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Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Leistungen nach der Geburt eines Kindes. Damit Sie diese auch wirklich fristgerecht beantragen können und nicht lange auf die Auszahlung warten müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie die wichtigsten Themen zum Elterngeld zusammengestellt. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Elterngeld beantragen: Das müssen Sie wissen!
  • Wie wird ein Antrag auf Elterngeld gestellt?
  • Fristen beim Elterngeldantrag
  • Wo erhält man die Antragsformulare für Elterngeld?
  • Welche Unterlagen benötigt man für den Elterngeldantrag?

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Elterngeld beantragen: Das müssen Sie wissen!

In diesem Artikel möchten wir Ihnen ein paar wichtige Information zum Antrag für das begehrte Elterngeld zukommen lassen. Hier möchten wir genauer darauf eingehen, was Eltern bei der Beantragung des Elterngeldes beachten sollten, welche Fisten eingehalten werden müssen und wie man das Elterngeld auch rückwirkend beantragen kann.

Wichtig: In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich vor dem Ausfüllen der entsprechenden Unterlagen für das Elterngeld gut informieren und gegebenenfalls sogar beraten lassen.

Die Elterngeldstellen werden Sie nicht telefonisch kontaktieren, um mit Ihnen den Elterngeldantrag durchzugehen. Ein einmal bewilligter Antrag kann nur sehr begrenzt geändert werden. Darum sollte man sich von Anfang an richtig und gut mit der Sache auseinandersetzen.

Achtung: Elterngeldstellen beraten häufig nicht umfassend. Dieser Umstand verärgert dann meist Personen, die sich eine gute Aufklärung durch die Mitarbeiter der Elterngeldstellen erhoffen. Wer eine wirklich gute Beratung in Sachen Elterngeld wünscht, der sollte darum lieber einen Elterngeldberater um Aufklärung bitten. Warum das im Übrigen so ist, erfahren Sie im nächsten Artikel.

Wie wird ein Antrag auf Elterngeld gestellt?

Den Antrag auf das Elterngeld stellt man nach der Geburt eines Kindes. Der Antrag wird hierzu möglichst zeitnah an die zuständige Elterngeldstelle geschickt. Vor Geburt kann nämlich noch kein Antrag gestellt werden, da hier noch keine Geburtsbescheinigung für das Kind vorliegt, welche für einen Elterngeldantrag erforderlich ist.

Wo erhält man die Geburtsbescheinigung?

Die für den Elterngeldantrag erforderliche Geburtsbescheinigung erhalten Sie zusammen mit der Geburtsurkunde beim Standesamt.

Wichtig: Eltern, die außerhalb Deutschlands leben oder arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Elterngeld haben. Sie müssen dann zur selben Zeit zusammen mit dem Antrag auf deutsches Elterngeld gegebenenfalls vergleichbare ausländische Leistungen beantragen und die Nachweise über den Bezug beziehungsweise über die Ablehnung einreichen.

Von der zuständigen Elterngeldstelle wird dann geprüft, ob die ausländische Leistung auf das deutsche Elterngeld angerechnet wird oder ob ein Unterschiedsbetrag gewährt wird.

Unterschrift beider Eltern

Beide Elternteile müssen den Antrag auf Elterngeld unterschreiben. Selbst dann, wenn nur ein Elternteil das Elterngeld beantragt. Anders ist es allerdings für alleinerziehende Eltern, wenn diese das alleinige Sorgerecht haben. Hier genügt auch die Unterschrift des entsprechenden Elternteils, der das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.

Fristen beim Elterngeldantrag

Nun gibt es wie bei vielen anderen Leistungen natürlich auch bestimmte Fristen, die man einhalten sollte.

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen alle wichtigen Fristen für das Elterngeld vorstellen:

  • Das Elterngeld können Sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eines Kindes beantragen. Für adoptierte Kinder oder aufgenommene Kinder mit dem Ziel einer Adoption ist beim Elterngeldantrag nicht das tatsächliche Geburtsdatum relevant, sondern das Datum, an dem das entsprechende Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.
  • Rückwirkend kann das Elterngeld leider nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt werden, in dem der Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Ein Antrag sollte spätestens am letzten Tag des vierten Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der jeweiligen Behörde erhalten. Das ist wichtig, damit ein Anspruch auf Elterngeld auch rückwirkend zur Geburt des Kindes entsteht.
  • Damit Sie die Fristen möglichst problemlos einhalten können, ist es auch in Ordnung, wenn Sie zur Fristwahrung ein Fax verschicken. Die notwendigen Unterlagen können Sie dann noch immer in Ruhe nachreichen. Der möglichst frühzeitige Antrag ist in erster Linie das wichtigste.
  • Eine Änderung der ausgewählten Bezugsmonate ist im Übrigen auch möglich. Hierfür kommen allerdings nur die Zeiträume in Frage, die in der Zukunft liegen und für die noch kein Elterngeld erhalten wurde. Dazu reicht auch eine formlose schriftliche Mitteilung an den Sachbearbeiter, der für Sie zuständig ist, völlig aus.

Wo erhält man die Antragsformulare für Elterngeld?

In Deutschland hat jedes Bundesland eigene Antragsformulare. Es gibt teilweise selbst innerhalb einzelner Bundesländer eigene Antragsformulare und damit unterschiedliche Versionen. Unterschiedlich sind außerdem häufig auch die Vordrucke für Arbeitgeber- oder Verdienstbescheidungen.

Um die Antragsformulare für Ihre zuständige Elterngeldstelle zu erhalten, sollten Sie zunächst einmal diese in Erfahrung bringen. Hier hilft meist eine kurze Google-Suche weiter.

Wie findet man die zuständige Elterngestelle?

Jedes Bundesland hat für das Elterngeld wiederum andere Stellen, die für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig sind. Diese arbeiten sehr oft zentral, wie beispielsweise die L-Bank für Baden-Württemberg in Karlsruhe. Teilweise sind aber auch die dem entsprechenden Wohnbezirk zugeteilten Jugendämter zuständig.

Die Elterngeldstellen sind somit keine richtigen auf das Elterngeld spezialisierte Einrichtungen, sondern meist Stellen, welche die Anträge entgegennehmen. Aus diesem Grund ist im Übrigen auch eine wirklich umfassende Beratung zum Elterngeld bei diesen Stellen meist nicht möglich.

Spezialfall: Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland

Für Antragsteller auf Elterngeld ohne Wohnsitz in Deutschland kann man für die Ermittlung der zuständigen Elterngeldstelle auf den Sitz des Arbeitgebers zurückgreifen oder aber ersatzweise auf den letzten gemeldeten Wohnsitz der Eltern, sofern sich dieser in Deutschland befindet.

Welche Unterlagern benötigt man für den Elterngeldantrag?

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Unterlagen und Nachweise liefern, die Sie für einen erfolgreichen Elterngeldantrag benötigen.

Allerdings kann es auch sein, dass die zuständige Elterngeldstelle für die Bearbeitung Ihres Antrags noch einige weitere Nachweise oder Unterlagen anfordert. Diese nachgeforderten Unterlagen können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

Vor allem bei Selbstständigen oder bei Eltern mit Mischeinkünften müssen teilweise sehr individuelle Nachweise geliefert werden.

Diese Unterlagen sind allgemein für einen Elterngeldantrag erforderlich:

  • Geburtsbescheinigung des jeweiligen Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“
  • Bei Kindern, die außerhalb der Deutschlands in einem anderem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht auch eine Kopie der Geburtsurkunde für einen Antrag auf Elterngeld aus. Wenn das Kind außerhalb der EU geboren wurde, ist für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Urkunde erforderlich.
  • Dann benötigt man noch eine Kopie der Personalausweise beider Elternteile. Alternativ ist auch eine Kopie der Reisepässe möglich.
  • Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide über das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor sowie nach der Entbindung.
  • Sie benötigen für den Bemessungszeitraum sämtliche Einkommensnachweise.
  • Sie benötigen einen Nachweis über die vom Arbeitgeber bewilligte Elternzeit.
  • Gegebenenfalls wird ein Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen erforderlich.
  • Wenn Sie Krankengeld bezogen haben aufgrund einer schwangerschaftlichen Erkrankung, so benötigen Sie hierfür ein entsprechendes Attest sowie einen Nachweis.
  • Für ältere Geschwister Ihres Kindes könnten ebenfalls Elterngeldbescheide erforderlich werden, wenn der Bezug in den Bemessungszeitraum für das neue Kind hineinreicht.

Wichtig: Mütter mit einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Geburt eines Kindes müssen die von Mutterschaftsleistungen betroffenen Lebensmonate des Kindes parallel zum Elterngeld beantragen.

Bildquelle: © mmphoto – Fotolia.com

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