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Die Elternzeit endet normalerweise vor dem dritten Lebensjahr des Kindes. Wir fassen zusammen, was es zur Elternzeit zu sagen gibt und wie Sie das für sich nutzen können. Informieren Sie sich zu den aktuellen Regelungen, um keine Vorteile zu verpassen!

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Arbeitslosengeld und Elternzeit

Es ist möglich, dass Eltern einen Teil der Elternzeit auf das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus übertragen. Das kann aber dazu führen, dass sich die Höhe des Arbeitslosengelds ändert. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld wegfallen kann, wenn die nach dem dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit mehr als zwölf Monate beträgt.

Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr: der konkrete Fall

Verhandelt wurde der Fall einer Frau, die sowohl nach der Geburt des ersten Kindes als auch nach der Geburt des zweiten jeweils ein Jahr der Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder übertragen hatte. Damit konnte sie insgesamt 14,5 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, die nach Vollendung des dritten Lebensjahres ihres jüngsten Kindes begannen. Nach Ende der Elternzeit war sie dann arbeitslos. Sie hatte der Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt und keine neue Arbeitsstelle gefunden.

Da sie während der 14,5 Monate Elternzeit nicht versicherungspflichtig im Sinne der Arbeitslosenversicherung war, wurde ihr Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.

Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr: die Rechtsprechung

Die Frau bekam vom Gericht kein Arbeitslosengeld zugesprochen. Die Elternzeit begründet keine Versicherungspflicht und damit gibt es auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da die Frau zugestimmt hat, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst wird und in den 14,5 Monaten keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, ist ihre Arbeitslosigkeit selbstverschuldet. Damit hat sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wer kann Elternzeit beantragen?

In Elternzeit kann nur gehen, wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Es ist nicht wichtig, ob es sich dabei um eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitarbeit handelt. Auch während einer Ausbildung oder wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, können Sie als Mutter oder Vater Elternzeit beantragen.

Selbstständige hingegen sind selbst dafür verantwortlich, wie sie sich die nötigen zeitlichen und finanziellen Freiräume schaffen um sich nach der Geburt voll auf die Erziehung ihres Kindes konzentrieren zu können.

Die Elternzeit in Deutschland

Durch die gesetzlichen Vorgaben haben Eltern das Recht für drei Jahre nach der Geburt die Arbeitszeit zu reduzieren. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis aber bestehen und die Eltern haben das Recht nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Normalerweise wird die Elternzeit für ein leibliches Kind beantragt, es ist aber auch möglich Elternzeit für adoptierte Kinder zu nehmen. Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt, dann besteht der Anspruch für jedes der Kinder separat.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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