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Das wohl wichtigste Fest des Jahres steht vor der Tür. Eine Zeit, die für Familie, Freundschaft und vor allem für umseitige Fürsorge steht. Blickt man auf die Straßen, scheinen alle glücklich und voller Vorfreude zu sein… Schnell wird vergessen, das für einen Großteil der Bevölkerung eine qualvolle Jahreszeit beginnt, die viel emotionale Stärke erfordert: Für die Bezieher von Hartz IV existiert Weihnachten nämlich leider nur in einer ausgesparten Version…

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Kein Geld für Weihnachten

Das Weihnachtsfest, wie man es von gesellschaftlicher Seite aus kennenlernt, ist ein wichtiges Fest des Miteinanders – allerdings ist es auch ein Konsumfest.

Stellen Sie sich einmal vor, Weihnachten zu feiern, ohne dabei Geld auszugeben.

Kaum jemand kann sich vorstellen, Weihnachten zu feiern, ohne dabei Geld auszugeben. Es beginnt schon bei der Dekoration. Dann geht es weiter mit der gemütlichen Vorweihnachtszeit, in der alle auf die Weihnachtsmärkte stürmen, um im Beisammensein seiner Liebsten einen leckeren Glühwein zu schlürfen.

Auch dieser kleine Genuss ist mittlerweile recht teuer geworden und für viele Hartz-IV-Empfänger längst nicht mehr drin. Doch es geht noch weiter: Beim Nikolaus muss gespart werden, und ebenso an Weihnachtsfest selbst…

Für die meisten unvorstellbar, doch für mehr als 4 Millionen Menschen in Deutschland leider die traurige Wahrheit, die sich jedes Jahr aufs Neue wiederholt.

Geschenke zu teuer

Jedes Jahr geben die Bundesbürger in Deutschland Hunderte von Euro für Weihnachtsgeschenke aus – laut einer Umfrage des GfK im Schnitt etwa 240 Euro! Immerhin bekommt jeder zweite Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld, doch was ist mit den Empfängern von Hartz IV?

Die Nichtteilnahme am Weihnachtsfest aus finanziellen Gründen ist ein schwerer Einschnitt in das kulturelle Leben hierzulande, und dennoch ist es den Hartz-IV-Beziehern nicht möglich, das wichtigste Fest des Jahres so zu genießen, wie es vorgesehen ist.

Besonders fatal ist dieser Umstand für die Kinder, die in finanziell schwachen Familien aufwachsen. Vor allem junge Kinder können noch gar nicht verstehen, warum der Weihnachtsmann sie nicht so gut behandelt, wie die Kinder aus wohlhabenderen Familien.

Dabei ist das schönste Gefühl für die Eltern zu sehen, wie die Kinder die Geschenke auspacken und mit einem strahlenden Lächeln im Mittelpunkt des Abends stehen.

Weihnachten nicht im Regelsatz vorgesehen

Traurig aber wahr – ein Weihnachten ist im Regelsatz von Hartz-IV-Empfängern leider nicht vorgesehen. Ihnen steht im Dezember dieselbe Summe zur Verfügung, wie die Monate zuvor auch. Alles, was bleibt, ist also ein Weihnachtsfest, das auf das Existenzminimum abgespeckt ist. Möchte man als Sozialhilfeempfänger doch nicht mit leeren Händen dastehen, muss man sich das Geld für das Weihnachtsfest mühsam vom Mund sparen.

Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Empfänger gefordert

Von Seiten des Sozialministeriums heißt es, dass ein „Weihnachtsgeld“ nicht vorgesehen sei. Allerdings war das längst nicht immer so – denn bis zum Jahr 2005 hatte es in der Sozialhilfe noch eine Weihnachtsbeihilfe gegeben.

Möglicherweise Besserung ab 2017

Mit einer Neubestimmung der Hartz-IV-Regelsätze Anfang 2017 könnten möglicherweise einmalige Leistungen für besondere Anlässe in die monatlichen Geldleistungen für den Regelbedarf einbezogen werden.

Das verkündete kürzlich die Regierung. Bereits als beschlossen gilt, dass der Regelsatz für Alleinstehende immerhin von 404 Euro auf 409 Euro steigt. Allerdings sind Kritiker nach wie vor der Meinung, dass dies deutlich zu gering sei.

Linke fordern Weihnachtsfeld für Hartz-IV-Bezieher

Die Linkspartei forderte nun ein Weihnachtsgeld für Hartz-IV-Bezieher. Es soll 50 Prozent des Regelsatzes betragen, damit ein vernünftiges Weihnachtsfest gefeiert werden kann: „Es ist beschämend und traurig, dass Millionen Menschen sich ein Weihnachtsfest nicht leisten können.“ Nun soll der Bundestag im Plenum darüber beraten, wie mit dem Antrag der Linken mit der Forderung nach einem Aktionsplan gegen Kinderarmut begegnet werden soll.

Bildquelle: © Floydine – Fotolia.com

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