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Die Wohnungsbauprämie kann sich lohnen – und das gilt auch für Geringverdiener und Personen aus dem Mittelstand. Die Prämie ist zwar in ihrer Höhe begrenz, jedoch sollten Sie nicht darauf verzichten, diesen kleinen Baustein Ihrer Anlagemöglichkeiten ebenfalls auszunutzen.

Übersicht

  • Was ist die Wohnungsbauprämie?
  • Wer darf die Prämie nutzen und welche Bedingungen sind daran geknüpft?
  • Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
  • Wohnungsbauprämie: keine Förderung für alle
  • Steht das Geld der Wohnungsbauprämie zur freien Verfügung?
  • Vorzeitiger Verlust der Wohnungsbauprämie
  • Die Wohnungsbauprämie als Mosaikbaustein
  • Unterliegt die Wohnungsbauprämie der Abgeltungssteuer?
  • Ist die Wohnungsbauprämie sicher?

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Was ist die Wohnungsbauprämie?

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag ausgegeben wird. Durch diese Wohnungsbauprämie wird die Rendite erhöht, sodass Sie letztendlich mehr Geld durch Ihren Bausparvertrag erhalten.

Es handelt sich um eine kleine, aber langfristig effektive Anlagemöglichkeit, die vom Staat ins Leben gerufen wurde, um auch weniger gut verdienenden Bürgern den Weg zu Renovierungs- oder Bauarbeiten zu ebnen. Die Prämie muss allerdings wohnwirtschaftlich eingesetzt werden und steht nach Ablauf des Bausparvertrags somit nur in wenigen Ausnahmefällen zur freien Verfügung.

Wer darf die Prämie nutzen und welche Bedingungen sind daran geknüpft?

Die Wohnungsbauprämie steht allen deutschen Bundesbürgern offen, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben und gleichzeitig eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschreiten (was in diesem Alter aber keine Schwierigkeit sein sollte).

Allerdings bekommen Sie die Wohnungsbauprämie nicht ohne Aufwand: Sie müssen in Ihren bestehenden Bausparvertrag jährlich eine gewisse Summe einzahlen, um überhaupt als Kandidat für die Wohnungsbauprämie in Frage zu kommen. Derzeit (Stand: September 2015) müssen Sie mindestens 50 Euro pro Jahr einzahlen, um die Prämie nutzen zu dürfen.

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Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Alle von Ihnen geleisteten Aufwendungen werden mit 8,8 % pro Jahr bezuschusst. Aufgrund der Grenze des Förderbetrags können Sie diese außergewöhnlich hohe Rendite aber nicht für größere Beträge nutzen: Jährlich werden maximal 512 Euro für Alleinstehende gefördert, bei verheirateten Paaren (es muss sich zwingend um eine Ehe handeln, Lebensgemeinschaften sind ausgeschlossen) beträgt das Limit 1.024 Euro.

Gehen wir von der genannten Förderung in Höhe von 8,8 % aus, ergeben sich daraus Zuschüsse in Höhe von 45,05 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise 90,11 Euro. Aber: Nicht nur die Einzahlungen selbst werden gefördert, sondern auch Zinsen, welche Sie daraus gewinnen und möglicherweise geleistete Abschlussgebühren. Letztendlich fällt der Betrag also leicht höher aus als hier angegeben.

Wohnungsbauprämie: keine Förderung für alle

Von den vergleichsweise hohen Zinsen sollen vor allem Geringverdiener und der Mittelstand in Deutschland profitieren. Sie haben daher nur Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht überschreitet, was einem monatlichen Verdienst von 2.133 Euro entspricht. Für Ehepartner wird das Limit entsprechend auf 51.200 Euro angehoben.

Geringere Grenzen können Sie jedoch nutzen, wenn Sie kindergeldberechtigte Kinder haben: Pro Kind wird der Betrag um 5.808 Euro gesenkt, sodass Alleinstehende beispielsweise mit einem Kind schon bei einem jährlichen Verdienst von etwa 20.000 Euro für die Wohnungsbauprämie in Frage kommen.

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Steht das Geld der Wohnungsbauprämie zur freien Verfügung?

Nein: Es handelt sich grundsätzlich um einen Bausparvertrag, der „nur“ mit einer zusätzlichen Prämie veredelt wurde. Entsprechend ist der Einsatzzweck dieser Gelder klar geregelt: Nach Ablauf der sieben Jahre, welche ein Bausparvertrag andauert, bevor der Zugriff auf das Geld erfolgen kann, muss der gewonnene Betrag entweder in einen Bau oder Kauf oder auch eine Renovierung einer Immobilie fließen.

Halten Sie sich nicht an diese Regel, werden Sie möglicherweise dazu aufgefordert, die Förderung samt Zinsen wieder zurückzuzahlen – was bedeuten würde, dass Sie Ihr Geld sieben Jahre lang umsonst angelegt hätten. Eine Ausnahme von dieser Regel existiert nur bei jungen Bausparern, denn wer bei Abschluss des Bausparvertrags jünger als 27 Jahre alt war, darf über das Geld mitsamt Wohnungsbauprämie frei bestimmen.

Vorzeitiger Verlust der Wohnungsbauprämie

Sollte der Vertrag vor Abschluss der Laufzeit von sieben Jahren aufgelöst werden, gehen damit auch die Ansprüche auf die Wohnungsbauprämie verloren. Das gilt allerdings nicht, falls Sie sich die Bausparsumme vor Ablauf des Vertragsendes auszahlen lassen, um es unmittelbar in eine Immobilie zu investieren, welche Sie anschließend auch selbst als Wohneigentum nutzen möchten.

Auch können Sie über die Prämie frei verfügen, wenn Sie über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr arbeitslos sind und der Vertrag bereits abgeschlossen wurde. Falls es sich um einen gemeinschaftlichen Bausparvertrag im Rahmen einer Ehe handelt und einer der Ehepartner vorzeitig stirbt, darf der andere Partner über die Wohnungsbauprämie ebenfalls verfügen, ohne dass die Summe reduziert oder gestrichen wird.

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Die Wohnungsbauprämie als Mosaikbaustein

Aufgrund der Einschränkung der maximal zu leistenden Mittel in Höhe von 512 Euro (oder 1.024 Euro für Ehepartner) dürfen Sie nicht denken, dass es sich nicht um eine rentable Anlagemöglichkeit handelt. Planen Sie ohnehin den Weg ins Eigenheim oder auch Renovierungsarbeiten an einer bestehenden Wohnmöglichkeit innerhalb der nächsten Jahre, sollten Sie die Wohnungsbauprämie als kleinen Baustein unter vielen Anlagemöglichkeiten sehen, um Ihr Vermögen nachhaltig aufzubessern.

Die hohe Rendite von 8,8 % und die absolute, staatlich garantierte Sicherheit Ihrer Einlagen sollten genügend Anreize zu sein, von dieser Prämie zu profitieren, wenn Sie ohnehin bereits über einen Bausparvertrag verfügen oder in naher Zukunft planen, diese Anlagemöglichkeit für sich und/oder Ihre Familie zu nutzen.

Unterliegt die Wohnungsbauprämie der Abgeltungssteuer?

Nicht unbedingt: Zwar werden auf Bausparverträge generell Abgeltungssteuern fällig. Jene Steuer wird dann automatisch abgeführt, sofern kein Freistellungsauftrag für Ihren speziellen Fall vorliegt. Allerdings gilt das nicht für Riester-Bausparverträge, welche Sie mit der Wohnungsbauprämie koppeln: In diesem Fall bleiben Sie komplett von der Abgeltungssteuer verschont, was diese Anlagemöglichkeit noch ein wenig attraktiver macht.

Ist die Wohnungsbauprämie sicher?

Da diese Prämie denselben Gesetzen unterliegt wie ein Bausparvertrag, gelten auch dieselben Absicherungen: Private Bausparkassen sichern Vermögen dabei bis hin zu einer Summe von 100.000 Euro seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken komplett ab. Darüber hinaus existieren weitere Sicherungssysteme, welche bei Bausparkassen, die zu Großbanken gehören, zu einer Absicherung in unbegrenzter Höhe führen.

Bildquelle: © DOC RABE Media – Fotolia.com

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