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Hartz IV treibe Menschen an den Rand des Existenzminimums, fördere Kinderarmut, verstärke Existenzängste und verfehle schlichtweg das Ziel, die Arbeitslosenquote zu halbieren und Langzeitarbeitslosen den Weg auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Kritik an Hartz IV ist schon kurze Zeit nach Einführung der Arbeitsmarktreformen in 2005 entstanden – und hält heute, 11 Jahre danach, immer noch an. Aber warum? Worüber diskutieren Befürworter und Kritiker? Was spricht gegen Hartz IV?

In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht:

  • Allgemeines zu Hartz IV
    – Ziele von Hartz IV
  • Rechte & Pflichten der Leistungsempfänger
    – Sanktion bei Pflichtverletzung
  • Kritik an Hartz IV
    – Niedriglohnsektor
  • Weitere Kritikpunkte

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Allgemeines zu Hartz IV

Mit den Worten „unsere Agenda 2010 enthält weitreichende Strukturreformen. Diese werden Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts bei Wohlstand und Arbeit wieder an die Spitze bringen“ stellte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 14. März 2003 die „Agenda 2010“ vor.

Das umfassende Reformpaket für den deutschen Sozialstaat und den Arbeitsmarkt bestand aus zahlreichen Maßnahmen unter anderem zur Förderung der Wirtschaft, der Ausbildungspolitik sowie zur Arbeitsmarktpolitik.

Zu den stark umstrittenen Neuerungen zählt das „Hartz“-Konzept, insbesondere die Maßnahme Hartz IV, das im Allgemeinen auch als Arbeitslosengeld II bezeichnet wird.

Die Bezeichnung als Arbeitslosengeld II ist allerdings irreführend, da HartzIV nicht nur Arbeitssuchenden zusteht, sondern auch Berufstätigen, die ihr Existenzminimum nicht durch das eigene Einkommen sichern können. Es besteht daher keine Voraussetzung in der Arbeitslosigkeit, um Hartz IV beziehen zu können. Mehr erfahren

Ziele von Hartz IV

Hartz IV, also die vierte Maßnahme aus dem Konzept nach Peter Hartz, stellt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe dar.

Die Vereinigung beider Leistungen sollte vor allem die Probleme im Alltag beseitigen, unter anderem den bürokratischen Aufwand von zwei unterschiedlichen Leistungen zur Grundsicherung und der damit verbundene Kostenfaktor.

Gleichzeitig sollten die Veränderungen dafür sorgen, dass sich Arbeitssuchende aktiv um die Beendigung ihrer Hilfsbedürftigkeit bemühten und in Folge dessen schneller wieder zu Arbeit finden.

Im Allgemeinen spricht man von der Vermeidung von Arbeitslosigkeit und der raschen Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt als Ziele der Hartz IV Konzepts. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.

Rechte & Pflichten der Leistungsempfänger

Als Bezieher von Hartz IV gibt es verschiedene Rechte, die ihm als Leistungsempfänger zustehen. Unter anderem darf man in den Urlaub fahren (maximal für drei Wochen pro Jahr), es darf sich ein Neuwagen angeschafft werden (bis maximal 7.500 Euro), auch darf man Handy und iPad besitzen.

Selbst der Besitz einer Eigentumswohnung ist möglich, wenn Hartz IV bezogen wird – schließlich kann diese bereits zu früheren (finanziell besseren) Zeiten gekauft worden sein. Auch die Beantragung eines Kredites ist möglich.

Für alle Rechte, die Hartz IV Bezieher besitzen (neben den allgemeinen Grundrechten eines jeden Menschen), gibt es eine Vielzahl an Pflichten.

Grundsätzlich muss man sich aktiv um die Arbeitssuche bemühen, dazu zählt auch, dass man an jedem Werktag postalisch oder persönlich erreichbar ist und sich regelmäßig bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorstellt.

Weiterhin müssen zumutbare Arbeitsmaßnahmen abgeschlossen werden, man muss sich wirtschaftlich angemessen verhalten (z.B. nicht zu hohe Telefonkosten) sowie Ortswechsel oder Abwesenheit melden (bspw. bei Urlaub). Kommt man diesen Pflichten als Leistungsempfänger nicht nach, muss man mit Sanktionen rechnen.

Sanktion bei Pflichtverletzung

In § 31 des Sozialgesetzbuches II (SGB II) sind Pflichtverletzungen aufgeführt, die zu einer Sanktion durch die zuständige Agentur für Arbeit führen können.

Für Hartz IV Empfänger bedeutet eine Sanktion in erster Linie die Kürzung von Leistungen. Bei erstmaliger Pflichtverletzung werden der Hartz IV Regelsatz zuzüglich Unterkunfts- und Heizkosten um 10 oder 30 Prozent gemindert.

Für den Fall, dass wiederholt Sanktionen nötig sind, kann die Minderung des Arbeitslosengeld II bis zu 60 Prozent betragen. In harten Fällen wird die staatliche Unterstützung vollständig gestrichen.

In der Regel dauert die Sanktionierung drei Monate an. Verstößt man aus einem wichtigen Grund gegen die Pflichten, muss es nicht zu einer Strafmaßnahme kommen. Der Grund ist allerdings nachzuweisen.

Kritik an Hartz IV

Unter anderem führen die Sanktionen zu heftiger Kritik an dem gesamten Konzept. So werden Strafen z.B. dann verhängt, wenn ein von der Agentur für Arbeit als zumutbar eingestufter Job nicht angenommen oder nicht behalten wird. Einzige Voraussetzung für einen zumutbaren Job:

Der Leistungsempfänger muss seelisch, geistig und körperlich dazu in der Lage sein, ihn auszuführen. Ob eine entsprechende Ausbildung, notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind, ist meist unerheblich.

Dadurch sind viele Leistungsempfänger gezwungen einen Job anzunehmen, der weder ihrer beruflichen Ausbildung entspricht, noch dem langfristigen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt förderlich ist – schließlich scheint es sinnvoller in seiner ehemaligen Branche tätig zu sein, als branchenfremd zu arbeiten.

Kritisiert wird hier vor allem, dass die Agenturen für Arbeit lediglich versuchen, die Arbeitslosenzahl zu minimieren.

Niedriglohnsektor am Arbeitsmarkt

Weiterhin werden viele Arbeitslose in Zeit- oder Leiharbeit vermittelt, was nicht unbedingt zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktsituation führt. Nach aktuellem Stand (März 2015) beträgt die Arbeitslosenquote 4,7 % in Deutschland.

Einer der größten Kritiker der Hartz IV Regelungen, Politikwissenschaftler Christoph Butterwege, bemängelt hierzu, dass die Zahlen „geschönt“ werden – unter anderem durch Zeit- und Leiharbeit.

Durch die Einführung der 1-Euro-Jobs – offiziell als „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ bezeichnet – wurden vielerorts Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich geschaffen.

Viele Unternehmen und Arbeitgeber können dadurch auf geringfügig Beschäftigte zurückgreifen, anstatt Arbeitsplätze für Teil- oder Vollzeit zu schaffen. Durch die geringen Verdienstmöglichkeiten, insbesondere unter Leiharbeitskräften, ist ein „Herauskommen“ aus Hartz IV nicht möglich, denn die Sicherung des Existenzminimums ist wieder nicht gegeben.

Die niedrigen Arbeitslöhne in einigen Bereichen führen wiederum dazu, dass sich andere Arbeitnehmer „anpassen“ müssen, um weiterhin Beschäftigung zu finden – beispielsweise Selbstständige im Handwerk oder ähnliches.

Weitere Kritikpunkte von Gesellschaft und Politik

Kritiker von Hartz IV findet man in allen Schichten der Gesellschaft bis hin zu Politiker von Die Linke, die das Konzept Anfang 2015 als „Fürsorge-Almosen-und-Suppenküchen-Staat“ bezeichnete.

Die Politiker kritisierten, dass Bürger in eine Art „Bittstellerhaltung“ gedrängt werden. Andere Kritiker bemängeln vor allem die Berechnung der Leistungsbezüge.

Die Regelleistung sei zu niedrig, unter anderem hinsichtlich einer gesunden Ernährung (nach Untersuchung des Forschungsinstituts für Kinderernährung). Problematisch sei außerdem, dass ehemals Berufstätige schnell Menschen gleichgestellt werden, die noch nie berufstätig waren und in die Sozialversicherungen eingezahlt haben.

Bildquelle: © SZ-Designs – Fotolia.com

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