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Schon von Beginn an war das Betreuungsgeld hart umstritten. Selbst nach einem Beschluss hat es nicht lange gehalten und wurde ziemlich schnell wieder gekippt. Doch war das die richtige Entscheidung?

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Das Betreuungsgeld

Eltern, die ihre Kleinkinder nicht bei der Kita oder Tagesmutter abgeben sondern lieber selbst betreuen wollten, sollten hierfür ein sogenanntes Betreuungsgeld beziehen können. Dieses Betreuungsgeld sollte 150 Euro pro Monat betragen. Nicht wirklich viel also – und mit Sicherheit kein ausschlaggebender Grund, um seinen Job an den Nagel zu hängen und Hausmutti oder Hauspapi zu werden.

Von Beginn an umstritten

Das Betreuungsgeld beziehungsweise die „Herdprämie“ wie der Zuschuss von vielen belächelnd genannt wurde, war von Anfang an hart umstritten. Für die Befürworter des Zuschusses war klar: Endlich würde es eine immerhin kleine Anerkennung für die Erziehungsarbeit vieler Eltern geben, die die ersten Jahre mit ihrem Kind verbringen.

Kritiker hingegen hatten am Betreuungsgeld auszusetzen, dass es rausgeschmissenes Geld sei. Es würde alte Rollenbilder zementieren und die Integration vieler Kinder und Familien unnötig schwächen.

Der Streit hat nun in letzter Instanz, nämlich auf staatlicher Ebene, ein Ende gefunden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein bundesweites Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.

Ländersache

Dennoch heißt dieser Beschluss noch lange nicht, dass die Bundesländer selbst ein solches Betreuungsgeld nicht einführen dürfen. Seit dem Urteil ist und bleibt es somit Ländersache. Und so entschied sich zum Beispiel Bayern dafür, das Betreuungsgeld weiterhin zu behalten.

Tatsächlich hatte das Betreuungsgeld nicht sonderlich viele Fürsprecher in der Politik – außer eben in der CSU. Doch auch beim Volk scheint der Vorschlag über das Betreuungsgeld nicht ganz angenommen gewesen zu sein.

Denn laut einer Umfrage lehnten 54 Prozent der Deutschen – und damit die Mehrheit – das Betreuungsgeld ab. Die Bundesregierung selbst hätte die Herdprämie zudem Unmengen von Geldern gekostet. Pro Jahr würden sich die Ausgaben für ein Betreuungsgeld deutschlandweit auf etwa eine Milliarde Euro belaufen.

Und selbst die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) war gegen das Betreuungsgeld. Ursula von der Leyen (CDU) sprach sich ebenso gegen die Einführung aus.

Dennoch wurde das Betreuungsgeld auf en Druck der CSU im August 2013 für eine kurze Zeit eingeführt. Eben so lange, bis es vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurde. „Das Betreuungsgeld ist das Gegenstück zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Dreijährige“, hatte die CSU-Politikerin Gerda Hasselfeldt gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ erklärt.

Streitpunkt: Bestimmung auf Gleichgewicht zwischen Erziehungsmodellen

Der Staat hatte mit der Einführung des Betreuungsgeldes in einem wesentlichen Ansatzpunkt versucht, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Erziehungsmodellen zu schaffen – also zwischen dem staatlich geförderten Kita-Platz für jedes Kind sowie einer obligatorischen Erziehung allein durch die Eltern. Doch muss man sich nun zunächst die Frage stellen, ob es überhaupt im Ermessen des Staates liegt, ein solches Gleichgewicht herzustellen…

…die Antwort lautet „nein“. Denn der Staat hat lediglich die Aufgabe der öffentlichen Fürsorge. Menschen sollen nicht benachteiligt werden. Eltern, die beispielsweise aus finanziellen Gründen arbeiten gehen, sollen deswegen nicht in Not geraten. Die Kinder solcher Eltern sollen keinen Nachteil haben, weil die Eltern zur Arbeit gehen müssen, um den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Sie erhalten deswegen die staatlich geförderte Betreuung.

Allerdings ist es nicht die Aufgabe des Staates, eine Ersatzleistung für die Personen zu schaffen, die das Kita-Angebot nicht in Anspruch nehmen möchten. Oder im Klartext: Eltern, die auf den Kita-Platz verzichten, nicht arbeiten gehen und stattdessen die ersten drei Jahre mit dem Kind verbringen möchten, müssen dies freiwillig tun.

Sie sind durch eine freiwillige Entscheidung nicht benachteiligt. Einen Ausgleicht durch den Staat in Form eines Betreuungsgeldes muss es somit nicht geben. Denn das wäre ja ungefähr so, als würde der Staat nun auch Geld an Familien auszahlen, die öffentlich geförderte Schwimmbäder nicht nutzen.

Ein weiterer Kritikpunkt: das Betreuungsgeld fällt für alle Familien gleich aus. Damit würden auch diejenigen Familien ein Betreuungsgeld erhalten, die es aus finanziellen Gründen gar nicht bräuchten.

Richterlicher Beschluss: Keine Benachteiligung

Eben dieses Argument war es, weshalb die Richter des Verfassungsgerichtes das Betreuungsgeld letztendlich gekippt haben. Aus dem Grundgesetz lasse sich nicht schließen, dass der Staat mit dem Betreuungsgeld eine vermeintliche Benachteiligung gegenüber den Eltern zu vermeiden hätte, die einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz nicht in Anspruch nehmen.

Außerdem gleiche das Betreuungsgeld keine Missstände bei den Kita-Angeboten aus. Man bekomme das Geld schließlich nicht, weil man keinen Betreuungsplatz findet, sonder weil man ihn einfach nicht in Anspruch nehmen möchte.

Außerdem würde das Gesetz laut den Richtern auch nicht dabei helfen, gleichwertigere Lebensverhältnisse über die Grenzen der Bundesländer hinaus zu schaffen.

War es die richtige Entscheidung, das Betreuungsgeld zu kippen?

Die Richter bewerteten mit dem Urteil das Betreuungsgeld nicht, ob das Betreuungsgeld inhaltlich oder moralisch sei. Stattdessen machten sie deutlich, dass die Argumente für das Betreuungsgeld kein Gesetz auf Bundesebene rechtfertigen würden. Die Entscheidung sei somit Ländersache. Das wiederum bedeutet, dass jedes einzelne Bundesland für sich die Entscheidung darüber prüfen müsse, ob es ein eigenes Betreuungsgeld einführen möchte.

Viele Bundesländer sind jedoch gegen ein Betreuungsgeld. Ob ein Kippen des Betreuungsgeldes letztendlich eine richtige Entscheidung war, wird sich erst noch zeigen.

Glücklicherweise gibt es zum Beispiel das Land Bayern, in dem die Anträge für das Betreuungsgeld bereits an die Eltern herausgeschickt wurden. Auf diese Weise soll den Eltern möglichst viel bürokratischer Aufwand erspart werden. Sie erhalten die Antrag also dann per Post, wenn Sie einen Anspruch auf ein Betreuungsgeld in ihrer Situation geltend machen können. Den Antrag müssen sie dann nur an die entsprechenden Stellen zurückschicken.

Am Beispiel Bayern könnte sich demnächst also zeigen, ob ein Betreuungsgeld eher positive oder negative Auswirkungen nach sich ziehen wird. Bei guten Ergebnissen könnte ein Betreuungsgeld möglicherweise auch in den anderen Bundesländern zum Einsatz kommen – wenn auch in abgewandelter oder angepasster Form.

Bildquelle: © Thomas Reimer – Fotolia.com

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