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Studieren ist teuer, lohnt sich aber für den Studierten am Ende. Ein besserer Bildungsabschluss eröffnet nicht nur bessere Chancen in der Wirtschaft für einen selbst, sondern ist auch im Interesse des Staates. Kein Wunder also, dass der Staat die Bildung finanziell bezuschusst. Hier zeigen wir Ihnen, warum Sie auch bis zum Ende des Dualen Studiums ein Anrecht auf das Kindergeld haben. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Das Duale Studium: Auch im Interesse des Staates
  • Wer dual studiert, hat einen Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss
  • So sichern Sie sich das Kindergeld im Dualen Studium
  • Nützliche Tipps

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Das Duale Studium: Auch im Interesse des Staates

Wer seinen Bildungsgrad erweitert, hat im Anschluss wesentlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der eigene Vorteil ist damit von vornherein klar ersichtlich. Allerdings gibt es noch jemand anderes, der von der Bildung eines jeden Bürgers profitiert. Und das ist der Staat selbst… Und das ist auch der Grund, weshalb das Kindergeld unter besonderen Bedingungen länger gezahlt wird – aber warum eigentlich?

Darum braucht Deutschland gut ausgebildete Arbeitskräfte

Deutschland ist eins der Länder, die ihre Studierenden und Auszubildenden mit am meisten fördern. Das liegt natürlich daran, dass Deutschland ein großes Interesse daran hat, dass die Deutschen gut ausgebildet sind und beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Grund hierfür ist unter anderem das soziale System, das wir in Deutschland haben. es baut auf einem Gleichgewichtig auf – damit junge Leute unterstützt bis zum Job unterstützt werden und Rentner ihre Rente bekommen können, ist ein besonderes Gleichgewicht erforderlich, das Gleichgewicht aus Betragszahlern und den Personen, die eine Leistung vom Staat in Anspruch nehmen.

Grob vereinfacht kann mann sagen, dass ein Gleichgewicht aus jung und alt erforderlich ist, um das deutsche System am Laufen zu halten. Und wenn man es noch etwas genauer machen möchte kann man auch sagen, dass ein Mindestmaß an Arbeitenden gebraucht wird, um hierfür genügend Steuern einzunehmen.

Damit es genügend Arbeiter gibt, die auch gut verdienen, fördert Deutschland die jungen Leute auch insbesondere in einer sehr wichtigen Phase – der Ausbildungsphase.

Das Duale Studium

Nun ist das Duale Studium eine besonders beliebte Form der Berufsvorbereitung geworden. Hier hat der Studierende die Möglichkeit, fachliche Inhalte theoretisch im Studium durchzugehen und zu lernen und praktische Fähigkeiten im Ausbildungsbetrieb zu erlernen. Eine andere Möglichkeit ist aber auch, ein Studium neben dem bestehenden Job auszuüben.

Das, was das Duale Studium also insbesondere auszeichnet, ist eine Verbindung aus Theorie und Praxis.

Wer dual studiert, hat einen Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss

Auch wer das Duale Studium als Berufsvorbereitung wählt, soll eine entsprechende Förderung während der Ausbildung erhalten. Zumindest dann, wenn das Duale Studium eine Erstausbildung darstellt.

Das stellten die Richter in einem Urteil aus Nordrhein-Westfalen fest. „Es spielt keine Rolle, ob die studienbegleitete Berufsausbildung regelmäßig oder auch zufällig vor Abschluss des Studiums abgeschlossen wird.“

Im Klartext: Den Studenten eines Dualen Studiums steht das Kindergeld während des gesamten dreijährigen Studiums zu, und zwar unabhängig davon, ob in das Studium ein beruflicher Abschluss integriert ist oder nicht.

Erst dann, wenn die Studenten den Bachelor-Abschluss in der Tasche haben, endet das Studium.

Nicht vergessen, Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr

Nun sollte man aber auch nicht vergessen, dass das Kindergeld insgesamt höchstens bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Grundsätzlich endet nämlich der Anspruch auf Kindergeld, sobald der Nachwuchs volljährig ist. Unter bestimmten Fällen gibt es aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn eine Behinderung vorliegt, die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist, oder wenn ein Freiwilligendienst durchgeführt wurde. Hiermit verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld um die entsprechende Zeit – maximal aber bis zum 25. Lebensjahr.

Ein Fall aus der Realität

Für ihren im Jahr 1988 geborenen Sohn bezog eine Mutter Kindergeld. Der Sohn, der inzwischen ein junger Mann war, begann nach der Schule im Jahr 2008 ein duales Studium im Studiengang Steuerrecht. Dazu absolviert er gleichzeitig eine in das Studium integrierte praktische Ausbildung zum Steuerfachangestellten.

Die entsprechende Prüfung legte er im Juni 2011 ab. Danach setzte er die Ausbildung in der Steuerberaterkanzlei fort. Dabei arbeitete er jede Woche mehr als 20 Stunden lang dort. Das Studium hingegen schloss er erst zwei Jahre später im März 2013 ab mit dem Titel Bachelor of Arts.

Familienkasse strich das Kindergeld: Nun stricht die Familienkasse schon am 1. Januar 2012 das Kindergeld für den Sohn. Die Begründung lautete, dass die Erstausbildung des Sohns zu dem Zeitpunkt schließlich abgeschlossen sei – dabei hatte der Sohn lediglich die Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen – der richtige Abschluss des Studiums war noch nicht wirklich in Sichtweite. Die Familienkasse sag das Studium allerdings als eine Zweitausbildung an.

Mutter klagte: Die Mutter war mit der Haltung der Familienkasse nicht einverstanden und klagte. Tatsächlich hatte die Mutter mit ihrer Klage sogar Erfolg. Das Familiengericht in Münster sah das duale Studium ebenfalls einheitlich als Erstausbildung an.

Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil

Noch war die Familienkasse mit dem Urteil nicht einverstanden. Sie erhob Einspruch gegen das Familiengericht , sodass sich fortan der Bundesfinanzhof mit dem Streitfall auseinandersetzen musste.

Hier kamen die Richter dann zu dem Schluss, dass das fortgesetzte Bachelor-Studium des Sohns auch nach dem Abschluss des in das Studium integrierten Ausbildungsgangs zum Steuerfachangestellten noch als Teil einer einheitlichen Ausbildung zu bewerten sei. Mit anderen Worten: Die Erstausbildung sei erst dann vollendet, wenn der Bachelor-Abschluss in der Tasche ist.

Entscheidend war bei dem Urteil, dass sich ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammengang ergibt, in denen die einzelnen Ausbildungsabschnitte durchgeführt wurden.

Die einzelnen Abschnitte, wie auch die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, stellen also lediglich einzelne Teile dar, die in die Erstausbildung (das komplette Duale Studium) integriert werden.

So sichern Sie sich das Kindergeld im Dualen Studium

Mittlerweile gibt es das Duale Studium seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Das Prinzip ist ganz einfach – während des dreijährigen Studiums wechseln die Studierenden in schnellen Zyklen zwischen Hochschule und Praxisphasen in den jeweiligen Unternehmen.

Ähnlich, wie bei der Dualen Ausbildung also, gibt es ein Gleichgewicht aus theoretischen und praxisorientierten Inhalten. Auf diese Weise lassen sich Ausbildung und Studium parallel bestreiten. Am Ende winkt hier der Bachelor-Abschluss.

Antrag auf Kindergeld stellen

Um das Kindergeld weiterhin zu bekommen, muss man einfach nur einen Antrag auf die Fortführung des Kindergeldes stellen.

Sollte die Familienkasse allerdings ablehnen, muss man einen Einspruch einlegen. Das geht recht einfach und dreht den Spieß wieder um. Denn nun muss die Familienkasse den Antrag erneut überprüfen. Wenn die Familienkasse bei der zuvor getroffenen Entscheidung bleibt, bekommen Sie eine Einspruchsentscheidung. Innerhalb eines Monats können Sie bei Eingang dieses Dokuments beim zuständigen Finanzamt dagegen klagen.

Nützliche Tipps

Wenn Sie weitere oder speziellere Fragen zum Thema Familien-Zuwendungen haben, können Sie einfach die Suchfunktion auf heimarbeit.de nutzen, denn hier veröffentlichen wir regelmäßig die neuesten und wichtigsten Entscheidungen rund um die Themen Steuern, Familienrecht, und viele weitere.

Sollten Sie allerdings ein spezielles Problem haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen kostenlosen Beratungsservice im jeweiligen Thema zu wenden. Hier gibt es in der Regel jede Menge guter Internetseiten, die eine kostenlose Beratung anbieten. Eine kurze Recherche sollte in der Regel hierfür ausreichend sein.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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