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Vorerst soll das Betreuungsgeld auf Eis gelegt werden. Laut dem Bundesverfassungsgericht widerspricht es in seiner Form dem Grundgesetz. Doch die Bundesländer selbst können noch entscheiden, ob sie ein eigenes Betreuungsgeld einführen möchten. Bayern ist diesen Schritt bereits gegangen. Wäre ein Betreuungsgeld auch für die anderen Bundesländer sinnvoll?

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Betreuungsgeld abgeblasen

Es gab schon immer viel Streit um das Betreuungsgeld. Nachdem es für eine kurze Weile eingeführt wurde, wurde der Beschluss dann allerdings doch gekippt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte es als unrechtmäßig. Es liege nicht im Ermessen des Staates, ein bundesweites Betreuungsgeld einzuführen.

Die Länder hingegen können ein eigenes Betreuungsgeld einführen, sofern sie es möchten. Bayern, welches sich ohnehin für das Betreuungsgeld ausgesprochen hatte, möchte diesen Weg gehen und hat bereits Tausende Anträge an die Eltern verschickt, die die Voraussetzungen für das Betreuungsgeld erfüllen. Den Antrag können die Eltern annehmen oder ablehnen. Eben so, wie sie es für richtig halten.

Was ist das Betreuungsgeld?

Gedacht war das Betreuungsgeld als eine Art Ersatzleistung für Eltern, die ihre Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren nicht in einer Kita oder bei einer Tagesmutter abgeben wollen. Als eine Art „Anerkennung“ oder Ausgleichsleistung, dass sie auf den staatlich unterstützten Service verzichten und sich stattdessen lieber selbst um die Kinder kümmern, sollten sie das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro je Monat beziehen können.

Kritik hagelte es insbesondere dafür, dass das Geld falsch eingesetzt sei. Es würde nicht bei den Kindern ankommen, sondern sehr wahrscheinlichen von Familien in prekärer finanzieller Situation für unnötige Dinge ausgegeben werden. Den Kinder würde der Austausch zu anderen Kindern in der Kita fehlen und damit der Entwicklung nicht gut tun und eine Integration bestimmter Familien könnte verfehlt werden.

Befürworter sehen in dem Betreuungsgeld jedoch die Chance, Eltern eine gerechte Alternative als Unterstützung zu bieten, wenn sich diese dafür entscheiden, die ersten drei Jahre keine Kita oder Tagesmutter in Anspruch zu nehmen.

Was denken die ehemaligen Bezieher über das Betreuungsgeld?

Für eine kurze Zeit war es vielen Eltern möglich, das Betreuungsgeld zu beziehen. Es gab also trotz der heftigen Kritik viele Eltern, die die Leistung gerne in Anspruch genommen haben. Viele der beziehenden Eltern hatten sich bereits auf den Bezug von Betreuungsgeld eingestellt und dementsprechend auch ihre Lebenssituation angepasst.

Für sie war es eine recht unschöne Tatsache, dass der Bezug der Leistung von heute auf morgen eingestellt wurde. Denn die meisten der Länder haben sich dagegen entschlossen, das Betreuungsgeld weiter zu zahlen.

Auch wenn es nicht viel Geld ist – einige der Bezieher konnten mit ihren Kindern den eher symbolischen Betrag nutzen, um gemeinsam Aktivitäten zu unternehmen. Das Geld wurde beispielsweise in eine eigene kleine „Familienkasse“ eingezahlt. Davon konnte die Familie dann Ausflüge planen.

Andere Eltern wiederum verwendeten die Beträge, um eine eigene Rentenversicherung anzusparen und um sich so auf eine drohende Altersarmut vorzubereiten.

Einige Eltern berichteten davon, dass sie das Geld sogar direkt für die Kinder Monat für Monat gespart hätten. Zum Beispiel als späteres Ausbildungsgeld oder für den Führerschein.

Mehr Geld für eine gute Erziehung

Besonders bemerkenswert ist auch der Ansatz einiger Eltern, die durch das zusätzliche Geld in der Haushaltskasse und die gewonnene Zeit besonders sinnvoll in eine ausgesprochen gute Erziehung des Kindes investiert haben. So gab es beispielsweise Eltern, die ihrem Kind besondere Werte und Moralvorstellungen weitergeben wollten. Sie wollten gesund kochen, dem Kind ein Aufwachsen mit besonders gesunden Lebensmitteln ermöglichen.

Symbolischer Wert kam gut an

An sich bedauern allerdings auch viele Eltern den Wegfall des Betreuungsgeldes aufgrund seiner symbolischen Wirkung. Ein Großteil der Eltern (insbesondere Alleinerziehende) haben es mit Ihrer Zeiteinteilung alles andere als leicht. Anerkennung für das, was man tagtäglich für seinen Nachwuchs durchstehen muss, gibt es schon lange nicht mehr.

Die Gesellschaft blickt auf Familien herab. Als wesentlich „cooler“ gilt man heutzutage, wenn man Karriere macht und alleine durch die Welt reist. Doch dass Kinder der Schlüssel zu unserer Zukunft sind, vergessen die meisten.

Das Betreuungsgeld war damit eine recht willkommene Geste, die den beziehenden Eltern jeden Monat aufs Neue zeigte: Deine Arbeit wird wertgeschätzt!

Auch wenn es nicht viel war – viele Eltern fühlten sich durch den Betrag von 150 Euro monatlich genug bestätigt.

Wichtiges Geld für die Haushaltskasse

Man denke auch an die vielen Familien, die nicht so viel Geld haben. Für sie ist das Betreuungsgeld Monat für Monat ein wertvoller Zuschuss, mit dem beispielsweise Windeln gekauft werde können. 150 Euro sind eine Menge Geld in manch einer Situation.

Die Eltern sind nun entsprechend enttäuscht darüber, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat. Zwar gibt es sicher einige Familien, die im Sinne der Kritiker das Geld zu Misswirtschaft genutzt hätten, doch darf man selbst aus kritischer Sicht nicht nur die Negativfälle betrachten. Viele Familien haben das Geld gebraucht und hatten sich wunderbare Dinge überlegt, wie sie das Geld in die Familie bringen können.

Bayern zahlt weiterhin Betreuungsgeld

Der Freistaat Bayern, in dem der Zuspruch für das Betreuungsgeld ohnehin von Anfang an ziemlich groß war, bietet das Betreuungsgeld auch weiterhin an. Die bezugsberechtigten Eltern erhalten hier automatisch einen Antrag per Post, den sie annehmen oder ablehnen können. Der Antrag kann ausgefüllt und an die zuständige Behörde geschickt werden, wo er dann bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt wird.

Bayern ist damit der Vorreiter in Sachen Betreuungsgeld. Die nächsten Jahre werden zeigen, wessen Hoffnungen oder Bedenken zutreffen werden. Die Hoffnungen der Befürworter oder die Bedenken der Kritiker. Bei einem guten Ergebnis könnte es sein, dass schon sehr bald auch weitere Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen und ein eigenes Betreuungsgeld einführen werden.

Möglicherweise wird das Betreuungsgeld auch in einer angepassten oder abgewandelten Form angeboten werden – doch möglich ist immerhin, dass ein Betreuungsgeld bei guten Ergebnissen angeboten wird.

Bildquelle: © Jenny Sturm – Fotolia.com

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