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Die Jobcenter stehen in der Kritik des Bundesrechnungshofes. Dieser hat nämlich festgestellt, dass viele Maßnahmen der Jobcenter nicht wirklich etwas bewirken…

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Jobcenter in der Kritik

Der Bundesrechnungshof rügt die Vermittlungsarbeit der Jobcenter und fordert mehr Effizienz. Dies berichtete unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“. Dabei berief sie sich auf einen Prüfungsbericht.

Demnach würden die Jobcenter keine angemessene Betreuung der Leistungsbezieher von Hartz IV vorweisen können, die an Ein-Euro-Jobs, arbeitsmarktpolitische Weiterbildungsprogramme oder an anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen würden. Hier lautet das Stichwort insbesondere „Absolventenmanagement“ – so wird es von der Bundesagentur für Arbeit genannt. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes liegt genau hier das Problem bei den Jobcentern.

Eine Teilnahme an einer Maßnahme ist eine Sache. Allerdings soll eine solche Maßnahme die Bezieher von Hartz IV auf dem Arbeitsmarkt auch voranbringen. Die Sanktionen nützen also nichts, wenn keine Besserung der Situation gesehen wird. Das wiederum bedeutet, dass die Jobcenter mit den Teilnehmern Gespräche führen sollen, Bewerberprofile erstellen sollen und aktualisieren müssen.

Viele Maßnahmen sind rausgeschmissenes Geld

Im Prüfungsbericht kritisiert der Bundesrechnungshof, dass eine anschließende Betreuung von Hartz-IV-Leistungsempfängern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, rausgeschmissenes Geld sei – die Maßnahmen seien noch deutlich verbesserungswürdig. Zudem heißt es, dass die von den Jobcentern verhängten Maßnahmen oft nur zufällig erfolgreich seien.

Nun forderte der Bundesrechnungshof die Jobcenter auf, die Ergebnisse von Maßnahmen verstärkter zu berücksichtigen. Ansonsten würden die mit einem hohen finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu häufig nutzlos bleiben.

Die Mängel seien recht groß und zudem eine Ursache dafür, dass die abgeschlossenen Maßnahmen für die Betroffenen in den Vermittlungsbemühungen erfolglos bleiben. Hierbei hat der Bundesrechnungshof ermittelt, dass sich die Kosten für die Maßnahmen im Durchschnitt auf 700 Euro bei Ein-Euro-Jobs und etwa 6.000 Euro bei Weiterbildungsmaßnahmen belaufen.

Solche Summen bezeichnete der Sozialwissenschaftler und Professor an der Universität Koblenz, Stefan Sell, als Geldverschwendung.

Dokumentation bei Weiterbildungsmaßnahmen notwendig

Insgesamt hatten die Kontrolleure bis zum Ende des vergangenen Jahres etwa 500 verschiedene Fälle untersucht. Diese erstreckten sich auf acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune geführten Jobcenter.

Hierbei fand man heraus, dass in fast 40 Prozent aller Fälle die Jobcenter die Zentralen Vorgaben der Bundesagentur durch interne Weisungen missachteten. Sie hatten unter anderem weder die Maßnahmen dokumentiert, noch die entsprechenden Datensätze bzw. Profile der Leistungsbezieher aktualisiert. Der Bundesrechnungshof merkte zudem an, dass die Nichtbeachtung des Wissenszuwachses der Bewerber sich negativ auf die Motivation der Leistungsbezieher auswirken kann.

So wird im Bericht auch das Beispiel einer Leistungsempfängerin genannt, die erfolgreich die Weiterbildung zur Einzelhandelskauffrau absolvierte. Die Abschlussprüfung bestand sie mit der Note „gut“. Allerdings aktualisierte das Jobcenter ihre Daten nicht. So kam es, dass sie in den Unterlagen weiterhin nur als „Verkaufshilfe“ geführt wurde.

Des weiteren wurde kritisiert, dass in etwa 30 Prozent der Fälle eine abgeschlossene Maßnahme vom Jobcenter nicht zum Anlass genommen wurde, mögliche künftige Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. Hier hatten abschließende Gespräche nach den Maßnahmen gefehlt, die zwischen Jobcenter und Teilnehmer stattfinden sollten, um zu klären, wie es danach weitergehen würde.

Bildquelle: © Antonioguillem – Fotolia.com

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