit

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Was Arbeitslosengeld II ist

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die finanzielle Förderung für erwerbsfähige Menschen im Alter von 15 bis einschließlich 64 Jahren und deren Angehörige, sofern diese nicht in der Lage sind, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder aus eigenen finanziellen Reserven zu bestreiten.

Der Begriff Arbeitslosengeld II bedeutet dabei nicht, dass die finanzielle Unterstützung nur Personen ohne jegliche Berufstätigkeit gewährt wird. Personen mit niedrigen Einkommen unterhalb des Grundsicherungsbetrages haben ebenfalls als Aufstocker Anspruch auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen.

Warum heißt es überhaupt Arbeitslosengeld II?

Die Frage ist berechtigt und tatsächlich gibt es so etwas wie ein Arbeitslosengeld I. Genau genommen heißt es einfach Arbeitslosengeld (ALG). Diese Leistung steht ausschließlich denjenigen zu, die zuvor mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten. Arbeitslosengeld gibt es üblicherweise bis zu 12 Monaten. Bei älteren Arbeitslosen kann sich die maximale Bezugsdauer verdoppeln. Bei fortbestehender Arbeitslosigkeit werden die Leistungen mit dem Arbeitslosengeld II fortgesetzt.

Wer nur kurz oder gar nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Er erhält als Arbeitsloser sofort Leistungen nach den Bestimmungen für Arbeitslosengeld II.

Während sich die Höhe von Arbeitslosengeld I am vorherigen Verdienst orientiert, handelt es sich beim Arbeitslosengeld II um im Voraus festgesetzte Beträge zur Sicherung des Existenzminimums.

Gibt es Arbeitslosengeld II unbegrenzt?

Langzeitarbeitslose und Geringverdiener erhalten theoretisch Arbeitslosengeld II unbegrenzt. In der Praxis bedeutet dies, dass spätestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres der Bezug von Arbeitslosengeld II endet und der Rentenantrag zu stellen ist. Liegt die Rente unter dem Grundsicherungsbetrag, erhält der ehemalige Arbeitslosengeld-II-Bezieher zu seiner Rente ergänzende Grundsicherungsleistung.

Da Arbeitslosengeld II für arbeitslose, aber grundsätzlich erwerbsfähige Personen gedacht ist, sind die Bezieher angehalten, sich intensiv um Arbeit zu bemühen. Arbeitslosengeld II soll der finanziellen Überbrückung einer Notlage durch Arbeitslosigkeit dienen, nicht jedoch ein alternatives Einkommen darstellen.

Wie es zum Arbeitslosengeld II kam

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Die neuen Regelungen werden auch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet, obwohl Peter Hartz nur einer von mehreren Mitgliedern des Arbeitskreises „Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ war.

Die markanteste Änderung besteht darin, dass sich das künftige Arbeitslosengeld II nicht wie die bisherige Arbeitslosenhilfe an der Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes orientiert, welches wiederum vom früheren Erwerbseinkommen abhing.

Dies führte dazu, dass Gutverdiener auch als Sozialhilfeempfänger ein zwar niedrigeres, aber immer noch weit über den Grundbedarf liegendes Einkommen hatten und dies prinzipiell ohne zeitliche Begrenzung bis zum Renteneintrittsalter. Nicht wenige arrangierten sich damit und bemühten sich nicht weiter um einen neuen Arbeitsplatz.

Das aus der Reform hervorgegangene Arbeitslosengeld II macht nun alle Sozialgeldempfänger gleich, unabhängig von ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn. Gezahlt wird nur noch ein monatlicher Grundbedarf beziehungsweise Regelbedarf mit wenigen individuellen ergänzenden Leistungen.

Arbeitslosengeld II umfasst seit 2005:

  • Regelbedarf
  • Mehrbedarfe
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können bei Bedarf weitere Zuwendungen für Bildung und die Teilhabe am gemeinschaftlichen sozialen und kulturellen Leben erhalten.

Aktuell beträgt der monatliche Regelbedarf bei alleinstehenden Erwachsenen 404 Euro. Für Mehrpersonen-Haushalte wird das Arbeitslosengeld II entsprechend berechnet.

Arbeitslosengeld II als Motivation

Theorie

Angedacht war beim Herabsetzen des Arbeitslosengeldes II, die Bezieher zu verstärkten Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz zu motivieren. Tatsächlich hatten sich einige bei der bisherigen an das letzte Erwerbseinkommen gekoppelten Arbeitslosenhilfe mit der Situation arrangiert. Arbeitslosengeld II ist allerdings wie zuvor die Arbeitslosenhilfe trotz theoretischer Nichtbefristung nicht als dauerhafte Einkommensalternative gedacht.

Praxis

In der Praxis zeigt sich, dass es gerade Langzeitarbeitslose als typische Bezieher von Arbeitslosengeld II besonders schwer haben, sich wieder fest im sogenannten Ersten Arbeitsmarkt zu positionieren. Ihre beruflichen Kenntnisse sind oft nicht mehr auf neuestem Stand und Unternehmen bevorzugen Bewerber mit aktuellen Kenntnissen. Alleinerziehende und Ältere haben es ebenfalls schwer. Hinzu kommen negative Vorurteile hinsichtlich Disziplin oder Teamfähigkeit.

Obwohl oft geraten oder sogar vom Jobcenter verlangt wird, sich auch auf Stellen zu bewerben, die unterhalb der eigenen Qualifikation liegen, treffen diese Bewerber häufig auf Vorbehalte der Arbeitgeber. Diese lehnen sie häufig als überqualifiziert ab, weil sie fürchten, dass sie Unruhe in den Betrieb bringen oder das Unternehmen bald wieder verlassen werden zu einem für sie angemesseneren Arbeitsplatz und sich eine Einarbeitung nicht lohnt.

Auch als Eingliederungshilfen in den regulären Arbeitsmarkt gedachte Aktionen wie die „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“, bekannt als 1-Euro-Job, oder zunächst befristete Arbeitsverträge mit vorgesehener anschließender Umwandlung in unbefristete Arbeitsverhältnisse wurden häufig zweckentfremdet und erbrachten nicht den gewünschten Effekt einer Arbeitsplatzbeschaffung auf Dauer.

Hier soll nichts beschönigt werden: Langzeitarbeitslose haben es schwer, wieder im normalen Arbeitsleben Fuß zu fassen. Unmöglich ist es aber nicht.

Hinzuverdienst bei Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen ein wenig dazuverdienen. Ein Betrag bis 100 Euro brutto bleibt anrechnungsfrei, was darüber hinausgeht, wird monatlich mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, gestaffelt nach Prozentanteilen.

Kritik am Arbeitslosengeld II

Die Reform der Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe hat alte Missstände teilweise beseitigt und neue verursacht. Im Kapitel „Arbeitslosengeld II als Motivation“ wurde in diesem Artikel bereits zu ein paar Punkten Stellung genommen.

Das Ziel, mehr Menschen durch verschärfte Bedingungen des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde nicht im erhofften Umfang erreicht. Motivation ändert sich nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen irgendwann in Resignation. Die im Vergleich zu früher stark reduzierten Einkünfte können außerdem jetzt stärker zum Leistungsbetrug verführen.

Viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger beklagen sich über eine desinteressierte, herablassende oder sogar schikanöse Behandlung durch Jobcenter-Mitarbeiter. Hart sind Sanktionen mit drastischen Kürzungen der monatlichen Bezüge über einen bestimmten Zeitraum.

Sie werden insbesondere dann als überzogen erlebt, wenn der Leistungsbezieher zum Beispiel unverschuldet durch tatsächliche und nicht vorgeschobene plötzliche Erkrankung einen Termin nicht wahrnehmen konnte. Offenbar gibt es in der Behandlung von Leistungsbeziehern aber Unterschiede zwischen den einzelnen Jobcenter-Einrichtungen, was beweist, dass es durchaus anders geht.

Fazit

Arbeitslosengeld II (ALG II): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist ein sinnvolles Instrument zur Absicherung der finanziellen Lebenshaltungskosten. Zum monatlichen Festbetrag gibt es nach sorgfältiger Prüfung bei nachgewiesenem Bedarf ergänzende Leistungen. Für Leistungsbezieher gestaltet sich die Arbeitsplatzsuche aber oft schwierig. Langfristige Arbeitspausen verringern die berufliche Qualifikation.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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