Recht am

Die Gefahrstoffverordnung wird immer wieder nach Bedarf angepasst und für einzelne Branchen erweitert. Hier bekommen Sie einen verständlichen Überblick über die Rechtslage und hilfreiche Hinweise für die Umsetzung der Verordnung für Gefahrstoffe in der Praxis. Damit fällt es Ihnen leichter, Ihre Pflichten als Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erfüllen.

Überblick

  • Definition
  • Historischer Überblick
  • Gefährdungsbeurteilung
  • REACH- und CLP-Verordnung
  • Schutzstufen
  • Maßnahmenpakete
  • Begriffe
  • Anwendungsbereich
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen
  • Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung
  • Änderungen an der Gefahrstoffverordnung vom Februar 2015
  • Herstellungsverbote und Ausnahmen
  • Die Gefahrstoffverordnung in der Praxis

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Definition

Wie der Name schon sagt, beinhaltet die Gefahrstoffverordnung in Deutschland die juristischen Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen. Ziel ist es sowohl Arbeiter als auch Unbeteiligte und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Gefahrstoffen verschiedenster Art zu schützen.

Dabei berührt die Gefahrstoffverordnung das Chemikaliengesetz und das Arbeitsschutzgesetz. Seit 2005 ist das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.

Historischer Überblick

Die Gefahrstoffverordnung wurde erst 1983 erarbeitet, aber Richtlinien zum Umgang mit Gefahrstoffen gab es natürlich schon lang vorher. Inzwischen wurde die Verordnung mehrmals geändert, zuletzt im Jahr 2015. Wie bei Arbeitsschutz generell steht nun die Gefährdungsbeurteilung stärker im Mittelpunkt. Damit steigt zwar der bürokratische Aufwand, dafür ist es jedoch einfacher ein umfassendes Bild zu bekommen, wo Gefahren auftreten.

Gefährdungsbeurteilung

Um zu ermitteln, wie gefährlich bestimmte Stoffe sind, wirft man einen Blick auf folgende Kriterien:

  • die physikalisch-chemischen Eigenschaften
  • die toxischen Eigenschaften
  • besondere Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten

Diese Eigenschaften werden unabhängig voneinander untersucht, um ein objektives Bild zu bekommen. So kann ein Stoff für den Menschen giftig sein und darüber hinaus durch sein explosives Potential gefährlich sein.

REACH- und CLP-Verordnung

Internationale Märkte erfordern auch internationale Regelungen und Kennzeichnungen für Gefahrstoffe. Dafür trat 2007 die EG-Verordnung Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) in Kraft. Dadurch wurde das Chemikalienrecht in der EU auf einen gemeinsamen Nenner gebracht und der Umgang damit vereinfacht.

Auf globaler Ebene ist dafür das global harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zuständig, auf dessen Basis die europäische CLP-Verordnung in Kraft trat (im Jahr 2009).

Schutzstufen

Die Vorgängergesetze teilten die Gefahrstoffe in 4 Schutzstufen ein:

  • Schutzstufe 1: Mindestschutzmaßnahmen erforderlich
  • Schutzstufe 2: Standardschutz im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Schutzstufe 3: Zusätzlicher Schutz gegen giftige Stoffe
  • Schutzstufe 4: Zusätzlicher Schutz gegen Stoffe, die Krebs erregen oder das Erbgut schädigen können

Diese Schutzstufen verloren im November 2010 ihre Gültigkeit, als die Gefahrstoffverordnung an internationale Standards angepasst wurde. Sie flossen aber in die neu eingeführten Maßnahmenpakete ein.

Maßnahmenpakete

Dem neuen GHS-System wurde in vier Paragraphen der neuen Gefahrstoffverordnung Rechnung getragen:

  • Paragraph 7: Grundpflichten für Schutzmaßnahmen
  • Paragraph 8: Schutzmaßnahmen bei geringer Gefährdung
  • Paragraph 9: Schutzmaßnahmen bei erhöhter Gefährdung
  • Paragraph 10: Besonderer Schutz bei krebserregenden oder das Erbgut schädigenden Stoffen

Begriffe

Immer mehr Begriffe in Verordnungen wie der Gefahrstoffverordnung werden komplizierter. Damit werden sie zum Teil wissenschaftlich exakter, aber sind meist auch schwerer zu verstehen. Statt „Stoff-Zubereitung“ sagt man zum Beispiel „Stoff-Gemisch“, „krebserzeugend“ ist „karzinogen“, „erbgutverändernd“ „keimzellmutagen“ und „die Fruchtbarkeit beeinträchtigend“ „reproduktionstoxisch“.

Lassen Sie sich davon nicht verwirren. Wenn Sie die älteren Versionen der Gefahrstoffverordnung kennen, dann wird es Ihnen nicht schwer fallen zu verstehen, was gemeint ist.

Anwendungsbereich

Im Gegensatz zu einigen ganz speziellen Begriffen gibt es auch Ausdrücke in der Gefahrstoffverordnung, die auf den ersten Blick völlig selbstverständlich erscheinen, jedoch genau definiert werden müssen.

Dazu gehören die „anderen Personen“, die nicht gefährdet werden dürfen. Sie umfassen alle Menschen, die beim Transport oder beim Umgang mit Gefahrstoffen mit diesen in Berührung kommen können, egal ob geplant oder unabsichtlich.
Im Zweifelsfall sollte man den Anwendungsbereich so weit wie möglich stecken, um die nötigen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Für die richtige Kennzeichnung eines Gefahrstoffes ist nicht nur der Hersteller verantwortlich. Auch Importeure, Arbeitgeber und Vertreiber kommen dafür infrage, je nachdem, wie die Gefahrstoffe verpackt sind und wo sie zum Einsatz kommen.

Die Kennzeichnung muss auf jeden Fall deutlich, verständlich und dauerhaft angebracht werden. Es muss genau ersichtlich sein, was enthalten ist, wie viel davon enthalten ist und wer den Stoff hergestellt oder importiert hat. Damit hat man im Zweifelsfall die Möglichkeit sich an einen Experten zu wenden.

Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung

Ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung oder das Chemikaliengesetz kann unterschiedlich schwere Auswirkungen haben. Das beginnt bei Verwarnungen, wenn keine akute Gefährdung entstanden ist und endet bei Freiheitsentzug in Verbindung mit weiteren juristischen Folgen bei entstandenen Sach- oder Personenschäden.

Änderungen an der Gefahrstoffverordnung vom Februar 2015

Die Gefahrstoffverordnung wurde 2015 erneut geändert. Die Neuerungen beinhalten unter anderem eine Neudefinition von explosiven Stoffen, der Pflichten von Arbeitgebern und der Richtlinien zur Dokumentation. Im Internet finden Sie neben dem überarbeiteten Text auch Dokumente, in denen die Änderungen gekennzeichnet sind, um Ihnen so die Einarbeitung zu erleichtern.

Herstellungsverbote und Ausnahmen

Bestimmte Gefahrstoffe fallen in den Bereich des Waffengesetzes oder der Überwachung von radioaktiven Materialien. Es ist aber trotzdem nicht ungewöhnlich, dass diese Stoffe im medizinischen oder wissenschaftlichen Bereich verwendet und hergestellt werden.

Trotzdem besteht eine umfassende Meldepflicht für viele Stoffe. Firmen, die damit arbeiten wollen, sollten genügend Zeit für ein Genehmigungsverfahren einplanen.

Die Gefahrstoffverordnung in der Praxis

Wenn Sie Beratung auf dem nicht immer einfachen Gebiet der Gefahrstoffe und dem Umgang mit ihnen wollen, dann können Sie sich an die DGUV wenden. Im Onlineauftritt und durch persönliche Beratung erhalten Sie Informationen, die speziell zu Ihrem Fall passen. Außerdem sollten Sie sich zur Sicherheit durch einen Anwalt beraten lassen.

Bildquelle: © bilderzwerg – Fotolia.com

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