Die Arbeitnehmerüberlassung hat sich auch in Deutschland eingebürgert. Die Zahl der Leiharbeitskräfte nimmt weiterhin zu. Grund dafür ist, dass Firmen flexibler mit Zeitarbeitskräften umgehen können als mit Festangestellten. Das wiederum kommt einigen Arbeitssuchenden zu Gute, die damit leichter vermittelt werden können.
Insgesamt kommt es aber auf den Einzelfall an, ob die Arbeitnehmerüberlassung mehr Vor- oder Nachteile bringt.
Überblick:
- Funktionsweise
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Verantwortlichkeiten
- Rechte und Pflichten des Verleihers
- Rechte und Pflichten des Entleihers
- Tarifverträge
- Entwicklung
- Verleih und Vermittlung
- Einsatzbereiche
- Zeitarbeit und Steuer
- Karriere während der Zeitarbeit?
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Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?
Im Prinzip ist die Arbeitnehmerüberlassung ganz simpel: Ein Arbeitgeber borgt einem anderen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit aus und bekommt dafür Geld.
Im Detail müssen dafür aber einige Fragen geklärt werden:
- Wer hat die Sozialversicherungsleistungen zu tragen?
- Muss der Arbeitnehmer seine Zustimmung geben?
- Ist für einen verliehenen Arbeitgeber eine Karriere möglich?
Ein Teil dieser Fragen wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschränkt sich seit Ende 2011 nicht mehr nur auf die gewerbsmäßige Überlassung von Leiharbeitern. Ursprünglich hatte es vor allem zum Ziel die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken und sie vor Ausbeutung zu schützen. Mittlerweile werden damit aber auch arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt.
Grundsätzlich gilt, dass man für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeit eine Erlaubnis braucht. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wobei in der Regel nur geprüft wird, ob das betreffende Unternehmen mit Zahlungen im Verzug ist oder etwas Ähnliches.
Für manche Branchen gibt es Einschränkungen für die Arbeitnehmerüberlassung. Das gilt zum Beispiel für das Baugewerbe.
Verantwortlichkeiten
Der Verleiher und der Entleiher der Arbeitskraft teilen bestimmte Kompetenzen untereinander auf. Logischerweise erbringt der Angestellte seine Arbeitskraft beim Entleiher, ist aber weiterhin dem Verleiher Rechenschaft über sein Verhalten schuldig. Das bedeutet, dass er auch nur von diesem ermahnt oder gekündigt werden kann.
Dagegen haben sowohl Entleiher als auch Verleiher eine Verantwortung für den Arbeitsschutz.
Rechte und Pflichten des Verleihers
Der Verleiher stellt den Arbeitnehmer ganz normal ein, hat aber das Recht ihn an Dritte zu verleihen. Dabei kann er nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die versprochene Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann, zum Beispiel weil der Arbeitnehmer erkrankt. Er hat aber dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer die nötigen Qualifikationen hat. In der Regel wird die Bezahlung über den Verleiher abgewickelt. Dabei ist es je nach Branche nicht unüblich, dass die Zeitarbeitsfirma bis zum Dreifachen dessen bekommt, was für den Arbeitnehmer übrig bleibt. Der Mindeststundenlohn für Leiharbeitskräfte wurde auf derzeit 8,80 Euro in den alten Bundesländern festgelegt.
Rechte und Pflichten des Entleihers
Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft des entliehenen Arbeitnehmers, hat aber sonst rechtlich wenig mit ihm zu tun. Er muss dafür sorgen, dass für den Leiharbeiter die gleichen Bedingungen herrschen wie für eine festangestellte Kraft, wenn es keinen anderslautenden Tarifvertrag gibt (den es aber meistens gibt).
Er muss außerdem für die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer aufkommen, falls der Verleiher ausfällt.
Ansonsten hat die schrittweise Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dazu geführt, dass Arbeitskräfte nach Bedarf in den Betrieb genommen und wieder an den Verleiher zurückgegeben werden können.
Tarifverträge
Die Tarifverträge sind das bestimmende Element in der Zeitarbeit. Sie legen alle wichtigen Rahmenbedingungen wie die Kündigungsfristen und den Mindestlohn fest. Da die Tarifverträge der beiden großen Gewerkschaften BZA und IGZ arbeitgeberfreundlicher sind als die allgemeinen Bedingungen, haben Unternehmen einen finanziellen Vorteil, wenn Sie Leiharbeitskräfte einstellen.
Entwicklung der Zeitarbeit
Bis ins Jahr 1985 beschränkte sich der Einsatzzeitraum bei der Zeitarbeit auf 3 Monate. Inzwischen wurde der Zeitraum auf 2 Jahre angehoben.
Anfangs wurden Zeitarbeitskräfte hauptsächlich dazu genutzt, um konjunkturelle Spitzen auszugleichen, indem zeitweise mehr Arbeitsplätze besetzt wurden. Die Lockerung der Bestimmungen führte dann aber dazu, dass immer mehr Stammmitarbeiter durch Zeitarbeitskräfte ersetzt wurden. Die Firmen profitierten vom niedrigeren Lohnniveau und der Umgehung des Kündigungsschutzes.
Die Arbeitnehmerüberlassung kommt immer wieder in Verruf, weil es Unternehmen möglich ist, die eigenen Mitarbeiter zu entlassen und die nun freien Arbeitskräfte über eine Zeitarbeitsfirma zu schlechteren Bedingungen wieder einzustellen.
Verleih und Vermittlung
Leiharbeitsfirmen werben mit ihrer Personalkompetenz. Neben der Arbeitnehmerüberlassung bieten sie ihre Dienste auch für die Arbeitsvermittlung an. Das ist gesondert oder in Kombination mit dem Verleih von Arbeitskräften möglich. Arbeitgeber haben damit über die Probezeit hinaus die Möglichkeit die Leistung von Arbeitnehmern zu testen, bevor sie diese einstellen.
Einsatzbereiche
Grundsätzlich ist Leiharbeit in allen Branchen möglich, wo das nicht durch spezielle Bedingungen ausgeschlossen wird. Die meisten Leiharbeiter sind im gewerblichen Bereich beschäftigt. Dabei bieten sich vor allem Branchen oder Stellen an, in denen die Einarbeitungszeit kurz ist und akut Bedarf an qualifizierten Kräften besteht.
Zeitarbeit und Steuer
Da Zeitarbeitskräfte beim Verleiher angestellt sind, entsteht eine dauerhafte Auswärtstätigkeit, für die es unter bestimmten Bedingungen mehr Mittel für Fahrten und Verpflegung gibt. Der Aufwand für die Auswärtstätigkeit kann aber auf jeden Fall von der Steuer abgesetzt werden.
Karriere während der Zeitarbeit?
Es ist möglich die Bezahlung einer Zeitarbeitskraft an ihre jeweilige Kompetenz anzupassen. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass ein Arbeitnehmer weniger Qualifikationen hat, als vom Verleiher angegeben, kann das Gehalt gesenkt werden, erwirbt er im Lauf der Zeit neue Fähigkeiten, die er für den Entleiher einsetzt, kann er mehr verdienen.
Üblich ist das allerdings nicht. Auch um die Aus- und Weiterbildung kümmern sich Verleiher und Entleiher oft zu wenig. Damit können Leiharbeitskräfte mit Entwicklungen nicht Schritt halten und haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Schätzungen zufolge gelingt es nur etwa 7 % aller Leiharbeitskräfte durch ihre Tätigkeit in eine Festanstellung zu gelangen.
Bildquelle: © Coloures-pic