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Welche Rechte und Pflichten hat man eigentlich als Azubi? Wir zeigen es Ihnen in diesem Artikel! Hier kommen die Top 10 der Pflichten für Auszubildende.

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Übersicht

  • Pflichten des Azubis: Das müssen Sie wissen!
  • Pflicht 1: Der Abschluss ist das Ziel
  • Pflicht 2: Sorgfältiges Arbeiten
  • Pflicht 3: Wenn was kaputt geht
  • Pflicht 4: Aufgaben befolgen
  • Pflicht 5: Ordnung
  • Pflicht 6: Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen
  • Pflicht 6: Krankmeldung und Genesung
  • Pflicht 7: Pünktlichkeit
  • Pflicht 8: Berichtsheft
  • Pflicht 9: So muss das Berichtsheft aussehen
  • Pflicht 10: Betriebsgeheimnisse

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Pflichten des Azubis: Das müssen Sie wissen!

Im § 13 des Ausbildungsgesetzes werden die Pflichten des Auszubildenden während der Lehre aufgeführt. Hier kann man alle wichtigen Dinge zum Thema „Pflicht des Azubis“ finden. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen guten Überblick über die Inhalte des Gesetzes verschaffen:

Pflicht 1: Der Abschluss ist das Ziel

„Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.“

Damit ist gemeint, dass man sich mit der Annahme einer Ausbildung dazu verpflichtet, den Beruf zu erlernen. Faulheit und Lustlosigkeit könnten also schnell zu einer Pflichtverletzung führen.

Pflicht 2: Sorgfältiges Arbeiten

„Auszubildende müssen die Ihnen übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt ausführen.“

Als Azubi sollte man sich bemühen, die Dinge, die einem aufgetragen werden, mit großer Sorgfalt zu erledigen. Natürlich liegt es auch in der Pflicht des Ausbilders, dem Azubi nur solche Aufgaben zu übertragen, denen der Azubi auch gewachsen ist.

Der eine oder andere Fehler kann natürlich gerade in der Ausbildung mal vorkommen. Insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Normalerweise ist daher immer eine Aufsichtsperson in der Nähe, die sich die Arbeit des Azubis anschaut und gegebenenfalls Fehler des Azubis korrigiert.

Pflicht 3: Wenn was kaputt geht

Richtet der Azubi durch einen Fehler einen Schaden an, so gilt laut des Grundsatzurteils des BAG das Folgende:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit müssen vom Azubi beglichen werden.
  • Bei normaler Fahrlässigkeit wird ein Schaden zwischen Ausbilder und Azubi aufgeteilt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Azubi den Schaden nicht begleichen.

Ob der Azubi nun für einen Schaden finanziell haftet oder nicht hängt also davon ab, wie fahrlässig die Aktion war, die den Schaden hervorgeführt hat. So etwas zu beurteilen ist für einen Laien nur sehr schwer. In der Regel wird dies daher professionell geprüft.

Übrigens: Der finanziell entstandene Schaden darf dem Azubi nicht einfach von seinem Gehalt abgezogen werden!

Pflicht 4: Aufgaben befolgen

Wird dem Azubi eine Aufgabe vom Ausbildungsleiter aufgetragen, so muss der Azubi diese ausführen. Natürlich gibt es hierbei einige Grenzen:

  • Für die Aufgaben muss der Azubi auf jeden Fall körperlich gewachsen sein. Bei männlichen und weiblichen Azubis kann es hierbei zu großen Unterschieden kommen.
  • Zudem dürfen dem Azubi auch nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungsziel dienen!

Pflicht 5: Ordnung

„Azubis müssen sich an die geltende Ordnung der Ausbildungsstelle halten.“

Wenn beispielsweise während der Arbeitszeit generell nicht privat telefoniert werden darf, so muss sich auch der Azubi an diese Pflicht halten. Ein weiteres Beispiel  wäre ordnungsgemäße Kleidung: Die Kleidung und das Aussehen darf nicht geschäftsschädigend sein.

Sollte der Azubis diese Regelung nicht befolgen, so verletzt er seine Pflichten. Darüber hinaus kann der Ausbildungsleiter dem Azubi vorschreiben, wie dieser sich am Ausbildungsplatz zu verhalten hat. Das Weisungsrecht erstreckt sich allerdings nur auf die Ausbildungszeiten. Was der Azubi außerhalb seiner Ausbildungszeit macht ist Privatsache und damit ganz und gar dem Azubi selbst überlassen.

Plicht 6: Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen

Wer eine Ausbildung macht und seine Lehre bestehen will, der muss an der Zwischenprüfung sowie an der Abschlussprüfung teilnehmen. Sollte dies dem Azubi aufgrund von Krankheit nicht möglich sein, so muss er sich umgehend an der Lehrstelle krankmelden.

Pflicht 6: Krankmeldung und Genesung

Als Azubi ist man verpflichtet, sich bei Krankheit beim Ausbildungsleiter krank

zu melden. Tut man dies nicht, so kann dies äußerst unangenehme Konsequenzen zur Folge haben. Möglich sind Abmahnungen, Lohnkürzungen und sogar fristlose Kündigungen. Hier sind einige Tipps, wie Sie sich richtig und pflichtkonform krank melden:

  • Ist man aufgrund körperlicher oder geistiger Krankheit nicht zu arbeiten, so muss man dies noch am gleichen Tag mitteilen, und zwar bevor die Arbeit beginnt. Zudem muss man mitteilen, wie lange man voraussichtlich nicht in der Lage ist zu arbeiten.
  • Einen Grund der Krankheit oder die Diagnose des Arztes muss man allerdings nicht mitteilen. Diese Dinge sind privat.
  • Der Arbeitgeber darf den Azubi oder Arbeitnehmer nicht anrufen und fragen, wann er wieder arbeiten kann oder in irgendeiner anderen Form unter Druck setzen.
  • Ist man länger als drei Tage krank, so muss man dem Arbeitgeber ein Attest vorlegen, das man sich beim Arzt ausstellen lassen kann. Die Abgabe beim Arbeitgeber muss spätestens am vierten Tag der Erkrankung erfolgen.
  • Der Arbeitgeber kann aber auch fordern, dass schon am ersten Tag die Vorlage der Krankmeldung eingereicht wird. 
  • Auch in der Berufsschule muss man sich bei Krankheit durch den Klassenlehrer entschuldigen lassen. Vor Beginn des Schultages sollte man im Sekretariat anrufen und den Klassenlehrer dadurch in Kenntnis setzen.

Übrigens: Krankheitszeiten haben keinen Einfluss auf den Anspruch von Urlaubstagen des Azubis. Die erkrankten Tage werden also nicht auf den Urlaub angerechnet.

Aufgepasst: Auch eine verspätete Abgabe der Krankmeldung kann eine Abmahnung zur Folge haben. Passiert dies ein wiederholtes Mal, so kann eine fristlose Kündigung folgen. Dies gilt auch dann, wenn der Azubi eine gefälschte Krankschreibung einreicht oder sich während der Krankheit nicht pflichtgemäß verhält.

Der Azubi darf während seiner Erkrankung auch nichts tun, was den Genesungsprozess in irgendeiner Weise aufhalten würde. Wer sich krank meldet sollte also nicht feiern gehen!

Pflicht 7: Pünktlichkeit

Außerdem muss der Azubi dafür sorgen, dass er stets pünktlich zu den Arbeitszeiten erscheint. Bei einer Verspätung kann es zu einer Abmahnung kommen und nach der dritten Abmahnung hat der Arbeitgeber das Recht, den Azubi fristlos zu kündigen. Sollte man sich doch mal verspäten, so ist es daher ratsam, sich für die Verspätung zu entschuldigen und anzubieten, die versäumte Arbeitszeit nachzuholen.

Pflicht 8: Berichtsheft

Azubis müssen stets ein Berichtsheft mit sich führen und dort ihre Tätigkeiten vermerken. Das Berichtsheft gilt gewissermaßen als Ausbildungsnachweis. Ein Ausbilder kann verlangen, dass das Berichtsheft zu einem bestimmten Termin vorgelegt werden muss. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, so droht eine Abmahnung beziehungsweise sogar eine Kündigung.

Übrigens: Ein regelmäßig geführtes Berichtsheft ist die Voraussetzung um an der Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Und noch etwas: Die Ausbildungsordnung schreibt vor, dass der Azubi sein Berichtsheft auch während der Arbeitszeit auf der Lehrstelle führen darf!

Pflicht 9: So muss das Berichtsheft aussehen

Berichtshefte können zwar relativ unterschiedlich aussehen, doch gibt es einige wichtige Rahmenbedingungen, die jedes Berichtsheft erfüllen sollte: So muss das Berichtsheft beispielsweise aus einem Deckblatt und den verschiedenen Bereichen bestehen. Das Berichtsheft kann man dabei als Heft kaufen sowie als Software downloaden.

Pflicht 10: Betriebsgeheimnisse

Da der Azubi wie ein Mitarbeiter des Unternehmens behandelt wird, darf er (wie alle anderen Mitarbeiter auch) Außenstehende nicht in Betriebsgeheimnisse einweihen. Vertrauliche Daten wie zum Beispiel Informationen über Kunden und Lagerbestände, etc. muss der Azubi auf jeden Fall für sich behalten. Auch Patente oder Geschäftsgeheimnisse wie Rezepte dürfen keinesfalls weitererzählt werden – auch nicht in Ansätzen.

Aber wie findet man nun heraus, ob es sich um ein Betriebsgeheimnis handelt oder nicht? Ganz einfach, man stellt sich zwei Fragen:

  • Ist es ein Geheimnis und darf nur bestimmten Personen weitergesagt werden?
  • Würde es dem Betrieb schaden, wenn die Information preisgegeben wird?

Übrigens: Die Schweigepflicht zu Betriebsgeheimnissen gilt auch nach der Ausbildung noch!

Bildquelle: © Gennadiy Poznyakov – Fotolia.com

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