Energie: Ein wichtiges Thema, das sich durch Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zieht. Da ist es nicht verwunderlich, wenn auch der Beruf des Energieberaters zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aber ob es sich bei diesem Job tatsächlich um eine Tätigkeit mit guten Zukunftsaussichten handelt, klären wir in diesem Artikel. Lesen Sie einfach weiter und wir verraten Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ausbildung, Weiterbildungen im Fernstudium und die Gehälter für Energieberater.

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Übersicht:

  • Allgemeines zum Energieberater
  • Aufgaben eines Energieberaters
  • Anforderungen des BAFA
  • Ausbildungsmöglichkeiten
  • Wichtige Weiterbildungen – auch im Fernstudium möglich?
  • Berufliche Perspektiven
  • Gehälter für Energieberater

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Allgemeines zum Energieberater

Sie möchten sich zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie aus den 1970er Jahren informieren lassen? Dann rufen Sie in der Regel einen Energieberater. Er wird das Gebäude bezüglich seiner energetischen Bilanz bewerten und zur Sanierung oder Erneuerung hilfreiche Ratschläge liefern. Gleichzeitig begutachtet der Energieberater technische Geräte und Anlagen – wie das Heizungssystem – und gibt bezüglich der Energieeffizienz Auskunft.

Wer den Beruf erlernen möchte, muss keine zwingenden Voraussetzungen erfüllen oder Qualifikationen mitbringen, denn der Energieberater ist keine staatlich anerkannte bzw. geschützte Berufsbezeichnung. In der Theorie kann sich demnach jeder als Energieberater bezeichnen. Allerdings versucht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch bestimmte Regelungen zumindest hinsichtlich der „Vor-Ort-Beratung“ bestimmte Qualifikationen als Voraussetzung durchzusetzen. Dazu später mehr in den „Anforderungen des BAFA“.

Aufgaben eines Energieberaters in der Übersicht

Wenn es sich bei einer Berufsbezeichnung wie dem Energieberater um eine nicht einheitlich geregelte, geschützte handelt, dann sind inhaltliche Einordnungen durch „höhere Stellen“ hilfreich und sinnvoll. Nicht nur für künftige Energieberater, sondern auch für Personen, die eine Energieberatung anfordern. Bezüglich der Aufgaben eines Energieberaters bietet die „Verbraucherzentrale Energieberatung“, ein Projekt der Verbraucherzentralen in Deutschland, eine gute Übersicht.

Beim Heiz-Check muss der Energieberater u.a. folgende Dinge beachten:

  • Alter & Dimensionierung der Heizungsanlage
  • reguläre Temperaturen
  • Standards bezüglich der Dämmung von Rohren und Armaturen
  • Verlauf von Raumtemperatur & Vorjahresverbrauch
  • Zustand von Kessel, Warmwasserspeicher, Pumpe und anderen Komponenten

Anforderungen des BAFA

Zum 29.10.2014 stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Richtlinie zur „Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“ vor, zur Unterstützung der sogenannten „Vor-Ort-Beratung“. Aus den Möglichkeiten zur Förderung der Vor-Ort-Beratung gehen gleichzeitig Anforderungen hervor, die Energieberater mitbringen müssen, wenn sie die entsprechende Unterstützung beantragen wollen:

1. Als Grundqualifikation gelten die Voraussetzungen zum Ausstellen von Energieausweisen nach § 21 der jeweiligen Energieeinsparverordnung (EnEV)

für Bestands-Wohngebäude

=> als Voraussetzung gilt hier: Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau, Innenarchitektur, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik bzw. in einer anderen technischen/ naturwissenschaftlichen Fachrichtung. Alternativ sind Handwerker (zur selbstständigen Ausübung berechtigt) in den Bereichen Bau, Ausbau, anlagentechnische Gewerke und Schornsteinfeger) zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt. Weiterhin sind staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker berechtigt.

=> erforderliche Zusatzqualifikation ist: Studienschwerpunkt im energiesparenden Bauen oder (ohne Schwerpunkt) Studienabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem Bereich, eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen nach EnEV (Anlage 11) oder man ist öffentlich als Sachverständiger für den Bereich bestellt.

Für Nicht-Wohngebäude im Bestand gelten die gleichen Voraussetzungen, ausgenommen sind jedoch Handwerker und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker.

2. Zusatzqualifikationen sind in Aus- und Weiterbildung in den folgenden Bereichen zu erlernen: Rechtliches, Gebäudehülle in Neubau und Bestand, Anlagentechnik und erneuerbare Energien in Neubau und Bestand, Energieausweis, Modernisierungsempfehlungen, Wirtschaftlichkeit, Elektrotechnik und Beleuchtung.

Schwerpunkt der Aus- oder Weiterbildung sollte auf den Bereichen Gebäudehülle und Anlagentechnik / Erneuerbare Energien liegen – zu mindestens einem Drittel der Unterrichtszeiten. Für Personen mit Hochschulabschluss in den zuvor genannten Fächern liegt die Mindestanzahl der Unterrichtseinheiten bei 130, für alle anderen gilt ein Umfang von 210 Einheiten. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständiger für (Schall- und) Wärmeschutz können eine Weiterbildung von 70 Einheiten absolvieren.

3. Der Energieberater muss unabhängig tätig sein. Das bedeutet er darf nicht:

  • für ein Energieunternehmen oder ein Unternehmen, das Produkte im Zusammenhang mit energetischer Gebäudesanierung fertigt oder vertreibt, arbeiten
  • einen Handwerksbetrieb führen oder als Beschäftigter angestellt sein
  • Provisionen von oben genannten Unternehmen oder Betrieben erhalten oder fordern
  • abhängig von Produkten, Anbietern oder Herstellern beraten

Ausbildungsmöglichkeiten für Energieberater

Aus den oben genannten Anforderungen des BAFA ergeben sich bereits einige Ausbildungsmöglichkeiten, um als Energieberater tätig sein zu können bzw. für den Beruf die nötige Grundvoraussetzung zu schaffen. Dazu zählt in erster Linie ein Hochschulabschluss z.B. in Architektur, Bauingenieurswesen, Maschinenbau oder Bauphysik. Für gewöhnlich dauert ein Hochschulstudium in diesen Fächern mit Bachelorabschluss sechs Semester, also durchschnittlich drei Jahre.

Alternativ ist eine Berufsausbildung z.B. zum Hochbaufacharbeiter, Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Ausbaufacharbeiter oder Tiefbaufacharbeiter möglich. Die Berufsausbildung dauert zwischen 24 und 36 Monaten und findet in der Regel sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt.

Wichtige Weiterbildungen

Mit Studium oder Berufsausbildung schafft man die idealen Voraussetzungen für den Beruf, wird aber – zumindest nach dem BAFA – noch nicht als Energieberater für die „Vor-Ort-Beratung“ anerkannt. Hierzu ist erst eine Zusatzqualifikation notwendig, die den Anforderungen der BAFA entspricht – unabhängig davon, ob man ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert hat.

Vorab: Das wichtigste Kriterium der Weiterbildungsmaßnahme ist die staatliche Anerkennung des Abschlusses sein – also mit einer Prüfung vor der IHK, HWK oder anderen Kammern endet. Das schließt häufig Kurse an Fernschulen aus. Zwar gibt es Seminare im Fernstudium, die z.B. mit einem IHK-Abschluss beendet werden, doch sind sie selten. Fernschulen bieten u.a. die Weiterbildungen zum „Gebäudeenergieberater (HWK)“ im Fernstudium an. An der IHK werden zusätzlich der „Geprüfte Energiefachwirt“ sowie der „Energiefachwirt (IHK)“ angeboten.

Wer weitere konkrete Kursangebote sucht, findet auf der Webseite des BAFA eine Liste anerkannter Weiterbildungsmaßnahmen für die Vor-Ort-Beratung. Darin sind verschiedene Anbieter von Weiterbildungen passend für Energieberater nach Bundesland bzw. Stadt aufgeführt. Alternativ kann man sich weiterhin bei den jeweiligen Kammern informieren.

Je nach Abschluss müssen die Weiterbildungskurse 70, 130 oder 210 Unterrichtseinheiten umfassen.

Berufliche Perspektiven

Wer sich zum Energieberater weiterbilden lässt, hat verschiedene Möglichkeiten im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zum einen kann man sich beim BAFA für die „Vor-Ort-Beratung“ anerkennen lassen. Dann muss man unabhängig arbeiten.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, im bisherigen Beruf weiter zu arbeiten und durch die Zusatzqualifikation lediglich mehr Verantwortung und Gehalt zu bekommen oder bei Energieunternehmen beratend tätig zu sein. In diesem Fall ist es allerdings nicht möglich, eine Vor-Ort-Beratung gemäß den BAFA-Anforderungen anzubieten bzw. die Förderungen diesbezüglich an Anspruch zu nehmen.

=> BAFA-Förderung seit dem 29.10.2014: Förderfähige Beratungskosten werden bis zu 60 %, maximal mit 800 Euro (Ein- oder Zweifamilienhäuser) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt.

Bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten liegt der Maximalbetrag bei 1.100 Euro. Möchte eine unabhängige Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater in Anspruch nehmen, kann man sich die Kosten von der Regierung also zurückholen. Damit soll nicht nur der Beruf des Energieberaters gefördert werden, sondern auch die Beanspruchung der Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnhäusern und Immobilien.

Gehälter für Energieberater

Um die Frage nach dem Gehalt für Energieberater beantworten zu können, muss man zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit unterscheiden. Denn hier gibt es durchaus Unterschiede. Ein unabhängiger Energieberater im Sinne der Vor-Ort-Beratung arbeitet in der Regel auf selbstständiger Basis.

Er muss sich demnach eigenständig um die Auftragslage bemühen. Die Kosten für eine Beratung belaufen sich auf durchschnittlich 800 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und ab 1.000 Euro für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten. Der tatsächliche Eigenanteil für Privatpersonen liegt dann zwischen 450 und 590 Euro.

Wie viel dem Berater von den Kosten bleibt, hängt von seinen Ausgaben ab. Gleichzeitig wird sein monatliches Gehalt von der Anzahl der Beratungen bzw. anderer Tätigkeiten im Rahmen der Energieberatung bestimmt. So kann das Einkommen bei 1.700 Euro liegen oder deutlich darüber.

Ein fest angestellter Energieberater verdient je nach Ausbildung und Zusatzqualifikation sowie Position im Unternehmen durchschnittlich 3.100 Euro. Das Potenzial nach oben ist aber durchaus gegeben: So sind Gehälter von 4.500 Euro und mehr nicht selten. Zwischen 40.000 und 59.000 Euro sollte das Jahresgehalt nach einigen Jahren Berufserfahrung in jedem Fall liegen.

Bildquelle: © Christian Maurer – Fotolia.com

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