Versicherung am

Selbstständig, Handwerker, Freiberufler oder auch Online Händler stehen irgendwann vor dem Problem, dass Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit einer dritten Person Schaden zufügen können. Damit Sie in diesem Fall finanziell abgesichert sind, sollten Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Was Sie über diese Versicherung alles wissen sollten und was es noch für interessante Themen in diesem Bereich gibt, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Die Haftpflichtversicherung im Allgemeinen
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung
  • Die Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Die Pflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Die Berufshaftpflichtversicherung
  • Der Unterschied von Berufshaftpflichtversicherung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Für wen besteht die Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung?
  • Die Beratung

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Die Haftpflichtversicherung im Allgemeinen

Um die Betriebshaftpflichtversicherung besser zu verstehen, können Sie sich hier erst einmal über die Haftpflichtversicherung im Allgemeinen informieren. Nicht selten passiert es im täglichen Leben, dass durch Ihr Handeln und Tun eine andere Person oder deren Eigentum Schaden erleidet. In Deutschland sind Sie haftbar für diesen Schaden und müssen ihn finanziell ausgleichen.

Damit Sie in diesem Fall finanziell abgesichert sind, können Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Je nach Risiko gibt es unterschiedliche Versicherungen und Bestimmungen. Sie sind unterteilt in private und berufliche Versicherungen, sowie freiwillige Versicherungen und Pflichtversicherungen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit dritten Personen zugefügt werden kann. In diesem Fall geht es nicht, wie bei der Haftpflichtversicherung um einzelne Personen, die sich versichern, sondern um das Unternehmen als juristische Person oder eben das Gewerbe, das in der Haftung für derartige Schäden steht.

Eingeschlossen in den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung sind auch die Schäden, die durch die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens während der Ausübung Ihrer Tätigkeit verursacht werden. Mithin ist die Betriebshaftpflichtversicherung kein gesetzlich vorgeschrieben Versicherung, aber ein existenzielles Muss eines Unternehmens und Selbstständigen.

Die Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die Grundlage für das Handel und Tun im selbstständigen Betrieb und deckt dabei die Schäden, die Dritten durch die betriebliche Tätigkeit zugefügt wird, ab. Der Versicherungsschutz gewährt die Inanspruchnahme der vereinbarten Deckungssumme im begründeten Schadensfall. Die gilt für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden.

Im Schadensfall wird der Schadensersatzanspruch überprüft und für den Fall, dass der Anspruch zu Unrecht gegen den Betrieb gestellt wird, wird die Forderung abgewendet. Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht für einen Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht, liegen die Vorteile klar auf der Hand und sind oftmals für das Bestehen und die Verantwortung des Betriebes unumgänglich. Selbst Existenzgründer, die auf jeden Cent angewiesen sind, sollten sich diesbezüglich unbedingt absichern.

Die Pflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung

Der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten verpflichtend, nicht vom Gesetzgeber aus. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Für einige industrielle Betriebe gibt es auch eine Ausprägung der Betriebshaftpflichtversicherung, wenn das Unternehmen einem hohen Risiko unterliegt oder in speziellen Bereichen tätig ist.

Das gilt beispielsweise für den Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung, einer Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung, Produkthaftungsversicherung oder der Managerhaftpflichtversicherung für Führungskräfte.

Die Produkthaftungsversicherung

Selbst wenn die Betriebshaftpflichtversicherung, wie schon beschrieben, für die Schäden an Dritten aufkommt, so deckt Sie nicht zwangsläufig alle Bereiche ab. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen produzierend tätig ist, müssen Sie dieser Pflicht mit einer Produkthaftungsversicherung nachkommen.

Sie sind als Produzent dem Risiko ausgesetzt, dass Ihre Produkte Vermögensschäden verursachen, die in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht enthalten sind. Entstandene Kosten, die durch einen Produktfehler Ihrerseits aufgewendete Weiterverarbeitungs- und Herstellungskosten zur Folge haben, sind in der Produkthaftungsversicherung zum Beispiel versichert.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung wird oftmals mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen wird für spezielle Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt in dieser Berufgruppe den Schadensanspruch gegenüber Dritten ab und gewährt den Versicherungsschutz für die einzelne Person der Berufsgruppe. Bei der Deckung der Schäden handelt es sich in dieser Versicherung ausschließlich um Vermögensschäden gegenüber Dritten und nicht, wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung, auch um Sach- und Personenschäden.

Für wen besteht die Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung?

Für bestimmte Berufsgruppen besteht in Deutschland die Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung.

Folgende Berufe sind beispielsweise in diese Pflichtversicherung eingebunden:

  • Rechtsanwälte und Notar
  • Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer
  • Rentenberater
  • Versicherungsvermittler
  • Ärzte und Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten und Krankengymnasten

Diese Berufsgruppen dürfen ohne die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nicht praktizieren. Doch Sie sind lediglich gegen Vermögensschäden versichert und sollten im eigenen Interesse zusätzlich gegen Personen- und Sachschäden und die daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden abgesichert sein.

Ein Beispiel für das Verständnis

Ihr Rechtsanwalt vertritt Sie in einem Fall und versäumt eine wichtige Frist, die einen finanziellen Schaden für Sie zur Folge hat. Dafür ist der Rechtsanwalt in einer Berufshaftpflichtversicherung und die Versicherung kommt für den Schaden auf.

Im Flur der Kanzlei stürzen Sie, weil dort frisch gewischt ist und Sie nicht darauf hingewiesen wurden. Sie brechen sich das Bein und haben einen erheblichen Dienstausfall. Für diesen Fall muss der Rechtsanwalt sich gesondert mit einer Versicherung absichern, wenn er den entstandenen Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen möchte. Hier kann er beispielsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Beratung

Für Ihr Unternehmen kann es eklatant wichtig sein, die richtige Versicherung zu haben. Viele Versicherungen besitzen den gleichen Ansatz, unterscheiden sich aber im Detail, so wie beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung. Nehmen Sie sich die Zeit, auch schon in der Gründungsphase Ihres Unternehmens, sich diesbezüglich ausführlich und kompetent beraten zu lassen. Sie sind es Ihrem Unternehmen und der Verantwortung den Mitarbeitern gegenüber schuldig, sich ausreichen abzusichern.

Informieren Sie sich genau über die Ausschlüsse und Einschlüsse der entsprechenden Absicherung. Lassen Sie sich über den Versicherungsumfang aufklären und die Leistungen der jeweiligen Versicherung detailliert ausweisen. So erhalten Sie die auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Versicherungspakte und gleichzeitig das Fundament, auf dem es sich dann beruhigt arbeiten und planen lässt.

Bildquelle: © Gajus – Fotolia.com

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