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Um Haaresbreite wäre der Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles umgesetzt worden. Dieser sah vor, alleinerziehenden Müttern und Vätern Kürzungen des Hartz IV zu verordnen, wenn ihre Kinder tageweise Zeit mit dem anderen Elternteil verbringt. Aufgrund des enormen Widerstandes zieht Frau Nahles mit ihrem Änderungsvorschlag nun zurück.

Als im April 2016 im Rahmen des „Gesetzentwurfes zu Rechtsvereinfachungen“ Alleinerziehenden Hartz IV-Leistungen für ihre Kinder teilweise gestrichen werden sollten, gab es eine große Protestwelle seitens Opposition und Sozialverbänden. Kein Wunder, gleicht der geplanten Gesetzesänderung einer regelrechten Bestrafung alleinerziehender Mütter und Väter. Geringverdienern mit Kindern würde damit eine zusätzliche Last aufgebürdet – muss gerade jene Gruppe ohnehin schon täglich mehrere Hürden überwinden und sehen, wie sie die Kosten für die Notwendigkeiten des Alltags deckt. In 90 % der Fälle ist dies übrigens die Mutter.

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Rund 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter beziehen Arbeitslosengeld II 

Je nachdem, für welchen Weg Mütter sich entscheiden, es bleibt oft der Zwiespalt zwischen der Ausübung eines Berufs und der Erziehung der Kinder. Mehr Zeit für das Kind bedeutet in der Regel finanzielle Engpässe hinzunehmen. Mit unflexiblen Arbeitszeiten und mangelnden Betreuungsmöglichkeiten wird es vielen alleinerziehenden Müttern erschwert, einer Arbeit nachzugehen. Ein fehlender Schulabschluss oder notwendige Qualifikationen, die nicht ausreichend vorhanden sind, sind dabei ebenfalls als Grund für Arbeitslosigkeit zu nennen. Auf kurz oder lang ist man in dieser Situation auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Nahles Wunsch der Neuregelung hätte rund 628.000 Haushalte betroffen

Die Vorteile liegen auf der Hand, so stimmten die Bundesministerinnen Andrea Nahles (Arbeit und Soziales) und Manuela Schwesig (Familie) überein: Abbau der Bürokratie und Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Jobcenter. Doch hätte mit dieser Änderung für viele Alleinerziehende und deren Kinder auch bedeutet, Einschränkungen hinzunehmen. Nahles stellte sich für jeden Tag, den sich das Kind bei dem anderen Elternteil befindet, etwa zehn Euro Abzug von der staatlichen Unterstützung vor: neun Euro für Sechs- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige.

Abzüge der Hartz IV-Leistungen hätten düstere Konsequenzen gehabt

Für die einen sind zehn Euro nicht viel Geld, für andere bedeuten sie ein Stück Unabhängigkeit. Oppositionspolitikerin Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) hat es auf den Punkt gebracht: An den monatlichen Fixkosten ändere sich rein gar nichts, nur weil sich ein Kind ein paar Tage nicht zu Hause aufhält. Telefon, Strom, Versicherung und Vereinsbeiträge laufen natürlich wie gewohnt weiter. Dass hierbei sogar zusätzliche Anschaffungen nötig sind, wenn der Nachwuchs in zwei Haushalten lebt und die Fahrtkosten auf Dauer ganz schnell in Höhe schnellen können, wurde vor einigen Monaten im Willy Brandt-Haus wohl nicht bedacht.

Nun ist es vom Tisch

Am 03. Juni 2016 erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums in Berlin, dass auf die Änderungen für Alleinerziehende im Rahmen der geplanten Rechtsvereinfachungen zu Hartz IV verzichtet werde.
Der Vorsitzenden der Linken, Katja Kipping, ist der Rücktritt von der geplanten Gesetzesänderung nicht genug. Sie fordert die Rücknahme des gesamten Gesetzentwurfes. Es ist also eine Fortsetzung zu erwarten. 

Bildquelle: © coldwaterman – Fotolia.com

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