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Kommt der Ex-Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nach, ist das ein Riesenproblem für den alleinerziehenden Elternteil. Jetzt brachte Bundeskabinett eine entsprechende Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf den Weg.

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Ab Januar 2017 erhalten Alleinerziehende mehr finanzielle Unterstützung

Im Stich gelassene Alleinerziehende erhalten nach Drängen der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits ab Januar 2017 eine bessere finanzielle Unterstützung. Damit gelten die Verbesserungen für Alleinerziehende schon früher.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch, den 16. November 2016 eine Ausweitung des sogenannten Unterhaltsvorschusses auf den Weg. Davon werden nach Angaben des Familienministeriums zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren. Die Pläne von Familienministerin Manuela Schwesig sehen vor, Alleinerziehende künftig besser abzusichern, wenn der andere Elternteil sich um den Unterhalt für das gemeinsame Kind drückt.

Dafür wird die begrenzte Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss auf sechs Jahre abgeschafft und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. Unterhaltsvorschuss wird Kindern von Alleinerziehenden gewährt, die gar keine oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Der Staat springt dort ein, wo unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) nicht zahlen und sorgt dafür, dass das Kind das ausreichend Geld zum Leben hat.

Erschreckende Fakten

Von Armut betroffene Kinder leben zu 50 Prozent bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt, weil in den meisten Fällen der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen vorweisen kann. In diesen Fällen springt der Unterhaltsvorschuss vom Staat ein. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.

Zustimmung von vielen Seiten

Einige Verbände haben sich bereits positiv zu der Neuregelung geäußert. Insbesondere der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßen den Beschluss des Bundeskabinetts.

DKSB-Präsident Heinz Hilgers findet diese lobenden Worte: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts… ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt.

Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.“

Bundesvorsitzende Solveig Schuster lobt: „Wir sind erleichtert und froh, dass Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden! Damit erfüllt Schwesig eine langjährige Forderung des VAMV … Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Mit der neuen Regelung erkennt der Staat an: Das ist kein vorübergehendes Problem, sondern für viele Alleinerziehende eine Dauerbelastung und zugleich eine Ursache für ihr hohes Armutsrisiko“.

Kommunen treten auf die Bremse

Die Kommunen stehen der Reformierung skeptisch gegenüber. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Die Änderung sei weder personell noch organisatorisch so kurzfristig umsetzbar.“

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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