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Arbeitnehmer, die ihr Kind zu Hause betreuen möchten, haben bis zu drei Jahre nach dessen Geburt Anspruch auf Elternzeit. Innerhalb dieses Zeitraums ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass die Beschäftigung im Anschluss nahtlos wieder aufgenommen werden kann. Anspruchsberechtigt sind sowohl die Mutter als auch der Vater, wobei die Eltern selbst entscheiden, wie sie die Zeit untereinander aufteilen möchten. Was zur Beantragung der Elternzeit notwendig ist, ob und wie lange es Geld gibt und welche speziellen Regelungen es zu beachten gilt, erfahren Sie jetzt.

Übersicht:

Die wichtigsten Formalien
Woher bekommen Eltern den Elterngeldantrag?
Abstimmung der Partner untereinander
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Kündigungsschutz
Rückkehranspruch
Vorzeitiges Ende der Elternzeit
Elternzeit für Väter
Wichtige Fristen für Väter
Fazit

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Die wichtigsten Formalien

Der Antrag auf Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Antrittsdatum vorliegen. Hierfür ist stets die Schriftform erforderlich. Sofern der Antrag verspätet eingeht, verschiebt sich der Antrittstermin um den entsprechenden Zeitraum nach hinten. Ausnahme: Es liegt die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers für eine kürzere Beantragungsfrist vor.

Im Antrag sind für volle zwei Jahre alle exakten Zeiträume zu benennen, in der die Elternzeit bestehen soll. Wer beispielsweise nur ein Jahr beantragt, kann nach dessen Ablauf nicht ohne Weiteres eine Verlängerung vom Arbeitgeber verlangen. Ob die Eltern ihr Kind auch im dritten Lebensjahr selbst betreuen möchten, können sie später, unabhängig vom ersten Antrag entscheiden.

Höhe des Elterngeldes

Der Staat zahlt für Eltern, die sich für die Eigenbetreuung ihres Babys entscheiden, bis zu einem Jahr nach der Geburt Elterngeld. Die Höhe entspricht dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, mindestens jedoch 300 Euro. Es gibt auch eine Obergrenze. Diese beträgt aktuell 1800 Euro. Sofern nicht nur ein Elternteil allein, sondern auch der Partner sein Recht auf Elternzeit in Anspruch nimmt, bekommt er für weitere zwei Monate Elterngeld. Somit ist die häusliche Betreuung des Babys innerhalb der ersten 14 Monate finanziell abgesichert.

Woher bekommen Eltern den Elterngeldantrag?

Grundsätzlich ist das Elterngeld eine finanzielle Zuwendung des Bundes. Allerdings obliegen alle Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Elternzeit stehen, sowie die Verwaltung des Elterngeldes den Bundesländern. Deshalb gibt es keine einheitlichen, bundesweit gültigen Elternzeit- und Elterngeldanträge. Je nach Bundesland ist das Versorgungsamt, das Standesamt, die Elterngeldstelle oder die Kindergeldkasse zuständig. Diese Institutionen geben die Formulare inklusive Informations- und Hilfsblättern aus und stehen den jungen Eltern beratend zur Seite. Ansonsten gibt es auch verschiedene Webseiten mit entsprechenden Links zu den Antragsformularen zum Ausdrucken.

Abstimmung der Partner untereinander

Die Partner können individuell entscheiden, ob nur ein Elternteil die Elternzeit antritt oder ob sie den Zeitraum untereinander aufteilen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Mutter und Vater gleichzeitig in Elternzeit gehen. Allein die sorgfältige Planung mit verbindlichen Festlegungen ist ausschlaggebend. Die Planung der Eltern sowie die Einhaltung der Anmeldefrist gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, das „Fernbleiben vom Arbeitsplatz auf Zeit“ innerbetrieblich zu organisieren.

Selbstverständlich spielen bei allen Überlegungen zum Zeitrahmen und zur Aufteilung der Elternzeit finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Der Gesetzgeber sieht zwar einen Zeitrahmen von drei Jahren vor, allerdings gibt es das Elterngeld lediglich für die ersten 14 Monate. Um die finanzielle Belastung gering zu halten, ist es möglicherweise sinnvoll, wenn der Partner mit dem höheren Einkommen zuerst in Elternzeit geht und der andere die anschließenden Monate nutzt.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, dürfen 15 bis maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Auch dieses Begehren ist beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Dieser darf nur dann ablehnen, wenn der Mitarbeiter erst weniger als sechs Monate im Unternehmen angestellt ist, wenn das Unternehmen weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt oder wenn wichtige betriebsbedingte Gründe dagegen sprechen. Weil der eigentliche Arbeitsvertrag lediglich ruht, ist das vorherige Arbeitsverhältnis von der Teilzeitarbeit nicht betroffen. Nach Ablauf der Elternzeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeiter bzw. seine Mitarbeiterin wieder voll zu beschäftigen.

Kündigungsschutz

Mit der fristgerechten Anmeldung beginnt maximal acht Wochen vor Antritt der Elternzeit der gesetzliche Kündigungsschutz, der dann während der gesamten Elternzeit bestehen bleibt. Besondere Ausnahmefälle, die eine Kündigung dennoch erforderlich machen, wie etwa eine Betriebsschließung bedürfen der Genehmigung durch die Landesbehörde für Arbeitsschutzangelegenheiten.

Rückkehranspruch

Nach Ablauf der Elternzeit hat der Arbeitnehmer einen sogenannten Rückkehranspruch. Sofern der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, den ursprünglichen Arbeitsplatz wieder zur Verfügung zu stellen, ist er verpflichtet, eine gleichwertige Beschäftigung unter vergleichbaren Bedingungen anzubieten.

Vorzeitiges Ende der Elternzeit

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Eltern die Elternzeit vorzeitig beenden möchten. Einer der häufigsten ist eine erneute Schwangerschaft der Mutter und der damit einhergehende gesetzliche Mutterschutz vor Ablauf der beantragten Elternzeit. In jedem Fall muss der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden (7-Wochen-Frist).

Elternzeit für Väter

Als Arbeitnehmer haben Väter den gleichen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit wie Mütter. Allerdings stehen sie häufig Arbeitgebern gegenüber, die den Antrag auf mehrere Monate Freistellung nicht unbedingt wohlwollend entgegennehmen. Deshalb ist es hier besonders wichtig, alle geltenden Fristen einzuhalten.

Wichtige Fristen für Väter

Als Arbeitnehmerinnen haben Mütter den Vorteil, dass sie gesetzlichen Mutterschutz genießen. Auch wenn sie direkt nach der Entbindung Elternzeit anmelden, sind sie vor einer Kündigung sicher. Im Gegensatz dazu können sich Väter zwar während der Elternzeit auf den Kündigungsschutz verlassen, allerdings sind sie dem Risiko ausgesetzt, vor Elternzeitantritt gekündigt zu werden. Deshalb sollten Väter ganz besonders auf Einhaltung der Fristen achten. Weil der Kündigungsschutz maximal acht Wochen vor Elternzeitantritt beginnt, sollten sie den Antrag möglichst nicht vorher beim Arbeitgeber einreichen. Dennoch ist die 7-Wochen-Frist unbedingt einzuhalten! Sie darf keinesfalls unterschritten werden.

Fazit:

Elternzeit beantragen ist nicht kompliziert.
– Der schriftliche Antrag muss fristgerecht beim Arbeitgeber ankommen.
– Alle Zeiträume, die Eltern in den kommenden zwei Jahren ausschließlich der Betreuung ihres Kindes widmen möchten, müssen im Antrag exakt definiert sein.
– Für das dritte Jahr gibt es einige Sonderregelungen.
– Sofern Mutter und Vater die Elternzeit untereinander aufteilen möchten, sollte sich das Paar im Vorfeld finanziell und organisatorisch sorgfältig abstimmen.

Bildquelle: © detailblick-foto – Fotolia.com

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