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Ist Nachwuchs unterwegs oder bereits auf der Welt, erscheint der Gedanke an ein Studium schnell als Utopie. Sind Sie selbst gerade am überlegen, ob es nicht doch klappen könnte? Lesen Sie diesen Artikel mit Tipps zum Studium: Leistungen für schwangere Studierende und studierende Eltern.

Überblick

  • Überlegungen zum Studium von schwangeren Studierenden und studierenden Eltern
  • BAföG für schwangere Studierende und studierende Eltern
  • Arbeitslosengeld II für studierende Schwangere und Eltern
  • Kindergeld für studierende Eltern
  • Kinderzuschlag und Wohngeld für studierende Eltern
  • Elterngeld für studierende Eltern
  • Studium und Kind: Unterhaltsvorschuss
  • Schwangere Studierende und studierende Eltern: Beratungsangebote der Hochschulen
  • Fazit

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Überlegungen zum Studium von schwangeren Studierenden und studierenden Eltern

Der Gedanke, mit dem Studium noch ein paar Jahre lang zu warten, bis der Nachwuchs selbstständiger geworden ist, gefällt vielen Studierwilligen gar nicht. Sie möchten in ihrer Ausbildung vorwärtskommen und anschließend beruflich Fuß fassen.

Sie wollen aber auch ihren Kindern gute Mütter und Väter sein. Einerseits möchten sie genug Zeit für ihre Kinder haben, andererseits wollen sie sich der finanziellen Verantwortung für ihre Familie stellen. Das Grübeln, wie sie Kinder und Studium unter einen Hut bekommen, zerreißt sie beinahe.

In der Tat erfordert es ein hohes Maß an Organisationstalent, um Studium, Kinder und oft noch einen Nebenjob zu managen – und dies über viele Jahre. Möglich ist es aber. Es gilt, sich dabei die eigenen Kräfte sorgsam einzuteilen, Unterstützung zu suchen beziehungsweise anzunehmen und sich eine geschickte Finanzierungsstrategie zurecht zu legen.

Für das Studium schwangerer Studierender und studierender Eltern gibt es mehrere finanzielle Unterstützungen.

BAföG für schwangere Studierende und studierende Eltern

Unterbricht ein BAföG-Bezieher sein Studium aufgrund einer Schwangerschaft oder Geburt länger als drei Monate, erlischt sein BAföG-Anspruch, bis er es wieder fortsetzt. Wichtig: Ist eine längere Unterbrechung absehbar, sollte das BAföG-Amt rechtzeitig im Voraus informiert werden, da es überzahlte Beträge zurückfordert, was zu Schulden führen kann.

Dauert die Unterbrechung kürzer als drei Monate, lohnt sich ein ergänzender Antrag auf einen Kinderbetreuungszuschlag. Aktuell beträgt dieser 113 Euro monatlich für das erste Kind sowie 85 Euro monatlich für jedes weitere Kind. Ab dem Wintersemester 2016/2017 beträgt der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag 130 Euro pro Kind ohne Unterscheidung zwischen erstem Kind und nachfolgenden Geschwistern.

Arbeitslosengeld II für studierende Schwangere und Eltern

Zwar ist das Arbeitslosengeld II nicht zur finanziellen Unterstützung Studierender gedacht. Ausnahmsweise kann es studierenden Schwangeren und Älteren als finanzielle Leistung gewährt werden, wenn diese aufgrund Schwangerschaft beziehungsweise Elternschaft ihr Studium unterbrechen.

Dabei ist das Arbeitslosengeld II allerdings auch hier an die generell dafür geltenden Bedingungen geknüpft. So muss die dafür erforderliche finanzielle Bedürftigkeit vorliegen, bei der zum Beispiel der Partner ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten darf.

Als Arbeitslosengeld-II-Bezieher können schwangere Studierende und studierende Eltern neben dieser monatlichen Unterstützung weitere Ansprüche geltend machen:

  • schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf
  • einmalige Leistungen wegen der Schwangerschaft, beispielsweise Schwangerschaftskleidung
  • Erstausstattung für das Kind
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Kindergeld für studierende Eltern

Kindergeld erhält in Deutschland, wer ein Kind oder mehrere Kinder hat sowie seinen Wohnsitz in Deutschland. Auch ausländische Studenten mit Kind haben Anspruch auf Kindergeld, sofern sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung für Deutschland haben. Ebenso muss das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland oder einem EU- oder EWR-Staat haben.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab Geburt und sollte bald darauf gestellt werden, um kein Geld verfallen zu lassen. Seit 2016 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro im Monat und für weitere Kinder noch etwas mehr.

Kinderzuschlag und Wohngeld für studierende Eltern

Kommen studierende Eltern allein gerade so über die Runden, sind aber mit dem finanziellen Unterhalt ihrer Kinder überfordert, können sie einen Kinderzuschlag erhalten. Dieser wird als ergänzende Leistung für jedes im Haushalt lebende Kind gewährt, für das bereits Kindergeld gezahlt wird. Ab 1. Juli 2016 steigt der Kinderzuschlag von 140 Euro auf 160 Euro im Monat. Anders als das einkommensunabhängige Kindergeld ist die Zahlung eines Kinderzuschlages jedoch an ein elterliches Einkommen und Vermögen gekoppelt, das dem regulären Arbeitslosengeld-II-Bedarf entsprechen muss.

Elterngeld für studierende Eltern

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten möchten, können Elterngeld beziehen. Das Elterngeld bemisst sich normalerweise nach der Einkommenshöhe aus der Arbeit vor der Geburt des Kindes. Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten oder finanzielle Unterstützung in Form von BAföG bekamen, können ebenfalls Elterngeld erhalten. 300 Euro monatlich beträgt das Elterngeld mindestens.

Die Regelungen rund ums Elterngeld sind sehr vielfältig und können an dieser Stelle nicht ausführlich erläutert werden. Im Internet ist ein Elterngeldrechner hinterlegt: familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner, wo außerdem die Details zum Elterngeld genau erläutert werden.

Studium und Kind: Unterhaltsvorschuss

Es kommt vor, dass studierende Eltern nicht im selben Haushalt leben. Sollte der außerhalb des Haushalts mit dem Kind lebende Elternteil keinen Unterhalt zahlen, kann der andere Elternteil beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser beträgt bei 2016 für Kinder unter 6 Jahren 145 Euro im Monat, für Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 11 Jahre 194 Euro im Monat.

Schwangere Studierende und studierende Eltern: Beratungsangebote der Hochschulen

Bei einigen Hochschulen und Institutionen können sich die schwangeren Studierenden sowie studierenden Eltern direkt beraten lassen:

  • Gleichstellungsbüros – Frauenbeauftragte
  • Elternservicebüros einiger Hochschulen
  • Sozialberatung in akademische Beratungszentren
  • Studentenwerke
  • Studentenvertretungen wie AStA oder StuRa

Fazit

Das Absolvieren eines Studiums während einer Schwangerschaft und Elternschaft bedeutet eine zusätzliche Herausforderung, die gut organisiert werden muss. Das Einholen von Informationen im Voraus trägt erheblich zu einer umsichtigen Planung bei. Schwangere und junge Eltern müssen enorme Kraft für ihr Studium unter solchen Bedingungen aufwenden. Es ist aber zu schaffen, dank verschiedener Leistungen für schwangere Studierende und studierende Eltern.

Bildquelle: © dianamcluckie – Fotolia.com

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