Der neue Monat August bringt eine Menge Freude. So können sich nicht nur Hartz-IV-Empfänger sowie Studenten und Schüler über Erhöhungen freuen, auch angehende Handwerksmeister und Fachkräfte erhalten mehr Ausbildungshilfe. Dabei werden Alleinerziehende beispielsweise mit fast 100 Euro mehr monatlich besser unterstützt. Festgelegt wurde dies in der Novellierung des „Meister-BAföG“, das fortan „Aufstiegs- BAföG“ heißen wird.
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Übersicht
- Förderung der Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Fortbildung
- Menschen mit Familie und für Alleinerziehende besonders bevorteilt
- Neues Aufstiegs-BAföG für Handwerksmeister und Fachkräfte
- Meister-BAföG auch für Bachelorabsolventen
Förderung der Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Fortbildung
Es ist nicht einfach, Arbeiten, Familie, Lehrgänge sowie Zeit fürs Lernen und für die Prüfung unter einen Hut zu bekommen, sofern man eine Aufstiegsfortbildung erwägt. Freistellungsphasen in einem Vollzeit-Job zu erhalten oder für eine bestimmte Zeit in Teilzeitarbeit zu gehen, sind meist nicht realisierbar. Daneben müssen Lebensunterhalt und Fortbildungskosten weiterhin finanzierbar sein. Ist zusätzlich noch eine Kinderbetreuung erforderlich, scheitern viele Personen, die eine Weiterbildung planen, an den genannten Hindernissen.
Menschen mit Familie und für Alleinerziehende besonders bevorteilt
Da der Bundesregierung an einer Beschäftigung und Qualifizierung der arbeitsfähigen Bevölkerung interessiert ist, sollen Hemmschwellen abgebaut werden. Aus diesem Grund steigen nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile überproportional für Menschen mit Familie und für Alleinerziehende. Das gleiche gilt für den Erfolgsbonus. Wurden bei einer erfolgreich abgelegten Prüfung bisher 25 Prozent des Darlehens für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen, sollen es künftig 40 Prozent sein.
Ab dem 1. August steigen die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten und die Zuschläge für die Kinderbetreuung. In Zahlen ausgedrückt bedeutet die Erhöhung der maximalen Unterhaltsbeiträge folgenden Zuwachs:
- Für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im Monat
- Für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro
- Für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro
- Für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro
Neues Aufstiegs-BAföG für Handwerksmeister und Fachkräfte
Ab August 2016 werden jetzt alle Personen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder zum staatlich geprüften Erzieher fortbilden lassen, mit mehr Geld vom Staat versorgt. Nach der Zustimmung des Bundestages im vergangenen Monat hat jetzt auch der Bundesrat den deutlichen Verbesserungen der Gesetzesnovelle für das ehemals genannten Meister-BAföG abschließend zugestimmt. Das Gesetz hat damit die letzte parlamentarische Hürde genommen und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Meister-BAföG auch für Bachelorabsolventen
Auch Bachelorabsolventen können zukünftig das „Meister-BAföG“ erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die Bundesregierung macht sich damit stark für die Attraktivität der beruflichen Bildung.
Wussten Sie:
Qualifizierte Meister oder Techniker haben ausgezeichnete Berufs- und Einkommensaussichten. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren 200.000 Betriebsnachfolgen an.
Online-Antrag im BAföG: Dieses Video erklärt kurz und präzise worauf es ankommt!
Ursprünglich erschienen auf Videoboost.de
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