Hartz 4Sozialhilfe am

Das System für Arbeitslosengeld in Deutschland ist nicht leicht zu durchschauen. Es hat mehrere Stufen, die ihrerseits zahlreiche Ausnahmen aufweisen. Hier erfahren Sie, was Sie über ALG 2, Arbeitslosengeld II und den Sonderbedarf bei Hartz IV wissen müssen.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht:

  • Definition Hartz IV
  • Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Harz IV und Arbeitslosengeld II
  • Höhe Arbeitslosengeld
  • Regelbedarf von Arbeitslosengeld II
  • Mehrzahlungen
  • Berechnung von Arbeitslosengeld II
  • Nachrangigkeit von Zahlungen
  • Pflichten und Strafen

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Definition Hartz IV

In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Systeme eingerichtet, die eine Absicherung jedes einzelnen Bürgers ermöglichen, auch wenn er nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Dabei werden im allgemeinen Sprachgebrauch die verschiedensten Ausdrücke verwendet. Zum Beispiel Arbeitslosengeld, Hartz IV, Stütze oder Sozialhilfe. Bei Hartz IV handelt es sich eigentlich um das Arbeitslosengeld II, das dafür sorgt, ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.

Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld ist an die Beiträge gebunden, die ein Arbeitnehmer eingezahlt hat. Normalerweise stehen ihm ein Jahr lang Zahlungen zu, die dafür sorgen sollen, dass er seinen Lebensstandard beibehalten kann. In der Regel sind damit zwar finanzielle Einbußen verbunden doch mit ein paar Einschränkungen kann das Leben normal weitergehen.

Beim Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bekannt ist, wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Dieser dient dazu ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Es ist also egal, wie hoch das Einkommen vorher war und wie hoch die laufenden Ausgaben sind. Dadurch kann es schnell zu einer kritischen finanziellen Situation kommen.

Harz IV oder Arbeitslosengeld II?

Der Name Hartz IV stammt von der Kommission, die im Jahr 2002 unter Leitung von Peter Hartz Regelungen vorschlug, die auf dem Arbeitsmarkt Erleichterungen und Verbesserungen bringen sollten. In der vierten Stufe wurde festgelegt, was im Fall einer Arbeitslosigkeit zu tun ist und welche Leistungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zustehen.

Das so genannte Arbeitslosengeld II ist die staatliche Unterstützung für arbeitsfähige Arbeitslose, die sich aus den Vorschlägen der Hartz-Kommission ergibt. ALG 2 ist die Abkürzung für Arbeitslosengeld II.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Um Missverständnisse auszuschließen: Hier ist immer nur von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV die Rede. Mit Arbeitslosengeld ist das Geld gemeint, das Ihnen zusteht, wenn Sie lange genug regelmäßig Beiträge bezahlt haben. Es wird ein Jahr lang (ab einem bestimmten Alter zwei Jahre lang) ausgezahlt und richtet sich nach Ihren Beiträgen. Das bedeutet, dass Sie mehr Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie mehr verdient und damit mehr eingezahlt haben.

Trotzdem kann es den Lohn nicht voll ersetzen. Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben, müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie nur noch ein Drittel des bisherigen Einkommens zur Verfügung haben. Sie haben aber die Möglichkeit sich nebenbei etwas dazu zu verdienen.

Regelbedarf von Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II ist darauf ausgelegt dem Empfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Das bedeutet, dass mit den Zahlungen seine Grundbedürfnisse abgedeckt sind, zu denen auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gehört. Das bedeutet, dass Sie Geld für Ihre Miete, Nebenkosten, Nahrung und medizinische Versorgung bekommen, im Pauschalbetrag darüber hinaus aber auch kulturelle Veranstaltungen oder Bildung enthalten ist. Da ein Pauschalbetrag ausbezahlt wird, geht der Gesetzgeber davon aus, dass besondere Belastungen bis zu 10% der Gesamtsumme mit enthalten sind.

Zahlungen über den Regelbedarf hinaus

Das Arbeitslosengeld II sieht einen Mehrbedarf für bestimmte Gruppen vor: Schwangere, Alleinerziehende, Alte, Behinderte und Kranke. Ihnen wird von vornherein mehr Geld zugestanden. Zum Mehrbedarf zählen auch einmalige Belastungen, wie die Erstausstattung einer Wohnung oder besondere Belastungen.

Auch dafür kann der Leistungsträger Zahlungen gewähren oder Darlehen anbieten. Alles, was nicht vom Mehrbedarf abgedeckt wird, zählt als Sonderbedarf. Dazu zählen bestimmte Härtefälle die regelmäßig Kosten verursachen. Ein Beispiel sind die Fahrtkosten von Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben und diese im Zuge ihres Umgangsrechts besuchen wollen.

Berechnung von Arbeitslosengeld II

Um die Höhe des Arbeitslosengeldes II zu berechnen, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie leben, was Ihr Familienstand ist und ob Sie zu einer Gruppe zählen, die einen besonderen Bedarf ausweisen kann. Der Gesetzgeber legt jährlich fest, wie viel Geld man braucht, um das Existenzminimum zu decken. Daneben ist der Mietspiegel ausschlaggebend, der dort gilt, wo der Empfänger des Arbeitslosengeldes II wohnt.

Miete und Nebenkosten werden in der Regel voll übernommen, bei Unverhältnismäßigkeit kann dem Arbeitslosen jedoch zugemutet werden, dass er in eine kleinere Wohnung umzieht.

Sie haben trotz ALG 2 die Möglichkeit bis zu einem bestimmten Betrag Rücklagen zu bilden. Auch Sachwerte können bis zu einem bestimmten Betrag vorhanden sein, ohne dass es die Höhe des Arbeitslosengelds beeinflusst.

Nachrangigkeit von Zahlungen

Hartz IV ist so angelegt, dass es das letzte Sicherheitsnetz ist, wenn sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Deswegen erfolgen die Zahlungen nachrangig nach der Verwertung eigener Sach- und Wertgüter. Das bedeutet auch, dass Sie kostenlose Angebote nutzen müssen, wenn diese Ihnen angeboten werden.

Einschränkung der Zahlungen und Strafen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, bedeutet das, dass Sie grundsätzlich arbeitsfähig sind. Sie haben also die Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei mit verschiedenen Maßnahmen. Deshalb müssen Sie auch erreichbar sein.

Konkret bedeutet das, dass Sie mindestens einmal täglich Ihren Briefkasten kontrollieren. Die Regelungen sind hier ziemlich streng. Sie dürfen sich zwar von ihrem Wohnort entfernen, müssen das aber vorher ankündigen und haben dafür nur eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr zur Verfügung.

Wenn Sie gegen diese Aufenthalts- und Melderegelungen verstoßen, können Ihnen die Bezüge für das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Im ungünstigsten Fall droht dadurch die Obdachlosigkeit.

Bildquelle: © macgyverhh – Fotolia.com

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