Recht am

Wer das Wohngeld als eine Hilfeleistung vom Staat erhält, kennt vermutlich den kleinen und lästigen Rattenschwanz, der mit der Leistung einhergeht: Die Kaltmiete muss niedrig sein. Das wiederum bedeutet meist wegen der günstigen Wohnungen höhere Heizkosten, die letztendlich der Mieter selbst zahlen muss. Eine Änderung könnte das Klimawohngeld mit sich bringen. Noch wird es von der Bundesregierung allerdings nur ausdiskutiert…

… und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Was ist das Klimawohngeld?
  • Warum soll es das Klimawohngeld geben?
  • Wohngeld: Bisher nur Kaltmiete berücksichtigt
  • Auswirkungen von Sparmaßnahmen bisheriger Wohngeld-Politik
  • Was kann man jetzt tun, wenn die Miete das finanzielle Pensum übersteigt?
  • Änderung durch das Klimawohngeld?
  • Wann könnte das Klimawohngeld starten?
  • Wie könnte sich das Klimawohngeld auf die vielen Mieter in Deutschland auswirken?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Wohngeld

Was ist das Klimawohngeld?

Das Klimawohngeld ist eine wichtige mögliche Neuerung in Deutschland. Durch diese Regelung sollen insbesondere einkommensschwache Personen in Deutschland von geringeren Heizkosten in energetisch gut isolierten (dafür aber teuren) Roh nungen profitieren können.

Noch in Diskussion: Die Bundesregierung möchte das Wohngeld und die Zahlung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger vermehrt an den Klimaschutz-Aspekten orientieren.

Auf diesem Weg prüft die Regierung derzeit die Einführung des sogenannten Klimawohngeldes. Zudem wird eine Brutto-Warmmiete anstelle einer Kaltmiete für Hartz-IV-Empfänger geprüft. Dies war eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hin.

Durch diese Neuregelung könnten auch einkommensschwache Menschen von geringeren Heizkosten profitieren, zum Beispiel wenn sie in energetisch hochwertigen Wohnungen lebten. Nun prüft die Bundesregierung, ob man das Wohngeld nicht um eine klimaorientierte Komponente erweitern könnte, sodass energiebewusste Menschen Geld sparen könnten.

In einfachen Worten: Die Überlegung ist, dass die Empfänger von Wohngeld dadurch auch neue oder sanierte Wohnungen mieten könnten, die zwar teuer, dafür aber umweltschonender und energiesparender gebaut sind. Höhere Kosten für den Mieter sollen natürlich nicht entstehen.

Nun muss sich zeigen, ob ein solches Vorhaben im Hartz-IV-System Zukunft haben könnte. Die Kommunen werden wahrscheinlich über die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten in einem Gesamtkonzept, der sogenannten Brutto-Warmmiete, entscheiden müssen.

Warum soll es das Klimawohngeld geben?

Der Bundesregierung ist der Gedanke gekommen, dass die bisherige Wohngeldregelung nicht nur eine günstige Wohnmiete als Ziel haben sollte. Günstiges Wohnen steht schließlich leider oftmals im Konflikt zur Klimapolitik, die in Deutschland als einem der weltweiten Vorreiter besonders engagiert gepflegt wird.

Wenn bisher die Wohngeldzulagen nur nach der Kaltmiete berechnet wurden, so soll sich dies demnächst möglicherweise durch das Klimawohngeld ändern.

Die Heizkosten sind ein wichtiger Berechnungsfaktor für die Miete. Diese schlagen schließlich besonders stark zu Buche für den Mieter und im Bereich des Wohngeldes für den Empfänger der Hilfeleistung.

Vorteil für Empfänger: Eine solche Änderung könnte für viele Leistungsempfänger eine positive Wende bedeuten. Am Ende könnte jeden Monat mehr Geld übrig bleiben.

Wohngeld: Bisher nur Kaltmiete berücksichtigt

Bisher wurde bei der Wohngeldzulage allein die Kaltmiete einer Wohnung berücksichtigt. Diese darf: Hierbei hat das zuständige Amt bisher immer darauf geschaut, dass die Wohnung nur so groß und teuer sein darf, dass gerade so die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Logisch: Die Hilfeleistung kostet den Staat enorm viel Geld. Daher muss an entsprechenden Ecken und Enden gespart werden. Das Kredo lautet hier also „nicht mehr als notwendig“.

Wenn Wohnungen aufwendig saniert und energieeffizient ausgebaut werden, bedeutet das natürlich auch eine Menge an Kosten, die sich letztendlich im Mietpreis bemerkbar machen.

Dadurch waren moderne und sanierte Wohnungen bisher eher eine Ausnahme für den Bezieher von Wohngeld. Das Amt wollte diese Kosten nämlich keinesfalls übernehmen.

Die Folge war, dass die Empfänger von Wohngeld häufig in älteren Wohnungen hausten, bei denen der Zähler für Wärme nur so ratterte… Die Kosten für Wärme waren dementsprechend eine enorme Last für die Empfänger.

Auswirkungen von Sparmaßnahmen bisheriger Wohngeld-Politik

Das Problem ist nicht selten. Durch die Sparmaßnahmen in Bezug auf das Wohngeld zeigte man sich erst einmal den einfachen Lösungen gegenüber offen. Das führte dazu, dass wir die Wohngeld-Politik von heute haben.

Problematik in Kurzfassung: Das Problem ist, dass beim Wohngeld bisher nur die Kaltmiete berücksichtigt wird. Ein Mieter muss sich demnach eine Wohnung suchen, bei der möglichst wenig Kaltmiete zahlt. Leider sind dies meist die Wohnungen, die nicht modernisiert sind und bei denen die Wände und Fenster ungefähr so isolieren, als hätte man die Fenster dauerhaft offen.

Die Folge ist, dass enorme Zusatzkosten für Heizung und warmes Wasser auf den Mieter kommen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld II ist man verpflichtet, diese Kosten vom Regelbedarf zu bezahlen. So kommt es recht häufig dazu, dass entsprechende Leidtragende aus Geldmangel mehrmals in noch günstigere Wohnungen umziehen müssen.

Gerade für Kinder ein Nachteil: Besonders leidtragend sind hierbei natürlich die Kleinen, die aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden und sich besondere Härten stellen müssen. Häufig kommt es zu Schulwechsel, dadurch wiederum zu anderen Lehrern und Freunden, und so weiter. All das passiert wegen nur wenigen Euro, die eine Wohnung mehr kostet, weil sie klimafreundlich eingerichtet ist.

Weitere Probleme: Günstigere Wohnungen bedeuten meist auch schlechtere Bedingungen für die Gesundheit. Viele günstige Wohnungen sind beispielsweise in einem enorm schlechten Zustand – teilweise noch mit Asbest gebaut. Eine gesundheitliche Zumutung für Familien.

Was kann man jetzt tun, wenn die Miete das finanzielle Pensum übersteigt?

Wer kurz davor steht, die Wohnung aufgrund der finanziellen Überforderung verlassen zu müssen, sollte sich kooperativ, gleichzeitig aber auch besorgt und entschlossen zeigen.

Das ist wichtig, damit man vor den Personen, die im Grunde die „Entscheider“ der Situation sind, einen guten Eindruck macht. Ein häufiger Fehler ist, dass man sich sofort beschwert und eine solche Person als Übeltäter abstempelt. Damit verspielt man sich nicht nur die Sympathie, sondern auch alle Chancen auf eine Besserung.

Besser ist es sich also von einer guten und vor allem intelligenten Seite aus zu zeigen. Dazu ist es wichtig, sich gute und klare Argumentationswege vorzubereiten, damit man den Verbleibt in der Wohnung gut und einleuchtend begründen kann.

Ein Ansatz kann zum Beispiel sein, dass mit der Gebäudequalität sehr wahrscheinlich auch das Gesundheitsrisiko sinkt. Gerade bei Familien mit Kindern ist dies ein äußerst mächtiges Argument.

Im Notfall: Im Notfall muss hierzu auch das Sozialgericht mit eingeschaltet werden.

Änderung durch das Klimawohngeld?

Eine Änderung der Situation könnte das Klimageld mit sich bringen. Mit dem Klimageld würde dafür gesorgt werden, dass ein Wohngeld-Empfänger für eine energiesparende Wohnung einen entsprechenden Zuschuss erhalten könnte.

Teure Wohnungen aufgrund guter Isolierung und ähnlichem könnten damit auch für Geringverdiener beziehungsweise Sozialhilfeempfänger wieder erschwinglich werden.

Wann könnte das Klimawohngeld starten?

Noch kann es etwas dauern. Immerhin sind die ersten Vorschläge gerade erst diskutiert worden. Wenn die Beobachtungen und Prüfungen erfolgreich verlaufen, könnten die ersten Ergebnisse schon Ende 2016 vorliegen. Eine Entscheidung könnte also vielleicht schon Anfang 2017 auf dem Tisch sein.

Wie könnte sich das Klimawohngeld auf die vielen Mieter in Deutschland auswirken?

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie sich das Klimawohngeld auf die vielen Mieter in Deutschland auswirken könnte…

Beispiel: Eine Rentnerin in Hamburg mit einer Mietstufe VI hat monatlich eine Kaltmiete von 510 Euro zu zahlen. Als Rente bezieht sie 950 Euro im Monat. Als Leistung aus der Grundsicherung erhält sie jeden Monat 96 Euro. Damit wird ihre Rente Monat für Monat aufgestockt.

Nun hat die Rentnerin ab dem Januar 2016 einen Wohngeldanspruch von 120 Euro monatlich. Mit diesem Geld ist sie nicht mehr auf die Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen und hat zusätzlich sogar noch 24 Euro mehr pro Monat zur Verfügung. So könnte Sie von dem erhöhten Wohngeld profitieren.

Bildquelle: © Tatjana Balzer – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1