Selbstständigkeit am

Sie wollen sich selbstständig machen und das Abenteuer einer Firmengründung wagen? Dann wird eine Ihre Überlegungen auf dem Weg zu eigenen Chef die Gesellschaftsform sein. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit einer beschränkten Haftung. Was es damit auf sich hat und was Sie über die GmbH alles wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Die Definition der GmbH
  • Das Stammkapital
  • So gründen Sie eine GmbH
  • Die Formalitäten beim Notar
  • Die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen
  • Die Kosten für den Gesellschaftsvertrag
  • Die Notarkosten
  • Das Amtsgericht
  • Die Eröffnungsbilanz
  • Wichtige Unterlagen, die Sie benötigen
  • Die Buchführung einer GmbH
  • Welche Pflichten Sie bei einer GmbH erfüllen müssen
  • Alternativen zur GmbH Gründung

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Die Definition der GmbH

GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein häufig gewählte Geschäftsform, da der Aspekt der Haftungsbeschränkung für viele Unternehmen ausschlaggebend ist. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, genau wie die Aktiengesellschaft – AG – und die Kommanditgesellschaft auf Aktien – KGaA. Der Inhaber einer GmbH ist der Gesellschafter oder im Fall mehrerer Personen, die Gesellschafter. Wichtiger und entscheidender Punkt in der GmbH:

Der oder die Gesellschafter haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.

Das bedeutet, die beschränkte Haftung bezieht sich nur auf das Geschäftsvermögen der Gesellschafter. In der Regel bezieht es sich dann auch nur auf die Stammeinlage, die in der Satzung beziehungsweise im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.

Das Stammkapital

Das Stammkapital einer GmbH beträgt insgesamt 25.000 Euro. Diese Summe ist für die Gründung auf einem Konto einzuzahlen und bei der Gründung mit einem Kontoauszug zu belegen. Die Summe muss allerdings nicht von einem Gesellschafter allein eingezahlt werden.

Sie kann gesplittet und in unterschiedlicher Höhe auch von mehreren Gesellschaftern aufgebracht werden. Diese Summe kann sogar mit einer Erstzahlung von 12.500 Euro bei der Firmengründung belegt werden und das fehlende Stammkapital kann dann zeitnah nachgezahlt werden. Aber Vorsicht:

Bei einer Insolvenz haften die Gesellschafter bei einer Gründung unter 25.000 Euro für den Rest der noch ausstehenden Summe mit dem Privatvermögen.

So gründen Sie eine GmbH

Sie müssen sich bei der Gründung der GmbH einen Firmannamen ausdenken. Hier sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Die Kombination von Buchstaben ist genauso möglich, wie die Sachbezeichnungen oder andere Begriffe, die Ihnen zu Ihrer Firmenidee einfallen. Auf alle Fälle muss dann der Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also GmbH vorhanden sein.

Sie sollten den Namen bei der Gründung der Firma haben und wissen, wo der Firmensitz der künftigen Gesellschaft haben wird. Sie sollten genau benennen, was Gegenstand der Firma sein wird und ob es einen oder mehrere Gesellschafter geben wird. Das Stammkapital sollte vorhanden sein, damit Sie den nächsten Schritt in Angriff nehmen können.

Die Formalitäten beim Notar

Beim Notar muss ein Gesellschaftsvertrag beglaubigt werden. Sie können diesen Vertrag mit der Rechtsberatung ausarbeiten oder sich mit einem Mustervertrag aus dem Internet aushelfen. Dieser Gesellschaftsvertrag, egal für welche der beiden Sie sich entscheiden, muss in schriftlicher Form vorliegen, um dann vom Notar beglaubigt zu werden.

Die Gesellschafter unterschreiben den Vertrag, nachdem er vom Notar verlesen wurde. Der Notar erstellt zusätzlich eine Gesellschafterliste und andere Formalien. Die Einzahlung der Stammeinlage muss dann dem Notar nachgewiesen werden.

Jetzt kann er die Gründung der GmbH beim Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes melden. Der Notar erhält nach einigen Tagen Bearbeitungszeit die Bestätigung der Eintragung. Bis zur tatsächlichen Eintragung firmiert die GmbH bis dahin mit dem Zusatz i.G – in Gründung.

Die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen

Die Gründung einer GmbH kostet natürlich Geld. Sie müssen mit einem Betrag rechnen, der im drei- bis vierstelligen Bereich angesiedelt ist. Die Faktoren, die Kosten ausmachen, sind folgende:

1. Die Kosten für den Gesellschaftsvertrag

Je nachdem, ob Sie einen Mustervertrag als Vorlage gewählt haben oder das mit einem Anwalt gemeinsam ausgearbeitet haben, sind die Kosten sehr unterschiedlich. Manchmal bedarf es auch zusätzlich einer rechtlichen Beratung, die wiederum die Kosten erhöhen.

2. Die Notarkosten

Die Notarkosten sind abhängig von der Zahl der Gesellschafter, dem Gegenstandswert der Gesellschaft und dem, was der Notar noch an Aufgaben erledigen soll. Mit durchschnittlich 800 Euro sollten Sie schon rechnen.

3. Das Amtsgericht

Das Amtsgericht nimmt für die Eintragung der GmbH eine Pauschale von 150 Euro

4. Die Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist ebenfalls erforderlich und kostenpflichtig. Je nachdem ob das mit einem Buchhaltungsprogramm geschieht oder von einem Steuerberater übernommen wird, sind die Kosten auch hier ungleich.

Wichtige Unterlagen, die Sie benötigen

Die GmbH wird beim Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes angemeldet und eingetragen. Danach wird die Gesellschaft steuerlich erfasst beim Finanzamt. Hier erhalten Sie die Steuernummer, die Sie benötigen, um Rechnungen stellen zu können. Die GmbH muss zusätzlich
noch beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Das Finanzamt benötigt dann folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag
  • Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit
  • Eröffnungsbilanz
  • Gewerbeanmeldung
  • Geschäftsführervertrag
  • Schätzung zu Umsatz und Gewinn im Gründung- und Folgejahr

Die Buchhaltung einer GmbH

Die Buchführung einer GmbH ist sehr aufwändig. Hier greift die doppelte Buchführung beziehungsweise die Bilanzierung. Sie können also keine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden.

Welche Pflichten Sie bei einer GmbH erfüllen müssen

Kapitalgesellschaften und somit auch die GmbH unterliegen auch bestimmten Pflichten. Die wichtigste Pflicht ist dabei die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.

Dem Handelsregister sind Änderungen der Gesellschafter anzuzeigen, sowie die Veränderungen des Geschäftszweckes oder auch eine Kapitalerhöhung. Eine weitere Verpflichtung ist die Beschlusserfassung der Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss. Hier gilt es die Frist von acht bis elf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu berücksichtigen.

Alternativen zur GmbH- Gründung

Zu der Gründung einer GmbH können Sie noch folgenden Kapitalgesellschaften als Alternative wählen:

  • Die gemeinnützige GmbH
  • Die Mini-GmbH, also Unternehmensgesellschaft
  • Die Limited
  • Die Aktiengesellschaft
  • Die eingetragene Genossenschaft
  • Die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Bildquelle: © fotodo – Fotolia.com

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