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Das Deutsche Patentamt ist eine der bekanntesten Behörden. Über die Vielfalt seiner Aufgaben haben viele Menschen allerdings nur oberflächliche Kenntnisse. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie womöglich auch dazugehören, lesen Sie doch gleich weiter. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Definition
  • Rechtsgrundlage
  • Aufgaben
  • Organisation
  • Patente – Hauptabteilungen 1/I und 1/II
  • Information – Hauptabteilung 2
  • Marken und Designs – Hauptabteilung 3
  • Zentrale Verwaltung, Rechtsabteilung – Hauptabteilung 4
  • Aufsichtsfunktion und Schiedsstellen
  • Spitzenplätze der Patentanmeldungen
  • Deutsches Patentamt im Netz
  • Fazit

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Definition

„Deutsches Patentamt“ oder noch kürzer „Patentamt“ heißt es fast immer, wenn vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Rede ist.
Die am 1. Juli 1877 als kaiserliches Patentamt gegründete, später als Reichspatentamt und Deutsches Patentamt geführte und 1998 in Deutsches Patent- und Markenamt umbenannte Behörde mit über 2500 Beschäftigten hat ihren Sitz in München.

In Berlin und Jena unterhält das Deutsche Patentamt zwei Außenstellen. Hintergrund hierfür ist die 1990 erfolgte Fusion mit dem „Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR“ in Ost-Berlin.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Deutsche Patentamt ist § 26 des deutschen Patentgesetzes. Danach ist das Deutsche Patent- und Markenamt eine selbstständige Bundesoberbehörde, eingeordnet in den Geschäftsbereich vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Der Präsident des Deutschen Patentamtes sowie die weiteren Mitglieder müssen über die Befähigung zum Richteramt gemäß Deutschem Richtergesetz verfügen – rechtskundige Mitglieder – oder Sachverständige in einem technischen Zweig sein – technische Mitglieder. Sie sind auf Lebenszeit berufen. Nähere Details über die erforderlichen Ausbildungsarten und -dauern sind im Absatz 3 des § 26 des deutschen Patentgesetzes ausführlich genannt.

Aufgaben

Das Deutsche Patentamt ist für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland zuständig. Seine Aufgaben beziehen sich auf:

  • Erteilen von Patenten
  • Eingetragen von Gebrauchsmustern, Marken und Designs
  • Öffentlichkeitsinformation über geltende gewerbliche Schutzrechte

Organisation

Das Deutsche Patentamt ist in fünf Arbeitsbereiche untergliedert, die auch als Hauptabteilungen bezeichnet werden:

  • Patente – Hauptabteilungen 1/I und 1/II
  • Information – Hauptabteilung 2
  • Marken und Designs – Hauptabteilung 3
  • Zentrale Verwaltung, Rechtsabteilung – Hauptabteilung 4

Die einzelnen Arbeitsbereiche sind intern sehr vielseitig aufgestellt:

Patente – Hauptabteilungen 1/I und 1/II

Der Arbeitsbereich der Patente ist besonders aufgabenreich und daher in zwei Hauptabteilungen gegliedert: Hauptabteilung 1/I für Maschinenbau, Mechanische Technologie und Gebrauchsmuster sowie Hauptabteilung 1/II für Elektrotechnik, Chemie und Physik.

In beiden Bereichen sind über 800 Mitarbeiter aus sämtlichen Zweigen von Naturwissenschaft und Technik vertreten. Als Patentprüfer kontrollieren sie eingereichte Anmeldungen auf ihre Patentfähigkeit, erteilen bei Bejahung die Patente und bearbeiten außerdem eintreffende Einsprüche.

In der Hauptabteilung 1/I werden auch die Aufgaben rund um Gebrauchsmuster und Topographie bearbeitet.

Information – Hauptabteilung 2

Die Aufgaben der Hauptabteilung 2 erstrecken sich auf Informationen der Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte sowie über die einzelnen Etappen einer Patent-, Design-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldung. Zusätzlich verwalten und aktualisieren die Mitarbeiter der Hauptabteilung 2 die Datenbanken des Deutschen Patentamtes und sind den Anfragenden bei ihren Recherchen behilflich.

In diesem Arbeitsbereich befindet sich auch die Bibliothek des Deutschen Patentamtes. Sie ist sehr umfangreich mit rund einer Million Veröffentlichungen zu den Themenbereichen Wissenschaft, Technik und gewerbliche Schutzrechte und darüber hinaus mehr als 89 Millionen Patentdokumenten. Die Bibliothek steht den Patentamtskunden für Recherchen zur Verfügung.

Betrieb und Weiterentwicklung aller Informationstechnologien des Deutschen Patentamtes fallen ebenfalls in diesen Arbeitsbereich. Insbesondere die elektronische Anmeldung der Schutzrechte sowie die Entwicklung der Programme für die Schutzrechtsanmeldungen sollen sich leicht und effektiv nutzen lassen.

Die Mitarbeiter der mehr als 20 Patentinformationszentren in Deutschland werden außerdem von den in Hauptabteilung 2 Beschäftigten betreut.

Marken und Designs – Hauptabteilung 3

Die Mitarbeiter im Markenbereich der Hauptabteilung 3 im Deutschen Patentamt nehmen die Anmeldungen für nationale Marken entgegen, prüfen diese und tragen sie bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen ins Markenregister ein.

Außerdem setzen sich die Mitarbeiter dieser Abteilung mit Widersprüchen gegen Markeneintragungen vonseiten Dritter auseinander und treffen Entscheidungen in den jeweiligen Markenlöschungsverfahren. Ferner widmen sie sich verschiedenen Aufgaben in den Verfahren internationaler Markenregistrierungen.

Im Designbereich des Deutschen Patentamtes geht es um das Prüfen von Anmeldungen, das Verwalten der bereits eingetragenen Designs und das Entscheiden über Nichtigkeitsanträge.

Zentrale Verwaltung, Rechtsabteilung – Hauptabteilung 4

In der Hauptabteilung 4 erledigen die Beschäftigten hauptsächlich Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel Personalsachen, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Organisieren der Verwaltungsabläufe oder die Betreuung und Verwaltung von Gebäuden.

Aufsichtsfunktion und Schiedsstellen

Auf Basis des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes übt das Deutsche Patentamt die staatliche Aufsicht über Verwertungsgesellschaften hinsichtlich deren Monopol- und Treuhandstellung aus.

Bei derartigen Verwertungsgesellschaften handelt es sich um privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Urhebern sowie Inhabern von Leistungsschutzrechten. Dies sind beispielsweise Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler, Fotografen sowie Produzenten von Filmen und Tonträgern. Hierbei räumen die Urheberrechtsinhaber die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche den betreffenden Verwertungsgesellschaften ein.

Im Deutschen Patent- und Markenamt gibt es zwei Schiedsstellen: die „Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ und die „Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz“. Hier erhalten die an einem Schiedsverfahren beteiligten Personen Einigungsvorschläge, welche sie als verbindlich akzeptieren können oder widersprechen. Darüber hinaus können sich die Beteiligten außerhalb der Schiedsstellen des Deutschen Patentamtes einigen.

Organisatorisch sind die Schiedsstellen in das deutsche Patent- und Markenamt integriert, dennoch stellen sie sogenannte eigenständige Spruchkörper dar.

Top Ten der Patentanmelder

Zu den Unternehmen mit den zahlreichsten Patentanmeldungen im jeweils mehrfachen vierstelligen Bereich zählen im Deutschen Patentamt aktuell die Firmen:

  1. Bosch
  2. Daimler
  3. Siemens
  4. GM Global Technology Operations Inc.
  5. VW
  6. Schaeffler Technologies
  7. BSH Bosch und Siemens Hausgeräte
  8. ZF Friedrichshafen
  9. Continental Automotive
  10. BMW

Deutsches Patentamt im Netz

Das Deutsche Patentamt ist als moderne Behörde selbstverständlich im Internet mit der Webpräsenz dpma.de vertreten.

Dort finden sich neben ausführlichen Erläuterungen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs eine Fülle weiterer Themen zum Nachlesen, Aktuelles wie der letzte Newsletter oder Warnungen wie beispielsweise vor irreführenden unberechtigten Zahlungsaufforderungen.
Die für die Anmeldungen benötigten Formulare stehen auf der Webseite des Deutschen Patentamtes zum Download bereit.

Fazit

Das Deutsche Patentamt ist eine Bundesoberbehörde mit großer Erfahrung in den Bereichen Patentanmeldung, Gebrauchsmusteranmeldung, Designanmeldung und Markenanmeldung. Für die umfangreichen und vielseitigen Aufgaben steht eine große Zahl hervorragend ausgebildeter Mitarbeiter mit seriösen Arbeitsmethoden bereit.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

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