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Eine aufregende Zeit bricht an. Oft ist es gar nicht so einfach, alle Termine neben den ohnehin vielen Umstellungen einzuhalten. Damit Sie trotz aller Umstellungen den perfekten Überblick behalten, haben wir hier für Sie alle Untersuchungstermine der Schwangerschaft übersichtlich zusammengetragen: Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Zeitplan für Schwangere: Diese Untersuchungs-Termine sind äußerst wichtig!
  • Schwangerenvorsorge – alle Untersuchungen

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Zeitplan für Schwangere: Diese Untersuchungs-Termine sind äußerst wichtig!

Eine Schwangerschaft ist zwar anstrengend, gleichzeitig aber auch einer der schönsten Momente, die man als Frau erleben darf. Sie ist ein Wunderwerk der Natur. Kein Wunder, dass man hier natürlich versucht, alles richtig zu machen. Dank moderner Technik und der enormen medizinischen Fortschritte ist die Schwangerschaft heute wesentlich komplikationsfreier als von einigen Jahrzehnten oder Jahrhunderten noch.

Auch die Krankenkassen tragen ihren Teil hierzu bei. Sie tragen Kosten für eine Vielzahl von Untersuchungen, die dazu beitragen sollen, dass die Schwangerschaft ohne Probleme für die Schwangere oder ihr Kind verlaufen kann. So soll die Mutter ihr Kind letztendlich heil zur Welt bringen und gemeinsam mit ihm einige wunderschöne und unvergessliche Jahre verbringen.

Termin sollten wahrgenommen werden

Wichtig ist natürlich, dass man als Mutter die vielen Termine auch tatsächlich wahrnimmt. Dazu gehört gewissermaßen auch die rechtzeitige Planung dieser. Aber welche Termine gibt es eigentlich? Der nächste Abschnitt soll Ihnen hierüber beste Auskunft liefern…

Schwangerenvorsorge – alle Untersuchungen

Die Untersuchungstermine während der Schwangerschaft werden im Fachjargon als „Schwangerenvorsorge“ bezeichnet. Wenn wir im Folgenden also von Untersuchungen für die Schwangerschaft sprechen, wird es also entsprechend öfter vorkommen, dass wir auch gerade dieses Wort dafür verwenden werden.

Erstuntersuchung | so bald wie möglich!

Die Erstuntersuchung ist die erste wichtige Untersuchung im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Sie sollte so schnell wie möglich stattfinden, sobald die Regelblutung ausgeblieben ist und eine Schwangerschaft festgestellt wurde.

Anamnese: Bei dieser Untersuchung werden auch die ersten wichtigen Informationen über die werdende Mutter aufgenommen:

  • Familiengeschichte (auch als Anamnese bezeichnet)
  • Eigenanamnese
  • Schwangerschaftsanamnese
  • Arbeits- und Sozialanamnese

Gynäkologische Untersuchung: Hier findet eine umfangreiche gynäkologische Untersuchung statt, einschließlich einer Untersuchung auf eine mögliche genitale Chlamydia trachomatis-Infektion.

Darüber hinaus werden auch das Körpergewicht der Schwangeren untersucht, der Blutdruck und die Urinwerte. Aus dem Urin werden Werte wie Eiweißgehalt, Zucker oder Sedimente untersucht. Gegebenenfalls können auch bestimmte Bakterien im Urin nachgewiesen werden.

Als weiteres werden auch die Hämoglobin-Werte untersucht sowie die Blutgruppe bestimmt. Wichtig ist auch eine Bestimmung des Rhesusfaktors und ein Antikörpersuchtest.

Folgeuntersuchungen | alle vier Wochen bis zur 32. Schwangerschaftswoche

Die nächsten Untersuchungen finden alle 4 Wochen statt, und zwar so lange, bis die werdende Mutter die 32. Schwangerschaftswoche erreicht hat. Daraus ergeben sich etwa 8 Untersuchungen im Laufe der ersten 32. Schwangerschaftswochen.
Hiernach wird das Intervall der Untersuchungen auf alle 2 Wochen verkürzt.

In den Folgeuntersuchungen werden im Grunde genommen immer wieder dieselben Dinge untersucht. Insbesondere soll hier vor allem darauf geachtet werden, dass die Schwangere und ihr Kind auf einem gute Weg zur Geburt sind und die Werte nicht zu sehr absinken oder ansteigen.

Untersuchungen: Folgende Untersuchungen werden während der Termine vorgenommen:

  • Gewichtsmessung
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Urins auf Werte wie Eiweißgehalt, Zucker oder Sedimente
  • Bestimmung des Hämoglobingehalts, gegebenenfalls der Erythrozyten
  • Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
  • Kontrolle der Herztöne des Kindes
  • Feststellung der Lage des Kindes

Dass das Kind auch wirklich richtig liegt, ist besonders wichtig. Zu Beginn einer Schwangerschaft kann kann sich das Kind nämlich noch relativ frei in der Gebärmutter bewegen. Teilweise schlägt es hier sogar richtige Purzelbäumchen. Gegen Ende der Schwangerschaft ist das natürlich nicht mehr möglich. Irgendwann nimmt das Kind seine „Startposition“ ein – also die Position, die für die Geburt erforderlich ist.

Die Untersuchung auf die richtige Lage des Kindes ist somit ein besonders wichtiger Bestandteil der Schwangerenvorsorge.

Weitere Folgeuntersuchungen | alle zwei Wochen bis zur 40. Schwangerschaftswoche

Die nächsten Untersuchungen werden in einem verkürzten Intervall stattfinden. Das ist wichtig, denn je näher der große Moment rückt, desto wichtiger ist zu wissen, ob auch wirklich alles auf dem richtigen Weg ist. Die Inhalte der Untersuchungen bleiben weitestgehend gleich – nur die Schlagzahl verändert sich. Man muss nun doppelt so häufig zum Arzt.

Erste Basis-Ultraschall-Untersuchung | ab der 9. Schwangerschaftswoche

Insgesamt stehen im Laufe einer Schwangerschaft drei wichtige Ultraschall-Untersuchungen an. Mithilfe des Ultraschalls kann man einen Blick auf das heranwachsende Baby werfen. In Fachkreisen bezeichnet man diese Untersuchungen auch als „Ultraschall-Screening“. Sie sollte zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche stattfinden.

Aufklärung für „informierte Entscheidung“: Im Vorfeld des ersten Ultraschalls soll die Schwangere auch über die Ziele, die Inhalte sowie die Grenzen und mögliche Folgen des Untersuchungsverfahrens aufgeklärt werden.

Die Inhalte erhält die werdende Mutter hierbei in Form von schriftlichen Patienteninformationen und einem ärztlichen Gespräch. Hier ist auch vorgesehen, dass die Schwangere ein „Recht auf Nichtwissen“ hat – auch in Hinblick auf die Befunde aus den einzelnen Ultraschall-Untersuchungen.

Weil bei den Untersuchungen durch den Ultraschall ab und zu Auffälligkeiten erkannt werden können, die einer genaueren Abklärung bedürfen, ist es wichtig, dass die Schwangere schon vorab über mögliche Vor- und Nachteile des Screenings mithilfe des Ultraschalls aufgeklärt wird.

Hierdurch hat die Schwangere die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Informationen eine gute und richtige Entscheidung zu treffen. Zum Beispiel ob und wann sie eine Ultraschall-Untersuchung wahrnehmen möchte.

Auch über unerwünschte Wirkungen sollen die Schwangeren in diesem Zusammenhang bereits vor der Untersuchung umfassend informiert werden.

So kann die Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft eine Basis-Ultraschalluntersuchung in Anspruch nehmen. In zweiten Schwangerschaftsdrittel steht dann eine weiteren Ultraschall-Untersuchung an, die neben einer Basis-Ultraschall-Untersuchung auch die Möglichkeit einer erweiterten Basis-Ultraschall-Untersuchung bietet.

Basis Ultraschall-Untersuchung: Hier werden insbesondere die Größen von Kopf, Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens mithilfe einer Ultraschall-Aufnahme gemessen. Auch die Lage der Plazenta wird innerhalb einer Basis-Ultraschall-Untersuchung überprüft.

Wenn die Plazenta zum Beispiel besonders tief sitzt, kann bei einer weiteren Schwangerschaftsbetreuung und für die Geburt des Kindes besondere Maßnahmen getroffen werden.

Erweiterte Ultraschall-Untersuchung: Hier werden innerhalb einer zusätzlichen Untersuchung auch verschiedene andere Körperteile des Babys nach den Gesichtspunkten aus der Basisuntersuchung gemessen. Zum Beispiel Hals, Hirnkammern, Rücken, Brustkorb, Herz, Magen, Harnblase und viele weitere…

Die erweiterte Ultraschall-Untersuchung wird im Übrigen auch vom behandelnden Frauenarzt durchgeführt, wenn dieser eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Sollte er diese Prüfung nicht absolviert haben, wird er die werdende Mutter an einen entsprechenden Kollegen des Fachs überweisen. Bezahlt wird die erweiterte Ultraschall-Untersuchung seit Januar 2014 von allen Krankenkassen direkt über die kassenärztliche Vereinigung.

Zweite Basis-Ultraschall-Untersuchung | ab der 19. Schwangerschaftswoche

Die zweite Untersuchung sollte ab der 19. Schwangerschaftswoche, spätestens aber bis zur 22. Schwangerschaftswoche stattfinden. Dieses Ultraschall-Screening kann auch optional erweitert werden.

Suchtest auf Antikörper | ab der 24. Schwangerschaftswoche

Nun findet noch ein weiterer Test statt. Den Termin für den Suchtest sollten Sie zwischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche legen. Hier werden Sie mithilfe eines Antikörpersuchtests gegen rhesuspositive Zellen untersucht. Sollten bei einer rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt werden, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin. Dieses soll das Kind sicher von einem Immunangriff durch das Blut der Mutter schützen.

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes | ab der 24. Schwangerschaftswoche

Schwangere, die bisher noch keinen bereits diagnostizierten und manifestierten Diabetes haben, können zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche einen Blutzucker-gestützten Suchtest zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes erhalten.

Interessant: Schwangerschaftsdiabetes ist eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen in Deutschland. Sollten Sie hiervon betroffen sein, besteht natürlich kein Grund zur Panik. Mit einer kleinen Umstellung der Ernährung kann man dieser Form von Diabetes schon sehr gut und wirksam entgegentreten.

Bei dem Suchtest wird eine Glukoselösung getrunken. Eine Stunde nach der Einnahme wird der Blutzuckerwert überprüft und gemessen. Sollten die Zuckerwerte auffällig sind, wird zu einer weiteren Abklärung ein weiterer oraler Glukosetoleranztest durchgeführt. Für diesen Test sollte man mindestens acht Stunden vorher nichts essen.

Dritte Basis-Ultraschall-Untersuchung | ab der 29. Schwangerschaftswoche

Die dritte und letzte Ultraschall-Untersuchung findet zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche statt. Dieses optionale Ultraschall-Screening soll zur Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft dienen. Das Ziel ist, dass das Kindesalter genau bestimmt werden kann.

Wichtig ist bei dieser Kontrolle aber auch die Entwicklung des Kindes, die überprüft wird. Unter anderem wird hier auch nach auffälligen Merkmalen des Kindes gesucht und die Lage der Plazenta beurteilt.

Bei auffälligen Befunden: Wenn sich durch die Untersuchungen am Ultraschall auffällige Befunde zeigen sollten und der Arzt entscheidet, dass weitere Untersuchungen mittels Ultraschall notwendig sein sollten, dann werden diese Untersuchungen natürlich von den Krankenkassen erstattet. Sie werden kann als medizinisch notwendig eingestuft.

Bildquelle: © drubig-photo – Fotolia.com

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