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Zahlreiche Familien im Deutschland sind auf das Wohngeld angewiesen, weil das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu bezahlen. Wenn dann schließlich auch die Kinder ausziehen, kann es sein, dass der Zuschuss gestrichen wird…

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Wohngeld geht oft an Familien

Nach einer aktuellen Analyse des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der beziehenden Wohngeldempfänger deutlich zurückgegangen, doch lag die Zahl der Personen, die auf das Wohngeld angewiesen waren, im Jahr 2015 noch immer bei rund 460.000.

Unter den besonders häufig bezuschussten Personenkreisen befinden sich insbesondere Familien mit minderjährigen Kindern – meist waren es Vier-Personen-Haushalte mit zwei Kindern oder Fünf-Personen-Haushalte mit drei Kinder. Zudem gab es noch rund 30.000 Haushalte, die aus zwei Personen bestanden und unter denen sich ein minderjähriges Kind befand. Man geht davon aus, dass es sich hier um Alleinerziehende handelt.

Hier zeigt sich, dass besonders viele Familien auf das Wohngeld angewiesen sind, bei denen die Kinder noch im Haushalt leben.

Kann der Anspruch beim Auszug des Kindes entfallen?

An sich haben Familien gute Karten beim Wohngeld. Doch was passiert, wenn die Kinder ausziehen? Sollten die Kinder tatsächlich ausziehen und eigenes Geld verdienen, muss der Zuschuss durch die zuständige Wohngeldbehörde erneut geprüft werden. Ein Auszug des Kindes kann sich dabei sowohl mindernd als auch erhöhend auswirken. Es kommt darauf an, welches Einkommen von den verbliebenen Haushaltsmitgliedern erzielt wird. Fällt ein Teil des gesamten Haushaltseinkommens durch den Auszug des Kindes weg, kann sich ein Wohngeld unter Umständen sogar erhöhen!

Weitere Faktoren entscheidend

Ob eine betroffene Familie nun künftig mehr oder weniger Wohngeld erhält, ist von einigen weiteren Faktoren abhängig. Wenn ein Kind die Wohnung der Eltern verlässt, für die das Wohngeld gezahlt wurde, muss für die Neuberechnung unter anderem die geringere Anzahl der Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden.

Wenn das Kind zudem bis zum Zeitpunkt des Auszugs eigenes Einkommen bezogen hat, das dem Haushalt ab dem Auszug fehlt, verringert sich hierdurch das Gesamteinkommen der Familie.

Freibeträge

Durch eine Veränderung der Situation können unter anderem die zuvor gewährten Freibeträge ins Wanken geraten. Bei einem Kind unter 25 Jahren mit Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit wird normalerweise ein Freibetrag von maximal 100 Euro monatlich gewährt. Durch den Auszug des Kindes kann dieser wegfallen, da das Kind nicht mehr zum Haushalt zählt.

Auch für Alleinerziehende besteht normalerweise ein Freibetrag in Höhe von 110 Euro pro Monat. Dieser kann nach dem Auszug des Kindes ebenfalls wegfallen, da der Elternteil nicht mehr als „erziehend“ gilt. Das Kind ist eben erwachsen, ausgezogen und eigenständig erwerbstätig. Denn einen solchen Freibetrag erhalten Mütter oder Väter nur dann, wenn sie mit den Kindern zusammenwohnen, solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind.

Amt kann Wohngeld reduzieren oder streichen

Durch die neue Situation kann das zuständige Amt den Zuschuss teilweise erhöhen, reduzieren oder in einigen Fällen sogar ganz streichen. Auf mehr Wohngeld können Familien zum Beispiel dann hoffen, wenn das Gesamteinkommen des Haushalts nach einem Auszug des Kindes, das zuvor zum Familieneinkommen beigetragen hat, um mehr als 15 Prozent sinkt.

Wichtig: Umgehende Meldung von Änderungen

Wie das Wohngeld letztendlich angepasst wird, muss die zuständige Wohngeldbehörde entscheiden. Jedoch kalkuliert das zuständige Amt dies immer individuell. Ein urteilendes Ergebnis darüber, inwiefern sich das Wohngeld erhöht oder senkt, kommt dann per Bescheid.

Wichtig ist allerdings, dass Änderungen der Familiensituation umgehend dem zuständigen Amt mitgeteilt werden. Denn grundsätzlich wird das Wohngeld immer für 12 Monate bewilligt und festgelegt.

Kein Umzug notwendig

Zieht das Kind bei der Familie aus, wird normalerweise ein Zimmer der Familienwohnung frei. Beim Wohngeld spielt dieser Umstand allerdings nur bedingt eine Rolle. Denn anders als bei anderen Sozialleistungen hängt ein Bezug des Wohngeldes nicht davon ab, ob eine Angemessenheit der Wohnkosten und der Wohnungsgröße vorliegt.

Familien müssen sich also nicht davor fürchten, dass das zuständige Amt sie zum Auszug in eine kleinere, kostengünstigere Wohnung zwingt. Allerdings kann es sein, dass die Familien letztendlich ohne den Wohnungsgeld-Zuschuss auskommen muss.

Anspruch auf Grundsicherungsleistung prüfen

Manchmal kann es für die Betroffen wichtig sein, sich über einen alternativen Zuschuss durch Grundsicherungsleistungen zu informieren. So gibt es beispielsweise für Arbeitssuchende oder Personen mit einer Erwerbsminderung entsprechende Möglichkeiten der Grundsicherungsleistungen.

Bildquelle: © highwaystarz – Fotolia.com

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