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Sie fragen sich, wie es um Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit aussieht? Besonders wenn man von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, gibt es einige Unsicherheiten. Hier bekommen Sie einen Überblick darüber, wie die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit aussehen.

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Überblick:

  • Definition
  • Arten der Teilzeitarbeit
  • Rechtsanspruch
  • Urlaub
  • Bezahlter Ausgleich von Urlaub
  • Urlaubsgeldanspruch
  • Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit
  • Urlaubsarten
  • Sonderurlaub
  • Elternzeit
  • Bildungsurlaub
  • Urlaub richtig planen

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Was ist Teilzeit?

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren Vollzeitarbeitsplätzen. Grundlage dafür ist die Wochenarbeitszeit. Wenn das nicht möglich ist, die Jahresarbeitszeit.

Sie wird verglichen mit der gleichen oder ähnlichen Arbeit innerhalb eines Betriebs, die von anderen Mitarbeitern ausgeführt wird. Wenn es nur Teilzeitarbeitsstellen gibt, so wird der Tarifvertrag als Vergleich herangezogen, beziehungsweise die branchenübliche Vollarbeitszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, ansonsten müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen.

Arten der Teilzeitarbeit

Das deutsche Arbeitsrecht ermöglicht größtenteils eine freie Gestaltung der Arbeitszeit. Das gilt insbesondere für die Teilzeitarbeit. Dabei dürfen die gesetzlichen Regelungen zu den Pausen, Ruhezeiten und der maximal zulässigen Arbeitsdauer nicht übertreten werden.

Die Möglichkeiten der Teilarbeitszeit sind:

  • reduzierte Arbeitszeit pro Tag
  • reduzierte Zahl der Arbeitstage
  • flexible Arbeitszeiten oder -tage

Je nach Umfang kann man zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit unterscheiden.

Kurzarbeit zählt nicht darunter.

Rechtsanspruch

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit gründet sich auf das Berufsgesetz zur Teilzeit, das es verbietet, Teilzeitarbeitskräfte zu benachteiligen. Grundsätzlich müssen Sie die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte geltend machen können.

Wenn Sie mindestens sechs Monate in einem Betrieb mit mindestens 15 Arbeitnehmern arbeiten, dann haben Sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Sie haben allerdings keinen Anspruch von Teilzeit in Vollzeit zu wechseln, selbst wenn Sie zuvor in Vollzeit gearbeitet haben.

Teilzeit und Urlaub

Um den Anspruch auf Urlaub bei Teilzeit zu ermitteln, muss man die Tage heranziehen, an denen gearbeitet wird. Selbst wenn es nur wenige Stunden sind, gelten Sie als Arbeitstage, die voll für die Ermittlung des Urlaubs herangezogen werden.

Bei unregelmäßiger Arbeitszeit gilt der Durchschnitt, der sich über ein Jahr ergibt.

Als Vergleich gilt der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub von 24 Werktagen, bei einer 6-Tage-Woche oder 20 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche, wenn das Unternehmen nicht von sich aus mehr Urlaub gewährt.

Bezahlter Ausgleich von Urlaub

Wenn Sie Anspruch darauf haben, sich zwischen Urlaub und Bezahlung zu entscheiden, dann muss der so genannte Geldfaktor zur Berechnung genutzt werden.

Dafür nimmt man den Durchschnittsverdienst der zurückliegenden 13 Wochen, oder bei Monatslohn der zurückliegenden 3 Monate. Kompliziert wird es, wenn man bei einer flexiblen Arbeitszeit erst bestimmen muss, welche Arbeitstage ausgefallen wären. Am besten man regelt das im Arbeitsvertrag.

Bei einer festen Arbeitszeit multipliziert man einfach den Durchschnittsverdienst mit der Anzahl der Stunden.

Urlaubsgeldanspruch bei Teilzeit

Teilzeitarbeitskräfte haben auch einen Anspruch auf Urlaubsgeld, allerdings nur anteilig. Zur Berechnung wird wieder die Zahl der Tage herangezogen, an denen die Teilzeitarbeitskraft arbeitet.

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

Wenn Sie mindestens sechs Monate in einem Betrieb gearbeitet haben und Ihre Arbeitszeit verkürzen, dann behalten Sie Ihren Anspruch auf Urlaubstage, die Sie noch nicht genommen haben. Das gilt auch für den Überstundenausgleich und die Abgeltung von Urlaubstagen.

Sie sollten sich aber die Regelungen in Ihrem neuen Arbeitsvertrag ganz genau anschauen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Urlaubstage bis Ende März des Folgejahres nehmen, da sie sonst verfallen.

Besondere Arten von Urlaub

Da Teilzeitarbeitskräfte die gleichen Rechte haben wie in Vollzeit angestellte, haben Sie auch den gleichen Anspruch auf Tage, die von der Arbeit freigestellt sind, aber nicht zum Erholungsurlaub gehören. Dazu zählen Sonderurlaub, Bildungsurlaub und Erziehungsurlaub.

Sonderurlaub bei Teilzeit

Arbeitgeber sind verpflichtet Angestellte von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Zunächst muss ein vom Arbeitnehmer unverschuldeter Grund vorliegen, der in seiner Person liegt.

Mit dieser Formulierung sind verschiedene Ereignisse gemeint, die den Angestellten persönlich betreffen. Zum Beispiel die Pflege eines erkrankten Kindes, der Tod eines Angehörigen oder die eigene Eheschließung.

Darüber hinaus bieten einige Arbeitgeber auch von sich aus unbezahlten Sonderurlaub an, der nach eigenem Ermessen genommen werden kann, wenn der Vorgesetzte zustimmt.

Elternzeit

Arbeitnehmer haben nach der Geburt eines Kindes einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das gilt auch für Arbeitnehmer in Teilzeit, die nur an wenigen Tagen in der Woche arbeiten.

Mit der Elternzeit ist der Mutterschutz verbunden, der die Gesundheit von schwangeren Frauen schützen soll. In potentiell gefährlichen Berufen wird die Mutter sofort freigestellt, nachdem sie ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichtet. Bei einer unbedenklichen Tätigkeit beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Nach der Geburt können beide Elternteile Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie können aber auch bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit weiterarbeiten, wenn die gleichen Bedingungen für die normale Teilzeit erfüllt werden.

Teilarbeitszeit und Bildungsurlaub

Als Arbeitnehmer in Teilzeit hat man meist besonders gute Chancen die Angebote für einen Bildungsurlaub zu nutzen. Ziel ist die berufliche und politische Weiterbildung.

Leider ist der Bildungsurlaub nicht in allen deutschen Bundesländern gesetzlich verankert.

Bei der Teilnahme an entsprechenden Programmen profitieren die Unternehmen aber ebenso davon wie ihre Mitarbeiter. Vor allem größere Unternehmen bieten deshalb auch finanzielle Anreize für Angestellte, die sich auf diese Weise weiterbilden wollen.

Urlaub richtig planen

Als Arbeitnehmer in Teilzeit sind sie terminlich flexibler als die meisten Ihrer Arbeitskollegen. Sie haben deshalb mehr Möglichkeiten bei der Urlaubsplanung. Achten Sie aber darauf, dass Sie sich gut mit Ihren Kollegen abstimmen.

Wer persönliche Vorteile und Interessen der gesamten Belegschaft klug gegeneinander abwägt, verhindert, dass Neid aufkommt oder Arbeitsabläufe gestört werden.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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