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Bevor Sie sich nach einem guten Saisonjob umschauen, sollten Sie sich unbedingt mit der Gesetzeslage und anderen wichtigen Dingen vertraut machen, welche die Saisonarbeit betreffen. Das betrifft vor allem die Themen Sozialabgaben, Befristung und Mindestlohn. Wir haben für Sie in diesem Artikel die wichtigsten Dinge zum Thema Saisonarbeit aufgearbeitet.

Übersicht

  • Was ist Saisonarbeit?
  • Verschiedene Branchen und Tätigkeitsgebiete
  • Was ist wichtig für den Saisonarbeiter?
  • Saisonarbeit: Das sollten Sie wissen!
  • Mindestlohn auch bei Saisonarbeit

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Was ist Saisonarbeit?

Das Wort Saisonarbeit bezeichnet einen Mehrbedarf an Arbeitskräften zu einer bestimmten Jahreszeit, da hier der Hauptteil der zu erledigenden Aufgaben anfällt. Eines der bekanntesten Beispiele für Saisonarbeit ist die Spargelernte. Noch kann der Spargel nämlich nicht mithilfe von Maschinen geerntet werden: Das Gemüse muss mühsam von Hand gestochen werden.

Die Saat hingegen kann ohne Probleme allein vom Bauern mithilfe großer Maschinen ausgetragen werden. Dies führt dazu, dass nur für die Ernte ein erhöhter Personalbedarf entsteht. Die Arbeitskräfte, die für die Ernte eingesetzt werden, bezeichnet man natürlich als Erntehelfer, speziell jedoch auch als Saisonarbeiter.

Verschiedene Branchen und Tätigkeitsgebiete

Saisonarbeiten gibt es viele: Fast jede Branche hat irgendwelche Tätigkeitsgebiete, die nur zu bestimmten Jahreszeiten besetzt werden müssen. Nun ist das alles auch nicht nur von einer Branche und von der Arbeit selbst abhängig, sondern auch vom lokalen Standort. Was das genau bedeutet erfahren Sie in den nächsten Zeilen.

Was ist wichtig für den Saisonarbeiter?

Wer Saisonarbeiter werden möchte, der muss eine Reihe von Dingen beachten: So gibt es zum Einen wichtige Tipps und Tricks, um eine gute Saisonarbeit zu bekommen, zum Anderen gibt es auch wichtige gesetzliche Bestimmungen, die beachtet werden müssen.

Saisonarbeit: Das müssen Sie wissen!

  • Saisonarbeit: Anhängig von Branche und Region
  • Saisonarbeit gilt als kurzfristige Beschäftigung
  • Tipps und Tricks für Saisonarbeit
  • Bezahlung: Auch hier gilt Mindestlohn

Saisonarbeit: Abhängig von Branche und Region

Wie schon erwähnt: Wer auf der Suche nach Saisonarbeit ist, der wird auf gewisse Regelmäßigkeiten stoßen. So gibt es beispielsweise Saisonarbeiten in bestimmten Branchen und in bestimmten Regionen. Hier sind einige Beispiele:

Saisonarbeit Hotellerie

In der Hotellerie wird sehr häufig Saisonarbeit betrieben  – doch kommt es darauf an, an welchem Ort das Hotel oder die Herberge steht. In den meisten Ländern beispielsweise, die gewissermaßen als Urlaubsparadies gelten, haben viele Hotels nur zu den Tourismuszeiten geöffnet.

In Skigebieten ist daher meist  nur im Winter Betrieb – in Mittelmeerländern häufig nur im Frühjahr bis Herbst. Dadurch ergeben sich sehr häufig Saisonarbeiten für Köche, Putzpersonal, etc., die zu bestimmten Jahreszeiten verfügbar sind. Sie sind abhängig von der jeweiligen Saison. Mehr erfahren

Saisonarbeit Ernte

Ein weiterer äußerst bekannter Einsatzbereich für Saisonarbeiter ist die Landwirtschaft. Hier gibt es zur Erntezeit jede Menge zu tun. Insbesondere das Spargelstechen zieht Jahr für Jahr tausende Menschen aus ganz Europa nach Deutschland.

Die 16 besten Saisonarbeiten finden Sie hier

Saisonarbeit gilt als kurzfristige Beschäftigung

Saisonarbeiter gehen einer Erwerbstätigkeit nach und sollten sich daher auch mit den für sie geltenden Gesetzeslagen vertraut machen: Wer nur für die Saisonarbeit eingestellt wird, der gilt als eine Aushilfe und ist sozialversicherungsfrei in einer sogenannten kurzfristigen Beschäftigung beschäftigt, solange der Einsatz in einer Arbeitswoche von mindestens 5 Tagen maximal 2 Monate andauert.

Ist die Aushilfe weniger als 5 Tage in der Woche beschäftigt, so kann der Zeitraum auch länger sind. Dann gilt die Regelung der 50 maximal möglichen Arbeitstage je Kalenderjahr. Gemeldet wird der Job im Übrigen bei der Minijobzentrale.

Pflichten: Prüfung der Vorbeschäftigungen

Für die Prüfung darüber, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach seinen Vorbeschäftigungszeiten fragen. Auch die Abfrage seines Status ist hierbei miteinbegriffen.

Dazu verwenden Arbeitgeber meist einen speziellen Einstellungsfragebogen. Dieser Prozess ist äußerst wichtig, da es häufig passiert, dass die kurzfristige Beschäftigung mit Zusammenrechnung einer weiteren Beschäftigung schon keine kurzfristige Beschäftigung mehr ergibt (Arbeitstage werden summiert und übersteigen die Grenze der Regelung).

Dokumentation der Angaben über Vorbeschäftigung

Die Dokumentation erfolgt in den Entgeltunterlagen. Der Arbeitnehmer sollte hierbei unbedingt auch mit seiner Unterschrift bestätigen, dass dem Arbeitgeber die Aufnahme weiterer Beschäftigungen angezeigt wird. Dies ist eine wichtige rechtliche Absicherung für beide Seiten.

Wer schon berufsmäßig tätig ist…

Wer bereits berufsmäßig tätig ist, für den ist eine kurzfristige Beschäftigung bei einem monatlichen Gehalt von mehr als 450 Euro nicht möglich. Berufsmäßig heißt hierbei, dass die Aushilfe bereits erwerbstätig ist. Berufsmäßigkeit kann unterstellt werden, wenn die Person beispielsweise als arbeitssuchend gemeldet ist oder im laufenden Kalenderjahr bereits Anrechnungszeiten als Aushilfe zurückgelegt hat.

Kurzfristige Beschäftigung und Familienversicherung

Aushilfen sind sehr häufig über einen Elternteil oder einen Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Grundsätzlich führt ein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 385 Euro monatlich zum Wegfall der kostenlosen Familienversicherung, doch geht es hierbei um regelmäßiges Einkommen: Eine kurzfristige Beschäftigung gilt nicht als regelmäßig.

Für Saisonarbeiter aus dem Ausland

Sehr häufig kommen Saisonarbeiter auch im Ausland zum Einsatz. In Deutschland lässt sich beispielsweise jedes Jahr aufs Neue das Phänomen beobachten, dass aus dem Ausland tausende von Saisonarbeitern als Erntehilfe anreisen. Auch für diesen Fall gibt es besondere gesetzliche Bedingungen, denen man unbedingt Beachtung schenken sollte!

Wer hier in Deutschland arbeitet, der kann auch nach deutschem Recht kurzfristig beschäftigt werden. Wenn eine Person allerdings im Ausland wohnt, dort bereits arbeitet und zusätzlich in Deutschland einer kurzfristigen Beschäftigung nachgeht, dann muss diese Person nach den Rechtsvorschriften des Wohnstaates versichert werden.

Bei Arbeitsunfähigkeit: Besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Was ist, wenn der Saisonarbeiter beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Arbeit zu tun? Bei unverschuldeter, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hat der Saisonarbeiter Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung für maximal 42 Tage. So wie alle Angestellten. Dieser Anspruch baut sich allerdings erst nach 28 Tagen der Beschäftigung auf.

Welche Abgaben muss man als Saisonarbeiter leisten?

Kurzfristig Beschäftigte müssen die Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,15 Prozent zahlen. Außerdem müssen sie Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen zahlen. Die Umlagen betragen als Ausgleich für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit 0,7 Prozent und für den Ausgleich zu Mutterschaftszahlungen 0,14 Prozent.

Gibt es eine Alternative zur kurzfristigen Beschäftigung?

Wer als Saisonarbeiter tätig werden möchte, der muss nicht zwangsweise eine kurzfristige Beschäftigung als Erwerbsform wählen. Alternativ könnte man den Saisonjob auch als beitragspflichtige geringfügig entlohnte Beschäftigung, also als Minijob melden.

Dies geht, solange man ein Entgelt von bis zu 450 Euro im Monat bezieht. Liegt der Verdienst über 450 Euro im Monat, so kann es Sinn machen, den Saisonjob als Einstellung eines Werkstudenten zu melden. In diesem Fall fallen lediglich Rentenversicherungsbeiträge an.

Mindestlohn auch bei Saisonarbeit

Häufig wird im Zusammenhang mit Saisonarbeit auch die Frage nach der Entlohnung gestellt – insbesondere dem Mindestlohn. Gilt dieser auch für Saisonarbeit?

Der Mindestlohn gilt in Deutschland für alle tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über 18 Jahre alt sind. Nur bei Langzeitarbeitslosen kann unter Umständen eine Ausnahme gemacht werden, um ihnen einen Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Die Gesetzeslage für den Mindestlohn gilt damit auch für Saisonarbeit.

Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Saisonarbeiter?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland: Im Klartext bedeutet das, dass er auch für Personen aus dem Ausland gilt, die in Deutschland abreiten. Dabei ist es sogar egal, ob sie in einem deutschen oder ausländischen Unternehmen angestellt sind. Der deutsche Grund und Boden ist der Maßstab des Gesetzes.

Besondere Regelung bei landwirtschaftlicher Saisonarbeit

Der Mindestlohn gilt natürlich auch für Saisonarbeiten in der Landwirtschaft. Damit die Einführung dort leichter fällt, wird die Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung von 50 Tagen auf 70 Tage ausgedehnt.

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