Ein Bundestagsabgeordneter hat viel Verantwortung, Stress und Arbeit – wirklich? Uns Wählern ist oftmals gar nicht mal so klar, was Bundestagsabgeordnete in ihrem Tagesgeschäft tun. Klar und deutlich sind aber die Gehälter von Bundestagsabgeordneten. Das war nicht immer so, aber seitdem ein Bundestagsabgeordneter seine Nebeneinkünfte offengelegt und damit die Grundlage für den „gläsernen Bundestagsabgeordneten“ gelegt hat, weiß Deutschland genau, was seine Bundestagsabgeordneten verdienen.
Übersicht
- Was sind Diäten?
- Anspruch auf angemessene Entschädigung
- Warum müssen Bundestagsabgeordnete entschädigt werden?
- Höhe der Diäten Bundestagsabgeordneter
- Historische Entwicklung der Diäten
- Kostenpauschale als Zusatzzahlung
- Wofür ist die Kostenpauschale da?
- Regelungen zur Kostenpauschale
- Reisekostenerstattung für Bundestagsabgeordnete
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Weitere Bezüge und monetäre Regelungen
- Zusatzeinkommen durch Nebentätigkeit?
- Bundestagsabgeordnete sind Höchstverdiener
- Kosten für den Steuerzahler
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Was sind Diäten?
Wir schauen mal durch diesen so genannten gläsernen Bundestagsabgeordneten und nehmen dabei das Gehalt unter die Lupe. Dabei handelt es sich übrigens gar nicht um ein Gehalt, wie es andere Berufstätige beziehen. Das Gehalt Bundestagsabgeordneter wird als Aufwandsentschädigung bezeichnet und ist auch unter dem etwas merkwürdigen Begriff Diäten bekannt. Der Begriff hat nichts mit der Ernährung, sondern der lateinischen Wortherkunft nach mit dem Tagelohn zu tun.
Anspruch auf angemessene Entschädigung
Da ist es wieder, das Wort Lohn, doch bei den Diäten handelt es sich wie gesagt um Entschädigung, genauer gesagt eine Abgeordnetenentschädigung. Sie soll nach Gesetzestext die finanzielle Entschädigung für Verdienstausfälle durch die Ausübung ihres Mandats gewährleisten.
Warum müssen Bundestagsabgeordnete entschädigt werden?
Ziel der Diäten ist es, die finanzielle Unabhängigkeit der Bundestagsabgeordneten sicherzustellen. Denn die Bundestagsabgeordneten können durch die Wahrnehmung ihres Mandats keiner sonstigen hauptberuflichen Arbeit nachgehen, sondern sind voll und ganz in ihrer Aufgabe als Bundestagsabgeordneter eingebunden. Diese Versorgung der Bundestagsabgeordneten ist in Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegt.
Höhe der Diäten Bundestagsabgeordneter
Und wie hoch fallen denn nun die Gehälter der Bundestagsabgeordneten aus? Zur Zeit verdienen die Bundestagsabgeordneten im Monat 9.082€. Dieses Gehalt beziehen Bundestagsabgeordnete seit dem 01.01.2015, am 01.07.2016 folgt die nächste Anpassung der Diäten.
Historische Entwicklung der Diäten
Sie wird nicht die die erste Anpassung sein: Die Diäten lagen bei ihrer Einführung – am 01.09.1949 – bei 600DM. Mit dem Diäten-Urteil aus dem Jahre 1975 sind die Diätenzahlungen den Bundestagsabgeordneten zur Selbstbestimmung überlassen, damals lagen sie bereits bei 3.850€. Im Jahr 2000 verdient ein Bundestagsabgeordneter 12.953 DM, im Jahr 2015 9.082€.
Kostenpauschale als Zusatzzahlung
Dies ist die Höhe der reinen Diäten. In der Regel erhalten Bundestagsabgeordnete zudem auch eine Kostenpauschale. Sie wird getreu Paragraph 12 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes an Bundestagsabgeordnete gezahlt und kann momentan bis zu 4.305,46€ betragen. Eingeführt wurde die Kostenpauschale 1992 und betrug bei Einführung 3.057€.
Wofür ist die Kostenpauschale da?
Die Kostenpauschale ist in erster Linie für die politischen Tätigkeiten der Bundestagsabgeordneten am Bundestag und außerhalb des Bundestages in Berlin gedacht:
- Kosten rund um das Wahlkreisbüro (Einrichtung, Miete, Inventar, Büroausstattung)
- Kosten für die Ausübung des Mandats (Einladungen, Betreuung des Wahlkreises, Repräsentatives)
- Unterkunft und Verpflegung am Bundestag
- Reisen & Fahrtkosten
Regelungen zur Kostenpauschale
Die Kostenpauschale in Höhe von derzeit 4.305,46€ (seit Januar 2016) wird wie auch die Diäten regelmäßig und angepasst an den Lebenserhaltungskosten angehoben. Sie kann den Bundestagsabgeordneten gekürzt werden, wenn sie Abstimmungen oder Wahlen fernbleiben. Gleichzeitig sind Bundestagsabgeordnete bezüglich der Kostenpauschale keine Rechenschaft schuldig.
Reisekostenerstattung für Bundestagsabgeordnete
Obwohl in der Kostenpauschale auch Reisekosten beinhaltet sind, erhalten Bundestagsabgeordnete zusätzlich dazu Vergünstigungen, zumindest auf Bundesgebiet: Ihnen wird die freie Nutzung aller staatlicher Verkehrmittel gewährt und Bundestagsabgeordnete erhalten eine Bahncard 100 erster Klasse – übrigens seit 2012 auch zur privaten Nutzung. Auch Flüge werden erstattet, sofern eine Reise im Rahmen des Mandats nachgewiesen wird.
Beiträge zur Krankenversicherung
Wie für Arbeitgeber in Deutschland üblich, übernimmt auch der Bundestag für seine Abgeordneten die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Und auch Bundestagsabgeordnete haben die Wahl, ob sie sich privat versichern möchten. Hier gleicht sich der Bundestag ebenfalls anderen Arbeitgebern an und übernimmt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge bis zu einem der gesetzlichen Beiträge entsprechenden Höchstbetrag (derzeit knapp 300€).
Weitere Bezüge und monetäre Regelungen
Renten- und Arbeitslosenversicherung: In diesem Ressort werden Bundestagsabgeordnete wie Beamte gestellt. Sie zahlen keinerlei Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung, erhalten aber auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Hinterbliebenenrente: Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eines Bundestagsabgeordneten zum Übergang ein Überbrückungsgeld.
Überbrückungsgeld nach dem Mandat: Und auch bei regelmäßigem Ausscheiden aus dem Bundestag – also nach Ende der Mandatszeit – erhält der Bundestagsabgeordnete Überbrückungsgeld für die Wiedereingliederung in den Beruf. Momentan liegt dieses Geld bei 7.668€ und wird abhängig von der Mandatsdauer (1 Jahr Mandat = 1 Monat Auszahlung), maximal aber 18 Monate lang gewährt.
Zusatzeinkommen durch Nebentätigkeit?
Auch Nebentätigkeiten sind den Bundestagsabgeordneten erlaubt, was durchaus zu öffentlichen Diskussionen führt. Sie sind dem Präsidenten des Bundestags anzuzeigen und dürfen zu keinerlei Interessenskonflikten führen. Oft handelt es sich bei diesen Nebentätigkeiten um Ehrenämter oder Positionen in Aufsichtsräten. Im Durchschnitt verdienen Bundestagsabgeordnete ca. 9.000€ zusätzlich im Jahr durch Nebentätigkeiten.
Bundestagsabgeordnete sind Höchstverdiener
Wenigstens 12.000€ inklusive Kostenpauschale monatlich sind drin für Bundestagsabgeordnete. Ein Jahresgehalt von sicherlich 144.000€. All die bisher aufgezählten Bezüge, vor allem aber die vergleichsweise hohen Diäten machen die Bundestagsabgeordneten zu Top-Verdienern. Sie gehören zu den 3% in Deutschland, die Spitzengehälter beziehen und stehen im Grundgehalt über Juristen, Ärzten und den meisten Geschäftsführern.
Kosten für den Steuerzahler
Aktuell verdienen im europäischen Vergleich nur die Abgeordneten in Frankreich noch mehr, und die Steuerzahler zahlen das Gehalt der Bundestagsabgeordneten momentan mit über 370 Millionen Euro pro Jahr. Nach der nächsten Erhöhung wird die 400 Millionen Euro-Marke geknackt werden. Mehrere Hundert Prozent mehr als der deutsche Durchschnittsverdiener erhält ein Bundestagsabgeordneter. Aber er hat ja auch viel Verantwortung, Stress und Arbeit – oder?
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