Vielleicht möchten Sie sich jetzt, mitten im Beruf, persönlich und fachlich weiterbilden, vielleicht hatten Sie aber auch schon immer die Vorstellung, mehr als „nur Arzthelferin“ zu sein? Wir haben uns in diesem Artikel mit den Weiterbildungen beschäftigt, die Ihnen als Arzthelferin zusätzliche Qualifikationen bieten und sogar den beruflichen Aufstieg ermöglichen.

Übersicht:

  • Berufsbild
  • Gehalt
  • Berufliche Perspektive durch Weiterbildung
  • Passende Weiterbildung finden
  • Gehalt nach der Weiterbildung

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Berufsbild Medizinische Fachangestellte

Ob man in einer Praxis einen Termin vereinbaren möchte, während der Untersuchung ein EKG machen muss oder eine Spritze benötigt: Die Arzthelferin ist eine Allrounderin, denn sie unterstützt viele Bereiche einer Arztpraxis mit ihrem Fachwissen.

Aufgrund dessen wird der Beruf der Arzthelferin auch häufig als Mischberuf bezeichnet: Sekretärin, technische und persönliche Assistentin, teilweise auch Laborantin.

Offiziell trägt der Beruf den Titel „Medizinische Fachangestellte“ (MFA), wenngleich der Begriff Arzthelferin nach wie vor regelmäßigen Gebrauch findet. Laut Verband medizinischer Fachberuf e.V. waren 2013 mehr als 800.000 Beschäftigte als ArzthelferIn angestellt, darunter mehr als 95 % Frauen.

Gehalt einer Arzthelferin

Nach ihrer dreijährigen Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellte, die klassisch dual in einer Arztpraxis und in der Berufsschule absolviert wird, kann die Arzthelferin ein Gehalt zwischen 1.500 Euro und 2.300 Euro erwarten.

Dies hängt in der Regel von den individuellen Qualifikationen und möglichen Spezialisierungen ab. Wer nach Tarifvertrag vergütet wird, kann sich über etwas mehr Gehalt freuen: Eine Arzthelferin ohne spezielle Qualifikationen verdient nach der Tarifregelung etwa 1.600 Euro, mit Berufserfahrung und Fachwissen bis zu 2.200 Euro (Tätigkeitsgruppe I). Die Tarifregelungen gelten bundesweit.

Berufliche Perspektiven durch Weiterbildung

Im Beruf lassen sich Tür und Tor zu mehr Gehalt, leitenden Positionen und mehr Verantwortung stets durch Weiterbildungen öffnen – so auch im Job der Arzthelferin.

Berufliche Weiterbildungen werden in medizinischen Berufen von den Ärztekammern stark gefördert, teilweise sind die Fortbildungen in gesetzlichen Vereinbarungen geregelt – zum Beispiel die Spezialisierungsqualifikation „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ gemäß § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V. Nachfolgend wird auf die jeweiligen Möglichkeiten zur Weiterbildung für Arzthelferinnen näher eingegangen.

Spezialisierungsqualifikationen

Unter den Spezialisierungsqualifikationen versteht man jene Weiterbildungen, die die Arzthelferin für bestimmte medizinische Bereiche oder Tätigkeiten ausbilden.

Die Bundesärztekammer gibt folgende Spezialisierungsmöglichkeiten für die Medizinische Fachangestellte an:

  • Ambulantes Operieren
  • Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde
  • Ambulante Versorgung älterer Menschen
  • Augenheilkundlich-technische Assistenz
  • Dialyse
  • Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
  • Ernährungsmedizin
  • Gastroenterologische Endoskopie
  • Hygienemanagement
  • Onkologie
  • Palliativversorgung
  • Patientenbegleitung und Koordination
  • Pneumologie
  • Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Prävention im Kindes- und Jugendalter
  • Qualitätsmanagement
  • Nicht-ärztliche Praxisassistentin gemäß § 87 Abs. 2b SGB V

Diese Spezialisierungen erfolgen gemäß Curriculum der Bundesärztekammer und werden mit entsprechendem Zertifikat abgeschlossen. In der Regel sind zwischen 40 und 120 Unterrichtsstunden erforderlich. Eine Ausnahme bildet die Weiterbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin, die 271 Unterrichtsstunden umfasst.

Aufstiegsqualifikationen

Wer beruflich aufsteigen möchte, kann entsprechende Aufstiegsweiterbildungen absolvieren, die die Bundesärztekammer wie folgt zusammenfasst:

  • Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
  • Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen

Diese Weiterbildungen sind weitaus umfassender und erfordern zwischen 320 und 800 Unterrichtsstunden. Berechtigt ist grundsätzlich jede Arzthelferin mit abgeschlossener Berufsausbildung und einigen Jahren Berufspraxis.

Je nach Anbieter der Weiterbildung ist eine vorangegangene Qualifikation Voraussetzung – zum Beispiel an Hochschulen.

Zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung kann man sich in Vollzeit oder Teilzeit, beispielsweise im Fernstudium, weiterbilden lassen. Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement lässt sich zum einen an einer Hochschule studieren (regulärer Studiengang) oder als IHK-Abschluss an einer Fernschule (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement IHK).

Gut zu wissen: Ein Abschluss von einer Hochschule im Gesundheitswesen ist auch ohne Hochschulreife (Abitur) möglich – dann, wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung und Qualifikationen vorweisen kann.

Passende Weiterbildung finden

Wer sich als Arzthelferin für eine Weiterbildung entscheidet, steht vor einer großen Auswahl, die nicht nur thematisch sehr unterschiedlich ist, sondern auch künftig verschiedenste Aufgabengebiete eröffnet. So sollte man sich zuvor überlegen, ob man sich nach wie vor im Kontakt mit Patienten sieht oder beispielsweise in der Verwaltung tätig werden möchte.

Möglich ist natürlich auch ein Schwerpunkt im technischen Bereich. Grundsätzlich befähigen Weiterbildungen zur Fachwirtin und Betriebswirtin zur Übernahme von leitenden Funktionen. Sie bieten daher nicht nur eine Spezialisierung, sondern in erster Linie eine berufliche Neuorientierung. Natürlich steht auch der Weg in die Selbstständigkeit offen.

So ist der Beruf als Unternehmens- und Kundenberaterin nach der Weiterbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen denkbar.

Gehalt nach der Weiterbildung

Eine Arzthelferin mit Spezialisierungsqualifikation oder einer Aufstiegsqualifikationen verdient selbstverständlich mehr als ohne bestimmte Fähigkeiten. So macht sich die Investition in eine Weiterbildung auch auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar.

Natürlich variiert das Gehalt je nach Entgeltgruppe und Stufe der Tarifvereinbarungen.

Mit einer Spezialisierungsqualifikation – zum Beispiel ambulantes Operieren – wird man in die Tätigkeitsgruppe IV nach Gehaltstarif der Bundesärztekammer eingestuft und erhält ein Monatsgehalt zwischen 2.019,77 Euro und 2.653,54 Euro.

Im Beispiel der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung (Aufstiegsweiterbildung), die in der Tätigkeitsgruppe V zusammengefasst sind, liegt das Gehalt zwischen 2.188,09 Euro und 2.874,67 Euro laut Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin von der Bundesärztekammer.

Als Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen nach § 54 BBiG wird man in die Tätigkeitsgruppe VI eingestuft, die ein Monatsgehalt von mindestens 2.524,71 Euro vorsieht.

Mit entsprechend Berufserfahrung ist ein Einkommen von 3.316,93 Euro möglich.

Tipp: Die genauen Informationen zu den Tarifgehältern für Medizinische Fachangestellte mit Zusatzqualifikationen finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer.

Bildquelle: © underdogstudios – Fotolia.com

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