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Das freiwillige soziale Jahr ist ein ein beliebter Lückenfüller für den Lebenslauf. Direkt nach der Schule ein Jahr pausieren, ein wenig Kopf abschalten und dabei seine Zeit noch sinnvoll für das Gemeinwohl investieren. Hier zeigen wir Ihnen alles, was Sie über das freiwillige soziale Jahr wissen müssen.

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Das freiwillige soziale Jahr als beliebter Lückenfüller für den Lebenslauf
  • Was genau ist das freiwillige soziale Jahr
  • Taschengeld im freiwilligen sozialen Jahr
  • Unterkunft und Verpflegung kostenlos
  • Freiwilliges soziales Jahr und Kindergeld
  • Freiwilliges soziales Jahr und Versicherung
  • Urlaubsanspruch im freiwilligen sozialen Jahr
  • Weitere Vorteile

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Das freiwillige soziale Jahr als beliebter Lückenfüller für den Lebenslauf

Viele Schüler und Schülerinnen machen nach der Schule erst einmal eine kurze einjährige Verschnaufpause von der anstreifenden Schulzeit. Damit die Zeit gut genutzt ist und im Lebenslauf kein Loch klafft, bietet sich hier die ideale Möglichkeit des freiwilligen sozialen Jahres.

Wer ein freiwilliges soziales Jahr macht, bekommt das Kindergeld meist noch bezahlt und ist zudem weiterhin kostenlos familienversichert. Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe weiterer interessanter Vergünstigungen, die wir Ihnen im Laufe des Artikel noch etwas genauer vorstellen werden.

Freiwilliges soziales Jahr als Verschnaufpause

Wer sich nach der Schule noch nicht direkt in die Ausbildung begeben möchte, kann sich alternativ für ein freiwilliges soziales Jahr entscheiden. Für dieses Jahr gibt es jede Menge interessanter Arbeitsmöglichkeiten. Teilweise lässt sich das freiwillige soziale Jahr sogar in den Bereichen machen, in denen man später einmal beruflich tätig werden möchte. Und diejenigen, die noch gar nicht richtig wissen, was sie später einmal beruflich machen möchten, kann das freiwillige soziale Jahr eine ideale Möglichkeit sein, in verschiedene Bereiche zu schnuppern.

Was genau ist das freiwillige soziale Jahr?

Das freiwillige soziale Jahr ist ein Angebot, dass sich insbesondere an junge Menschen richtet. Möglich ist das freiwillige soziale Jahr für Personen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren, die ihre Vollzeitschulpflicht hinter sich gebracht haben.

Jedes Jahr gibt es in Deutschland rund 40.000 junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr machen wollen. Angeboten wird das Ganze schon seit dem Jahr 1964.

Übrigens: Neben dem freiwilligen sozialen Jahr gibt es auch noch die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendienst oder das freiwillige ökologische Jahr zu machen. Alle diese Varianten zählen zum zivilen Freiwilligendienst.

Freiwilliges soziales Jahr auf der ganzen Welt möglich

Was allerdings nur die wenigsten wissen, ist, dass man das freiwillige soziale Jahr fast auf der ganzen Welt machen kann.

Die eine Möglichkeit ist, dass man sich direkt in der Einrichtung bewirbt, in der man das freiwillige soziale Jahr machen möchte. Zum Beispiel im Kinderheim, im Altenheim oder einer Pfarrei. Das geht aber nur, wenn die Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllen kann. Wenn die Einrichtung bereits einen FSJler eingestellt hatte, dann sollten eigentlich alle Ampeln auf „grün“ stehen.

Dann gibt es noch eine andere Variante. Man kann sich mit einem der Träger in Verbindung setzen und sich über ein mögliches freiwilliges soziales Jahr erkundigen. Der Träger ist eine übergeordnete Organisation, die Kontakt zu vielen nationalen und internationalen Einrichtungen hat.

Taschengeld im freiwilligen sozialen Jahr

Ein besonders schöner Punkt ist immer das Thema Taschengeld im freiwilligen sozialen Jahr. Denn dafür, dass der FSJler der Einrichtung kräftig unter die Arme greift und stets zur Stelle ist, soll er auch ein kleines Dankeschön am Ende eines jeden Monats erhalten.

Normalerweise ist es nämlich so, dass die Arbeit im freiwilligen sozialen Jahr als eine ehrenamtliche Tätigkeit angesehen wird. Aus diesem Grund bekommt man auch kein richtiges Gehalt. Das Gehalt gibt es schließlich nur, wenn man eine Ausbildung macht oder arbeiten geht.

Taschengeld für FSJler: Im freiwilligen sozialen Jahr ist das alles aber ein wenig anders. Hier gibt es ein Taschengeld. Immerhin haben FSJler einen Anspruch auf dieses.

Wie hoch das Taschengeld allerdings ausfällt, entscheidet der Träger beziehungsweise die Einrichtung selbst. Allerdings darf das Taschengeld laut dem Gesetz nicht höher sein, als sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Aktuell wären das demnach monatlich 363 Euro.

Das bedeutet also, dass das Taschengeld maximal 363 Euro pro Monat betragen darf, im Detail aber davon abhängt, was die Einrichtung oder der Träger der Einrichtung bestimmt.

Typischer Verdienst im FSJ: Normalerweise verdienen FSJler im freiwilligen sozialen Jahr um die 150 Euro pro Monat. Nicht vergessen – es handelt sich hier um ein Taschengeld, nicht etwa um ein Gehalt.

Das Taschengeld im FSJ ist steuerfrei

Rückwirkend zum 1. Januar 2013 ist das Taschengeld, das ein FSJler erhält, steuerfrei. Das haben Bundestag und Bundesrat im Juni 2013 so beschlossen.

Unterkunft und Verpflegung kostenlos

Grundsätzlich besteht im freiwilligen sozialen Jahr ein Anspruch auf freie Kost und Logis. Meist bieten die Einrichtungen im freiwilligen sozialen Jahr das auch so an – aber längst nicht alle. Wenn das nicht der Fall sein sollte, erhält der FSJler eine finanzielle Entschädigung vom Träger oder der Einrichtung.

Sachleistungen wie eine freie Unterkunft oder Verpflegung gehören übrigens zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtsselbstständiger Arbeit und unterliegen damit der Steuer. In der Regel sind die Einkünfte in Summe aber so niedrig, dass sie unterhalb der jährlichen Freibeträge liegen. Das bedeutet, dass man eigentlich selten so hohe Sachleistungen erhält, dass diese letztendlich versteuert werden müssten.

Übrigens: Früher war es noch so, dass die Einkünfte der FSJler – also auch das Taschengeld – komplett steuerpflichtig waren.

Freiwilliges soziales Jahr und Kindergeld

Hier kommt auch schon das nächste wichtige Thema im freiwilligen sozialen Jahr: das Kindergeld. Tatsächlich ist es üblich, dass man das Kindergeld maximal bis zum 25. Lebensjahr erhalten kann, wenn noch keine Erstausbildung abgeschlossen ist.

Da das freiwillige soziale Jahr meist auch direkt nach der Schule in Angriff genommen wird und nicht etwa nach dem Abschluss einer Ausbildung, kann man während dieser Zeit das Kindergeld auch wie gewohnt weiterhin beziehen. Das gilt im Übrigen auch für den Kinderfreibetrag.

Nachweise für die Familienkasse: Meist wünscht die Familienkasse die nötigen Nachweise für das freiwillige soziale Jahr, sodass das Kindergeld weiterhin bewilligt bleiben und ausgezahlt werden kann. Eltern sollten sich am besten mit der Familienkasse in Verbindung setzen und klären, welche Nachweise für das FSJ des Kindes verlangt werden.

Älter als 25 Jahre: Wer älter als 25 Jahre ist und ein freiwilliges soziales Jahr macht, hat natürlich keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Auch das Finanzgericht Saarland bestätigte diese Regelung im Januar 2014.

Freiwilliges soziales Jahr und Versicherung

Alle FSJler sind automatisch Kinder gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Das bedeutet, dass man den Schutz der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung genießt, solange man im freiwilligen sozialen Jahr tätig ist. Die Beiträge werden dabei von der Einsatzstelle selbst oder dem Träger der Einsatzstelle bezahlt.

Urlaubsanspruch im freiwilligen sozialen Jahr

Im freiwilligen sozialen Jahr hat man mindestens 24 Tage Urlaub, die einem zustehen. Wenn man sogar unter 18 ist, hat man weiteren Anspruch auf Urlaubstage. Das sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz vor.

Weitere Vorteile

Seminare: Im Zuge des FSJs muss man insgesamt 25 Seminartage belegen. Das kann ganz interessant sein, da einem die Seminartage bezahlt werden und man in der Regel die Seminare thematisch selbst aussuchen kann.

FSJ-Ausweis: Dann erhält man noch einen FSJ-Ausweis, mit dem man viele Vergünstigungen bekommen kann. Damit kann man beispielsweise günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, oder zu besonderen Preisen Museen, Theater oder Freizeitparks betreten.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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