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Viele alleinerziehende Elternteile sind bei der Finanzierung der Familie auf sich gestellt und bekommen kein Unterhalt vom Ex-Partner. Da dieser Umstand auch nicht endet, wenn das Kind älter als 12 Jahre ist, sind die neuen Regelungen für den Unterhaltsvorschuss besonders wichtig!

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Unterhalt bleibt aus: Der Staat hilft!

Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, vorwiegend Frauen, bei der Versorgung der Kinder, wenn die Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner ausbleiben. Das ist für viele Alleinerziehende eine besonders große Hilfe. Nicht selten arbeiten sie – aufgrund der alleinigen Erziehung der Kinder – nur Teilzeit oder in einem Minijob, verfügen also über meist nur über ein geringes Einkommen.

Ausbleibende Unterhaltszahlungen reißen da ein großes Loch in die Haushaltskasse. Für viele Alleinerziehende ist es aber vor allem deshalb schwierig, weil sie sich jeden Monat wieder Sorgen und Gedanken über das Geld machen müssen. Auf Antrag zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss, den er sich anschließend vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.

Unterhaltsvorschuss wurde verlängert

Der Bund und die Länder haben sich schon im letzten Jahr darauf geeinigt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr auf sechs Jahre oder bis zum 12. Lebensjahr begrenzt sein soll. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Juli bekommen dann auch jene Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, deren Kinder zwischen 12 und 18 Jahre alt sind.

Belastung für Kommunen, Entlastung für Familien!

Zwar wird diese Neuerung für viele Kommunen und Gemeinden zur hohen finanziellen Belastung, denn zahlreiche Kinder und Jugendliche können ab Sommer 2017 Anspruch auf Unterhaltsvorschuss geltend machen.

Für viele Familien wird dies aber eine große Entlastung sein – auch wenn das Kind schon selber Geld verdient. Das erste Ausbildungsgehalt wird mit 16 oder 17 Jahren dann nicht dafür genutzt, mit Kollegen auszugehen, sondern die alleinerziehende Mutter oder den Vater zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss könnte in dieser Situation entlasten.

Familienanwälte raten zur Klage

Alleinerziehende, die sich um die Erziehung und Betreuung der Kinder kümmern, sollten den Unterhalt vom Ex-Partner bzw. anderen Elternteil in jedem Fall vor Gericht einklagen. Nur rund die Hälfte der Barunterhaltspflichtigen kommt den Zahlungen regelmäßig und in voller Höhe nach. Die übrigen 50 % verweigern, zahlen unregelmäßig oder weniger als den Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle.

Sicherlich gibt es auch immer den Fall, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nur über wenig Einkommen verfügt oder gar auf Sozialleistungen angewiesen ist. Aber auch das würde ihn nicht von seiner Unterhaltspflicht befreien – zumindest nicht sofort. Denn ein Gericht entschied, dass bei verschuldeter Erwerbslosigkeit die Unterhaltspflicht dennoch besteht.

Für den Fall der schuldhaften Arbeitslosigkeit wird ein fiktives Einkommen herangezogen, welches der Unterhaltspflichtige nach Ausbildung und bisheriger Berufserfahrung verdienen könnte, um die Unterhaltsbeträge zu ermitteln. Familienanwälte raten dazu, die Unterhaltszahlungen im Zweifelsfall auch vor Gericht einzuklagen. Das kann mühsam und langwierig sein, ist aber gutes Recht.

Bildquelle: © weyo – Fotolia.com

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