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Männer und Frauen sind in Deutschland gleichberechtigt. Was das für die Praxis bedeutet und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können, erfahren Sie im folgenden Artikel. Ein Blick aufs Gleichbehandlungsgesetz zeigt, wie der Anspruch des Grundgesetzes auf Rechtsgleichheit umgesetzt werden kann.

Überblick

  • Das Gleichbehandlungsgesetz
  • Grundgesetz gegen Gleichbehandlungsgesetz
  • Das Gleichberechtigungsgesetz von 1958
  • Gleichbehandlungsgesetz oder Gleichberechtigungsgesetz?
  • Gleichbehandlungsgesetz am Arbeitsplatz
  • Wer vertritt Frauenrechte?
  • Folgen

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Das Gleichbehandlungsgesetz

Die deutsche Rechtsprechung muss in vielen Fällen abwägen, welche Rechte, Werte oder Normen höher zu bewerten sind: Mieterschutz oder Vermieterschutz? Meinungsfreiheit oder Schutz vor Beleidigung? Familie oder Individualität?

Auch bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau werden in den unterschiedlichsten Bereichen Argumente zum Für und Wider ausgetauscht. Der Kampf um mehr Frauenrechte hat schon vor dem Gleichbehandlungsgesetz eine lange Tradition. Ein Beispiel dafür ist der harte Kampf um das Wahlrecht für Frauen.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das ganz klar sagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft oder seines Alters bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe, war ein wichtiger Meilenstein auf diesem langen Weg. Es wurde übrigens von 61 Männern und vier Frauen verfasst.

Grundgesetz gegen Gleichbehandlungsgesetz

Das Grundgesetz wurde 1949 verabschiedet. Bis 1953 sollten die Gesetze geändert werden, die dem Grundsatz der Gleichberechtigung widersprachen. In einem ersten Gesetzentwurf wurden Männern, insbesondere Ehemännern mehr Rechte zugebilligt als den Frauen. So hatte der Mann zum Beispiel das alleinige Entscheidungsrecht in der Ehe.

Der Gesetzgebungsprozess verzögerte sich und somit verstrich die gesetzte Frist, ohne dass eine gültige Regelung gefunden werden konnte. Die Rechteverteilung bei Männern und Frauen war also innerhalb der Ehe und bei der elterlichen Gewalt bzw. Fürsorge für eine Weile gesetzlos, wenn man spitzfindig sein will. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass damit direkt das Grundgesetz zum Zuge kam, Männer und Frauen also gleichberechtigt waren.

Das Gleichberechtigungsgesetz von 1958

Am 1. Juli 1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Es legte einige Dinge fest, die aus heutiger Sicht, also mehr als 50 Jahre später, selbstverständlich erscheinen:

  • Ehefrauen dürfen ihr eigenes Vermögen verwalten
  • Der Ehemann hat nicht mehr das alleinige Entscheidungsrecht in Ehe-Fragen
  • Ehemänner sind nicht berechtigt das Arbeitsverhältnis Ihrer Frau zu kündigen
  • Ehefrauen dürfen ihren Geburtsnamen als Namenszusatz behalten

Diese Regelungen mussten gegen erhebliche Kritik durchgesetzt werden, die zum Beispiel aus den Reihen der Kirchen kam. Diese waren der Meinung, dass eine Gleichberechtigung von Mann und Frau die „natürliche Ehe-Ordnung“ stören würde. Dadurch sahen sie die Familie gefährdet. Letztendlich konnten sich aber die progressiven Kräfte durchsetzen. Das Gleichbehandlungsgesetz wurde in der Folgezeit noch weiter angepasst, zuletzt im Jahr 2006.

Gleichbehandlungsgesetz oder Gleichberechtigungsgesetz?

Eines der Argumente der Gegner von mehr Frauenrechten ist, dass Männer und Frauen ganz offensichtlich nicht gleich sind. Sie können deshalb auch nicht gleich behandelt werden. Es ist zum Beispiel unsinnig einem Mann Schwangerschaftsurlaub zu gewähren.

Dennoch müssen Männer und Frauen grundsätzlich die gleichen Rechte haben. Dabei kommt es vor allem auf den Maßstab an, in dem man die Sache betrachtet. Hier muss man abwägen, was wichtiger ist: eine Frau während der Schwangerschaft nicht von der Arbeit zu befreien damit Männer nicht benachteiligt (oder zu bevorzugt) werden, die solche Auszeit nicht haben, oder das Wohl des Kindes und der Gesellschaft an sich im Auge zu behalten.

Das Mutterschutzgesetz, das 1968 ratifiziert wurde, gab schwangeren Frauen mehr oder zumindest andere Rechte als Männern, konnte aber auch unter Umständen dazu führen, dass Unternehmen lieber junge Männer als junge Frauen einstellten, um verlässlicher planen zu können.

Der Fokus verschob sich dabei immer mehr von den Rechten der einzelnen Frau hin zur Beurteilung der gesamtgesellschaftlichen Situation. Das führte dazu, dass inzwischen Väter ein verbessertes Gleichbehandlungsgesetz fordern, dass ihnen mehr Rechte im Umgang mit nichtehelichen Kindern einräumt. Es gibt aber auch immer noch Bereiche, in denen es um Einzelschicksale geht, wie zum Beispiel sexuelle Gewalt in der Ehe, die erst 1996 unter Strafe gestellt wurde.

Gleichbehandlungsgesetz am Arbeitsplatz

Das traditionelle Bild der Ehe sah die Frau in der Rolle der Hausfrau. Deshalb sah man es nicht für nötig an, die Rechte der Frau in der Arbeit zu verbessern. Erst 1980 wurde eine entsprechende gesetzliche Regelung eingeführt. Dadurch hatten Frauen Anspruch auf die gleiche Behandlung am Arbeitsplatz und die gleiche Bezahlung.

Auch hier steckt der Teufel im Detail beziehungsweise in der Frage, in welchem Maßstab man die Zustände betrachtet. Bis heute wird kontrovers über die Frauenquote diskutiert und Unternehmen, in denen ein konservatives Frauenbild vorherrscht, haben noch genug Möglichkeiten Frauen anders zu behandeln als Männer. Das beginnt damit, dass der Lohn oft Verhandlungssache ist und dass man es Frauen bewusst oder unbewusst erschwert Karriere zu machen.

Wer vertritt Frauenrechte?

Das Gleichbehandlungsgesetz kann nur wirken, wenn es durchgesetzt wird. Um das zu ermöglichen wurde 1987 die Abteilung für Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit gegründet. Drei Jahre später gab es die ersten Frauenbeauftragten in der Bundesagentur für Arbeit. 1991 wurde das Bundesministerium für Frauen und Jugend ein eigenes Ressort.

Auch in vielen Firmen und anderen Einrichtungen gibt es Stellen, die sich um die Rechte der Frauen kümmern. Die haupt- oder nebenamtlichen Mitarbeiter werden Gleichstellungsbeauftragte, Frauenvertreter, Frauenbeauftragte oder Beauftragte für Chancengleichheit genannt und arbeiten in Frauenbüros, im Gleichstellungsamt oder in der Gleichstellungsstelle. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen rund um die Gleichstellung von Mann und Frau haben – und zwar egal ob Sie ein Mann oder eine Frau sind.

Folgen des Gleichbehandlungsgesetzes

Ein Gesetz kann immer nur auf eine gesellschaftliche Situation reagieren und in den seltensten Fällen gelingt es, die Weichen für etwas zu stellen, was weit in der Zukunft liegt. Das Gleichbehandlungsgesetz hat deswegen Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft, die sich noch immer nicht in Gänze absehen lassen, obwohl es schon seit über 50 Jahren gilt.

Bildquelle: © eyetronic – Fotolia.com

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