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Die Mietkaution – Immer wieder gibt sie Anlass zum Streit. Gar nicht so selten kommt es gar zu einem Rechtsstreit. In diesem Fall stellte eine Mieterin die letzten Mietzahlungen ein. Sie gab an, die hinterlegte Mietkaution verrechnen zu wollen. Doch ist das Abwohnen der Mietkaution überhaupt zulässig? Ein Amtsgericht hat nun ein Urteil verkündet.

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Was ist die Mietkaution?

Ein Vermieter geht mit einem neuen Mieter auch immer ein Risiko ein. Verhalten sich die Bewohner angemessen? Gehen die Mieter beispielsweise respektvoll mit der Ausstattung der Wohnung oder des Hauses um, zahlen sie die Mieten?

Für den Vermieter stellt die Mietkaution eine Mietsicherheit dar, mit der er sich vor einem möglichen Schaden, wie Mietrückstände, Beschädigungen der Mietsache oder andere Einbußen, zu schützen versucht.

Die Mietkaution, die vom Vermieter festgelegt wird, fußt auf keiner rechtlichen Grundlage. Der Mieter ist laut Gesetz demnach nicht dazu verpflichtet, die Mietsicherheit zu zahlen. Allgemein ist die Zahlung einer Mietkaution jedoch üblich.

Inzwischen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man mit der Mietkaution umgeht. Man kann sie selbst übernehmen und auf das Konto des Vermieters überweisen oder eine spezielle Kautionsversicherung als Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Häufig gibt es Probleme bei der Rückzahlung der Mietkaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine gewisse Prüfzeit, in der er überprüft, ob Ansprüche gegen den Mieter bestehen. Darüber hinaus kann einige Zeit ins Land gehen, bis der Mieter die hinterlegte Mietkaution dann wirklich zurückbekommt. Der Vermieter hat unter anderem das Recht, die Mietkaution so lange zurückzuhalten, bis eine Betriebskostenabrechnung erstellt worden ist.

Eine Mietkaution abwohnen – Was heißt das überhaupt?

In den letzten Tagen sorgte ein Urteil des Amtsgerichts München für Aufsehen. Eine Mieterin weigerte sich, die letzten beiden Monatsmieten vor ihrem Auszug zu bezahlen. Sie wollte die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution verrechnen; die Mietkaution abwohnen.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Die Kammer hat die Mieterin zur Nachzahlung nicht geleisteter Mieten verurteilt. Ein grundsätzliches Recht des Mieters, die Mietkaution abzuwohnen, besteht nicht. Damit kommen Mieter, die die letzten Mietzahlungen einstellen, auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug und es gibt Veranlassung zur Klage (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 13.02.2012, Az.: 12 T 1/12, GE 2012, 487).

Erhebliche Mehrkosten (Gerichts-, Rechtsanwalts-, Verzugskosten) können im Anschluss sehr schnell auflaufen.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet grundsätzlich erst mit Beendigung des Mietvertrags“. Es ist unzulässig, dass ein Mieter derart eigenmächtig vorgeht. Damit würde der Sicherungszweck der Kautionsvereinbarung zu Lasten des Vermieters ausgehebelt.

Das heißt, der Mieter kann während des Mietverhältnisses nicht einfach mit der Kaution aufrechnen.

Ihre Rechte als Mieter: Alle wichtigen Fälle!

Als Mieter ist der Ärger häufig schon vorprogrammiert. Nicht nur der Vermieter kann für Ärger sorgen, sondern auch die Nachbarn. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als Mieter sind! Jetzt lesen. https://www.heimarbeit.de/ihre-rechte-als-mieter-alle-wichtigen-faelle/

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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