Eine Hebamme hilft neuem Leben auf die Welt – ein sinnstiftender und erfüllender Beruf, in dem traditionell Frauen tätig sind. Nicht nur eine Ausbildung ebnet den Weg zur Laufbahn als Hebamme, seit 2008 ist es auch möglich, das Fach Midwifery (zu Deutsch: Hebammenwissenschaften) primärqualifizierend zu studieren.
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Übersicht:
- Das Berufsbild der Hebamme
- 1. Vorsorgeleistungen
- 2. Geburtshilfe
- 3. Wochenbettbetreuung
- Das Studium des Faches „Midwifery“
- Ein weiterqualifizierendes Studium für Hebammen
- Alternative zum Studium: Ausbildung zur Hebamme
- Gehalt als Hebamme
- Einkommen während der Ausbildung
- Gehalt in der späteren Laufbahn
- Sonderfall Freiberuflichkeit
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Das Berufsbild der Hebamme
Eine Hebamme berät und begleitet eine werdende und frischgebackene Mutter von Beginn der Schwangerschaft an, begleitet die Geburt und betreut anschließend für acht Wochen Mutter und Kind. Sie ist die Fachfrau für alle Fragestellungen rund um diese besondere Zeit.
Ein traditionsreicher Beruf, dessen Wurzeln bis in die Antike zurückreichen und dessen Aufgaben verantwortungsvoll und vielfältig sind. Im Jahr 2013 wurden 99,2 Prozent der Geburten in Kliniken von einer Hebamme begleitet.
Hier zählt nicht nur das freudige Ereignis zum Berufshorizont, sondern auch die Betreuung im Fall von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Fehl- und Totgeburten. Männer in diesem Beruf werden übrigens als Entbindungspfleger bezeichnet.
1. Vorsorgeleistungen
Hebammen bieten die Schwangerenvorsorge an, wie sie in ähnlichem Umfang auch vom Gynäkologen durchgeführt werden kann. Mit einer Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen sind Sache des Arztes.
Umfangreiche Beratung und Hilfestellungen in Bezug auf Schwangerschaftsbeschwerden wie Rückenschmerzen und Schlaflosigkeit zählen zum Tätigkeitsfeld einer Hebamme. Auch Ängste und Geburtstraumata werden von ihr behandelt. Sie bietet zudem Geburtsvorbereitungskurse für werdende Eltern an.
2. Geburtshilfe
Geburten sind nicht die Angelegenheit eines Arztes, sondern gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe einer Hebamme. Sie wirkt mit dem Beginn der Wehen unterstützend auf die gebärende Frau ein und begleitet den Geburtsvorgang. Sie muss zudem beurteilen, wann ein medizinisches Eingreifen notwendig ist.
Bei einer komplikationslosen Geburt ist kein ärztliches Handeln gefragt, und auch in Notfällen muss die Hebamme in der Lage sein, selbstständig eingreifen zu können. In Frauenkliniken ist bei einer Geburt allerdings das Beisein eines Arztes vorgeschrieben. Andersherum darf ein Arzt nur im Notfall eine Frau ohne Mitwirkung einer Hebamme entbinden.
3. Wochenbettbetreuung
Die Wochenbettbetreuung umfasst die Pflege und Betreuung der Wöchnerin und ihres Kindes. Die frischgebackene Mutter lernt mit Hilfe der Hebamme, wie sie ihr Kind pflegt und stillt.
Hat die Frau Probleme beim Stillen, so kennt die Hebamme wirksame Tipps. Außerdem bietet sie Rückbildungsgymnastik an und überwacht die Fortschritte. Eine Hebamme beugt einer Wochenbettdepression vor und erkennt die Anzeichen. Auch die Einordnung, ob ein Kind als „Schreikind“ gilt, ist ihre Aufgabe. Bei sozialen Herausforderungen ist sie ebenfalls erste Ansprechpartnerin.
Das Studium des Faches „Midwifery“
Im Jahr 2008 wurde in Deutschland der erste Bachelorstudiengang Midwifery in Osnabrück ins Leben gerufen. Primärqualifzierende Studiengänge wie diesen gibt es mittlerweile in einem Dutzend deutscher Städte. Die Medizinische Hochschule Hannover bietet zudem den Masterstudiengang Master of Sciene in Midwifery an. In Halle, Hannover und Osnabrück/Witten ist die Promotion als Hebamme möglich.
Ein weiterqualifizierendes Studium für Hebammen
Auch examinierte Hebammen und Hebammenschülerinnen können sich mit einem Studium in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften oder auch im pädagogischen oder betriebswirtschaftlichem Bereich weiterbilden. Selbst im Management sind Hebammen gefragt, ebenso wie in der Familienberatung.
Alternative zum Studium: Ausbildung zur Hebamme
Der Berufswunsch der Hebamme lässt sich auch mit einer Ausbildung an einer der 58 deutschen Hebammenschulen absolvieren, die an Krankenhäuser angegliedert sind. Innerhalb von drei Jahren erlernen die Schülerinnen ihre Profession im Rahmen von 1600 Theorie- und 3000 Praxisstunden.
Die Praxiserfahrung sammeln die Schüler auf der Wochen- und Neugeborenenstation, im Kreißsaal, auf der Pflegestation, im OP, in einer freien Praxis und in einer Kinderklinik. Die staatliche Prüfung umfasst abschließend einen schriftlichen, einen mündlichen sowie einen praktischen Teil. Wer die Prüfung bestanden hat, kann einen Antrag auf das Führen der Berufsbezeichnung Hebamme stellen.
Gehalt als Hebamme
Einkommen während der Ausbildung
Wer die Ausbildung zur Hebamme in einer tarifgebundenen Einrichtung absolviert, erhält das tariflich vorgeschriebene Gehalt. Im ersten Jahr liegt das bei etwa 876 Euro brutto, im zweiten Jahr bei 937 Euro brutto und im dritten Jahr bei 1.038 Euro brutto. Beim Einstieg in den Beruf nach abgeschlossener Ausbildung steigt das Gehalt auf 1.360 bis 1.900 Euro brutto im Monat.
Gehalt in der späteren Laufbahn
Wer in einem Angestelltenverhältnis in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes arbeitet, wird ebenfalls nach Tarif bezahlt. Hier steht das Gehalt in Bezug zur Dauer der Betriebszugehörigkeit und zur Berufserfahrung. Beim Berufseinstieg kann das Einkommen hier bei 2.000 bis 2.400 Euro brutto im Monat liegen und sich auf bis zu 2.800 Euro im Monat steigern.
Da Hebammen zum Beispiel in Krankenhäusern im Schichtbetrieb arbeiten, kommen Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Wochenenddienste noch hinzu. In privaten Einrichtungen kann das Gehalt niedriger ausfallen, liegt aber durch den gesetzlichen Mindestlohn mindestens bei 1.360 Euro.
Sonderfall Freiberuflichkeit
Die Selbstständigkeit war und ist für Hebammen eine berufliche Option, die im Jahr 2010 allerdings durch die rasante Steigerung der Prämie für die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung um 55,6% der bisherigen Abgabe zu einem kostenintensiven Wagnis geworden ist.
Zum 1. Juli 2015 wurde die Prämie erneut erhöht: Sie beträgt jährlich nun 6.274 Euro, denn für die Versicherungen handelt es sich um ein risikoreiches Geschäft, können doch Geburtsfehler noch nach 30 Jahren eingeklagt werden.
Seit 2010 haben 15 bis 20% der freiberuflichen Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig waren, ihre Tätigkeit aufgegeben. 2012 boten nur noch 21% der freiberuflichen Hebammen Geburtshilfe an.
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