Recht am

Schimmel ist ein unschönes Thema. Nicht nur unhygienisch und unangenehm ist der Anblick von Schimmelbefall, sondern zudem auch noch enorm gesundheitsschädlich. Kein Wunder, dass die Mieter in bestimmten Fällen von Schimmelbefall ein Recht auf Mietminderung haben. Welche Fälle das sind und was ist sonst zu beachten gibt, das erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

… und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Allgemeines zur Schimmel
  • Allgemeines zur Mietminderung
  • Mietminderung bei Schimmel: So gehts!

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Allgemeines zur Schimmel

Ein trockenes Dach über dem Kopf ist die Grundvoraussetzung für gesundes Wohnen. Unter anderem ist eine trockene Bleibe auch wichtig, damit sich nicht ohne weiteres ungebetene Gäste im Haus breit machen können – wie zum Beispiel Schimmelpilze, die zu den etwas übleren Zeitgenossen beim Thema Zuhause zählen. Wer allerdings richtig lüftet und heizt, muss sich vor dem Befall von Schimmelpilzen nicht fürchten.

So gesundheitsschädlich ist Schimmel: Zahlreiche Studien sehen einen starken Zusammenhang zwischen Atemwegsbeschwerden und Schimmelpilzen. Das Problem sind die Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, die vom Menschen über die Luft eingeatmet werden und anschließend allergische Reaktionen auslösen können.

Allerdings konnte innerhalb der zahlreichen Studien nicht genau festgestellt werden, ab welcher Konzentration in der Luft negative Folgen für den Menschen durch Schimmelpilze entstehen können.

Keine Grenzwerte: Da bislang noch keine Grenzwerte festgelegt werden konnten, ab wann eine Konzentration von Schimmelsporen in der Luft schädlich für die Gesundheit des Menschen ist, musste bis heute das Vorsorgeprinzip angewendet werden. Danach ist Schimmel in Innenräumen ein Problem, das beseitigt werden muss, bevor es zu Erkrankungen kommt.

Allgemeines zur Mietminderung

Eine Mietminderung ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn es zu Mängeln in einer Wohnung kommt, die dem Mieter zuvor nicht bekannt waren. Normalerweise müssen sich alle Räume in einem vertragsgemäßen zustand befinden. Wie ein solcher Zustand auszusehen hat, ist natürlich ebenfalls durch den Gesetzgeber geregelt.

Zu den Räumen zählen zum Beispiel Wohnung, Treppen, Flure, Speicher, Keller, Hobbyräume und Zugange. Auch technische Anlagen wie Heizung, Fahrstuhl und Durchlauferhitzer müssen in einem einwandfreien Zustand sein.

Mängel: Auftretende Mängel muss ein Vermieter umgehend beseitigen. Sollte er untätig bleiben oder die Reparatur hinauszögern, so kann der Mieter die Miete kürzen.

Mietminderung: Die Kürzung der Miete durch den Mieter ist eines der machtvollsten Instrumentier Kampf gegen faule Vermieter. Normalerweise ist der Mieter, der in der Wohnung des Vermieters wohnt, am kürzeren Hebel und in der Position des Bittstellers.

Anders hingegen sieht es aus, wenn der Vermieter auf seine Miete warten muss. Nun sitzt der Mieter am längeren Hebel. Eine Mietminderung ist also ein gutes Mittel, um die Instandhaltung der Wohnung am Laufen zu halten.

Die häufigsten Gründe für Mietminderung: Die häufigsten Gründe, die eine Mietminderung durch den Mieter bezwecken, sind Schimmelflecken, Wasserschäden, kaputte Heizungen, Lärm aus der Wohnung eines Nachbarn, Einrüstung des Hauses, Plastikfolie vor dem Fenster, Unbenutzbarkeit von Räumen oder Balkonen sowie undichte Fenster.

Was gilt als Mangel? Als Mangel in der Wohnung gilt zum Beispielsweise auch eine defekte Glühbirne im Hausflur. Allerdings ist dies noch lange kein ausreichender Grund für eine Mietminderung.

Mängel müssen die Lebensqualität schon spürbar einschränken, damit sie eine Mietminderung rechtfertigen. Auch, wenn ein Mieter einen Schaden selbst verursacht hat, hat er kein Anrecht auf Mietminderung.

Mietminderung bei Schimmel: So gehts!

Eine Mietminderung bei Schimmel ist also rein grundsätzlich zulässig. Sollte der Schimmel allerdings durch den Mieter selbst entstanden sein, hat dieser kein Anrecht mehr auf eine Mietminderung. Was ist nun aber, wenn man den Schimmel nicht selbst verursacht hat. Wie kann man dann eine Mietminderung durchsetzen?

Mietminderung bestimmen: Im Allgemeinen darf man laut Gesetz eine Mietminderung durchführen, wenn bestimmte Schäden an der Wohnung vorliegen – solange bis die Schäden durch den Vermieter beseitigt wurden.

Allerdings ist es nicht immer einfach, die richtige Höhe einer Mietminderung zu bestimmen. Immerhin gibt es keine allgemeingültige Tabelle, in der Schaden und Höhe der Mietminderung abzulesen sind.

Es gibt lediglich einige Anhaltspunkte, an denen man sich etwas orientieren kann:

  • Einrüstung der Fassade, Plastikfolie am Fenster: 15 Prozent
  • Schimmelpilzbefall, der die Nutzung eines Zimmers unmöglich macht: 20 bis 30 Prozent
  • Heizung ist defekt (Raumtemperatur im Winter nur noch bis 15 Grad): 25 Prozent
  • Baulärm: 25 Prozent
  • Wasserschaden: 30 Prozent
  • Es tropft durch die Decke oder Toilette und Küche sind nicht nutzbar: 50 Prozent
  • Heizung fällt im Winter komplett aus: 100 Prozent

Tipp: Um Ihren Fall etwas besser eingrenzen zu können, sollten Sie sich am besten an einen Mietverband wenden. Hier erhalten Sie in der Regel stets guten Rat. Mietminderung

Mietminderung durchsetzen: Wenn Sie einen Schaden wie beispielsweise Schimmelbefall feststellen, dann sollten Sie den Schaden als erstes dem Vermieter melden. Zuvor dürfen Sie auch keine Mietminderung durchführen.

Wenn Sie alles richtig machen wollen, sollten Sie den Schaden schriftlich festhalten und per Brief an Ihren Vermieter senden. Am besten sogar als Einschreiben mit Rückschein. So kann man im Streitfall einfach nachweisen, dass der Magen zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich beim Vermieter eingegangen ist.

Nun muss man dem Vermieter noch eine anständige Frist setzen, zu der der Schaden beseitigt sein soll. Die Miete kann man übrigens ab dann kürzen, wenn man den Schaden festgestellt hat.

Bildquelle: © Lars Tuchel – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2