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Vielen Abiturienten, und ihren Eltern, stellt sich kurz vor dem Beginn des Studiums die Frage nach der Finanzierung. Wer bezahlt die Semestergebühren, die Bücher und Lehrmittel oder die Miete und den Lebensunterhalt? Wir informieren Sie in diesem Artikel zum Thema Bafög und wo Sie Bafög beantragen können. Lesen Sie einfach weiter.

Übersicht

  • Allgemeines zum Bafög
  • Voraussetzungen für das Bafög
  • Wie hoch ist das Bafög?
  • Wo Bafög beantragen?
  • Was ist beim Antrag zu beachten?

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Schüler BAföG

Allgemeines zum Bafög

Das im allgemeinen Sprachgebrauch als Bafög bekannte Bundesausbildungsförderungsgesetz stellt umgangssprachlich eine finanzielle Unterstützung von Studierenden dar. So soll es Abiturienten ermöglicht werden zu studieren, auch wenn den Eltern die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Bafög gliedert sich in zwei Bestandteile: Ein Zuschuss vom Staat und ein unverzinsliches Darlehen.

Für den Studierenden bedeutet dies, dass er nur 50 % des Bafög zurückzahlen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rückzahlungssumme zusätzlich minimiert werden – zum Beispiel wenn größere Summen auf einmal oder alles auf einmal gezahlt wird. Maximal muss man 10.000 Euro zurückzahlen.

Voraussetzungen für Bafög

Ob man Anspruch auf Bafög hat, lässt sich anhand einiger Punkte überprüfen. Zunächst fördert der Staat mit Bafög ausschließlich den Besuch von förderungsfähigen Ausbildungsstätten. Hierzu zählen Hochschulen, höhere Fachhochschulen und Akademien, Abendschulen und -kollegs.

Darüber hinaus werden auch schulische Einrichtungen als förderfähig angesehen, beispielsweise Hauptschulen, Gymnasien und Berufsfachschulen. In diesen Fällen wird Bafög jedoch nur gewährt, wenn Schüler nicht mehr bei ihren Eltern oder Erziehungsberechtigen leben.

Weiterhin müssen persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hierbei handelt es sich um folgende Bedingungen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei ausländischen Studierenden nur, wenn ein Elternteil oder Ehepartner deutsch ist, man asylberechtigt ist, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist, wenn man Bewohner eines EU-Mitgliedstaates und in Deutschland wohnhaft ist oder man selbst bzw. ein Elternteil war mindestens fünf Jahre vor Ausbildungsbeginn in Deutschland erwerbstätig
  • Anspruch auf Bafög hat man nur, wenn die Ausbildung vor der Vollendung des 30. Lebensjahrs begonnen wurde bzw. entsprechend durch Wehrpflicht oder Zivildienst verschoben
  • das eigene Vermögen bzw. das Einkommen der Eltern oder Ehepartner darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten
  • man muss die voraussichtlichen Fristen zum Abschluss der Ausbildung einhalten und zu bestimmten Terminen entsprechende Leistungsnachweise vorlegen

Gut zu wissen: Das Einkommen der Eltern spielt lediglich in einigen bestimmten Situationen keine Rolle, wird also nicht angerechnet. Man spricht dann von einer elternunabhängigen Förderung. Diese tritt unter anderem ein, wenn die Eltern im Ausland leben und im Inland keine Unterstützung zahlen können oder der Aufenthalt unbekannt ist. Darüber hinaus wird nach der Vollendung des 30. Lebensjahrs eine elternunabhängige Förderung angesetzt.

Die Höhe des Bafög berechnen

Die Grundlage für die Berechnung des Bafög bildet das anrechenbare Einkommen aus eigenem Verdienst sowie jenes der Eltern oder des Ehepartners. Als anrechendbar gilt das Einkommen nach Abzug von Einkommens- und Kirchensteuer sowie von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Erhält man Kindergeld wird dieses nicht berücksichtigt, da es nicht als Einkommen gewertet wird. Wichtig: Das eigene Einkommen wird nach aktuellem Stand gemessen, der anrechenbare Verdienst von Eltern bzw. Ehepartnern wird vom vorletzten Kalenderjahr genommen.

Vom anrechenbaren Einkommen gehen monatlich Freibeträge runter. Verheiratete Eltern, die zusammenleben, haben einen Freibetrag von 1.440 Euro, alleinstehende Eltern können das anrechenbare Einkommen um 960 Euro verringern, ebenso wie Ehepartner. Weitere Freibeträge können im Einzelfall geklärt werden (z.B. für Auszubildende, Bezieher von Waisenrente).

Hat man als Auszubildender bzw. Studierender ein persönliches Vermögen von unter 5.200 Euro, muss dieses Geld nicht für die Berufsausbildung verwendet werden. Ist man verheiratet erhöht sich der Betrag um 1.800 Euro sowie für jedes Kind weitere 1.800 Euro.

Die Höchstsätze von Bafög liegen bei 585 Euro für Studierende, die alleine wohnen, und 432 Euro für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen. Die Höchstbeträge setzen sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, dem Krankenkassenbeitrag, dem Pflegeversicherungszuschlag sowie einem Mietzuschlag (nur bei allein wohnenden) zusammen. Bei den übrigen Posten unterscheidet man lediglich beim Wohnbedarf. Dieser beträgt bei eigener Wohnung 133 Euro und bei Eltern lebenden Studierenden nur 44 Euro. Die übrigen Beiträge sind gleich hoch.

Wo Bafög beantragen?

Nach Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung muss der Antrag auf Bafög schriftlich erfolgen. Er kann per Post versandt oder persönlich vorbei gebracht werden. Der Antrag sowie die Formulare sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (am Studienort) einzuholen. Je nach Bundesland kann dies das Studentenwerk der Unis oder die Hochschule selber sein.

Über die Webseite der Studentenwerke bzw. Hochschulen sowie auf der offiziellen Bafög-Seite kann man sich jedoch informieren, wo der Bafög Antrag genau eingereicht werden muss.

Was ist beim Antrag zu beachten?

Zu den wichtigsten Angaben im Antrag auf Bafög gehören jene über das persönliche Vermögen sowie das Einkommen von Eltern oder Ehepartnern. Es gibt daher auch einige Formulare, die vom Elternteil oder Ehepartner ausgefüllt werden müssen. Darüber hinaus müssen Sie Bescheinigungen zu den Mietkosten sowie zur Immatrikulation einreichen. Sollten Sie bei einigen Angaben unsicher sein, erkundigen Sie sich am besten direkt vor Ort im Studentenwerk oder bei der Hochschule.

Die Bearbeitung des Antrags auf Bafög dauert für gewöhnlich vier Wochen und mehr. Zwar kann der Antrag zu jederzeit während des Semesters gestellt werden, es ist jedoch ratsam dies frühestmöglich nach der Immatrikulation zu machen.

Denn Bafög wird ab dem Tag bzw. Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Wer die Unterlagen noch nicht alle zusammen hat, aber Bafög schnellstmöglich beantragen möchte, kann auch einen formlosen Antrag stellen. Hier reicht ein Brief, in dem man erklärt, Bafög zu beantragen. Im Anschluss sollte der richtige Antrag jedoch zügig nachgereicht werden.

Wichtig: Bafög wird nur auf ein Jahr bewilligt. Das bedeutet die finanzielle Unterstützung muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Man kann jedoch zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Weiterförderungsantrag stellen. Dadurch muss man nicht einen komplett neuen Antrag stellen und die Zahlung erfolgt meist fließend.

Beachten sollten Sie weiterhin:

Der Nebenverdienst bei Studierenden, die Bafög beziehen, darf jährlich nicht 4.206 Euro überschreiten. Das wären 350 Euro im Monat. Als Student sollte man daher darauf achten, entweder weniger Geld im Monat zu verdienen oder nicht 12 Monate durch zu arbeiten. Sollte der Nebenverdienst höher liegen, wird das Bafög aber in der Regel nicht gestrichen, sondern lediglich anteilig gekürzt.

Wer gesetzlichen Anspruch auf Bafög hat, auch wenn dieses aufgrund zu hohen Einkommens nicht gezahlt wird, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Möglich ist der Bezug von Bafög und Wohngeld lediglich dann, wenn man verheiratet ist und / oder Kinder im Haushalt leben, die nicht Bafögberechtigt sind.

Bildquelle: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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