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Was ist eine Eingliederungsvereinbarung und was darf sie enthalten? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitsloser und wie werden diese durch die Eingliederungsvereinbarung von Hartz IV beeinflusst? Hier erfahren Sie, wie die Eingliederungsvereinbarung nach EinV § 15 SGB II geregelt ist.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Definition
  • Anwendung
  • Inhalt
  • Vorbereitung
  • Vertrag oder nicht?
  • Richtig verhandeln
  • Wirkungsdauer
  • Eingliederungsmaßnahmen
  • Tipps

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Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitslosen und dem Jobcenter, das ihn betreut. Darin wird festgelegt, welche Leistungen die Agentur für Arbeit erbringt, um dem Arbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Außerdem sind darin Maßnahmen und Pflichten enthalten, die der Arbeitslose zu beachten hat. Darüber hinaus wird in dieser Vereinbarung festgelegt, welche Sanktionen dem Jobcenter zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitslose seine Pflicht nicht erfüllt.

Anwendung des Eingliederungsvertrages

Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nach EinV § 15 SGB II für einen Empfänger von Arbeitslosengeld II zum Einsatz kommt, dann in der Regel deshalb, weil sie vorgeschrieben ist. Seit 1. April 2011 hat der Arbeitslose aber die Möglichkeit sich zu weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, ohne dass das immer zu Sanktionen führt. Erst wenn der Vertrag unterschrieben wurde und der ALG II-Empfänger sich nicht an die Vereinbarungen hält, führt das zu Konsequenzen.

Wenn der Arbeitslose sich weigert, den Vertrag zu unterschreiben, hat die Behörde die Möglichkeit ihre Maßnahmen in Form eines Verwaltungsaktes per Erlass durchzusetzen. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

Was enthält eine Eingliederungsvereinbarung?

Eine sinnvolle Eingliederungsvereinbarung für Hartz IV Empfänger richtet sich nach einer individuell abgestimmten Strategie. Das bedeutet, dass geklärt wird, wo die Gründe für die Arbeitslosigkeit liegen und wie man am besten dagegen vorgehen kann. Dazu können auch Maßnahmen zählen, die nicht direkt mit Fortbildungsmaßnahmen oder ähnlichem zu tun haben, wie zum Beispiel eine Schuldnerberatung oder ein Coaching.

Vorbereitung zur Eingliederungsvereinbarung

Vor der Eingliederungsvereinbarung müssen drei Themenbereiche abgeklärt werden: die Eignung des Arbeitslosen für den Arbeitsmarkt, die Chancen- und Risiken-Abwägung und die Bestimmung der Möglichkeiten. Dafür führt der Sachbearbeiter beim Jobcenter ein ausführliches Gespräch mit dem Arbeitslosen, über das er ein Protokoll erstellen muss.

Dabei kommt es neben der Erfahrung des Sachbearbeiters vor allem auf sein Gespür an, was dem Arbeitslosen dabei helfen kann eine neue Anstellung zu finden, die dauerhaft seinen Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht. Da dieses Gespräch eine hohe Motivation von beiden Seiten und eine weitreichende Planung erfordert, kommt es hier oftmals nicht zu einem optimalen Ergebnis.

Eingliederungsvereinbarung: Vertrag oder nicht?

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der aber etwas anders gehandhabt wird als andere Verträge. So hat der Arbeitslose eine weitaus schlechtere Verhandlungsbasis als das Jobcenter und damit weniger Möglichkeiten seine eigenen Ansprüche geltend zu machen. Vor Gericht werden Klagen gegen die grundsätzliche Gültigkeit einer Hartz IV Eingliederungsvereinbarung deshalb regelmäßig abgewiesen.

Dennoch sollten Sie darauf bestehen, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Konkret bedeutet das, dass Sie individuell gefördert werden. Am leichtesten ist das zu erreichen, wenn Sie sich zuvor ausführlich über Ihre Möglichkeiten informieren und Ihre Vorstellungen gezielt in die Verhandlungen mit einbringen.

Die Eingliederungsvereinbarung richtig aushandeln

Wie bei einem normalen Vertrag können Sie sich bei den Vertragsverhandlungen zur Hartz IV Eingliederungsvereinbarung nach EinV § 15 SGB II durch fachkundige Hilfe unterstützen lassen.

Sie müssen also nicht alleine mit dem Arbeitsamt verhandeln. Dabei sollte es sich um eine Person handeln, die sich mit der Materie auskennt und die richtigen Argumente vorbringen kann. Darüber hinaus ist ein solcher Beistand Grundvoraussetzung für Menschen, die nicht verhandlungssicher deutsch sprechen und deshalb einen Dolmetscher brauchen.

Für welchen Zeitraum gilt eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung sollte für einen sinnvollen Zeitraum geschlossen werden. Üblich sind sechs Monate. Auf den jeweiligen Fall sollten darin bestimmte Zwischenschritte vereinbart werden, um beiden Seiten die Möglichkeit zu geben, flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Besonders wichtig sind dabei Zielvereinbarungen, die dem Arbeitslosen tatsächlich zu einem geregelten Arbeitsablauf zurückhelfen.

Eingliederungsmaßnahmen

Zu den so genannten Eingliederungsmaßnahmen zählen die unterschiedlichsten Angebote wie Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungen. Diese Maßnahmen werden mit einem breiten Spektrum an Arbeitslosen im Hinterkopf konzipiert. Das bedeutet, dass die Maßnahmen einem einzelnen Arbeitslosen oftmals als unsinnig erscheinen.

Dennoch darf er sie nicht einfach abbrechen, da er sonst Sanktionen in Kauf nimmt. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Arbeitslosengeld II um 30% gekürzt wird. Diese Sanktionen sind auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt, können sich aber summieren.

Auf gutem Fuß mit dem Arbeitsamt

Um Ihre Wünsche auch als Arbeitsloser durchzusetzen, ist es von Vorteil, wenn Sie sich gleich zu Beginn eine Strategie überlegen und aktiv auf das Arbeitsamt zugehen. Machen Sie Ihrem Sachbearbeiter klar, in welcher Situation Sie sich befinden und welchen Weg aus der Arbeitslosigkeit Sie selbst sehen. Besonders wenn es um Angehörige geht, die gepflegt werden müssen oder um den eigenen Gesundheitszustand, kommt es sonst schnell zu Konflikten.

Darüber hinaus sollten Sie das Jobcenter nicht als Ihren Feind sehen, auch wenn Sie sich unter Umständen Bestimmungen fügen müssen, die Sie für ungerecht halten. Wenn Sie eine kooperative Haltung annehmen, ist das Arbeitsamt eher bereit, auf Ihre Einwände und Ideen einzugehen.

Andererseits sollten Sie sich aber auch nicht einschüchtern lassen. Informieren Sie sich ausführlich darüber, welche Rechte Sie haben und wo Sie sich Hilfe holen können.

Dann haben Sie die besten Chancen, die Zeit der Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden.

Bildquelle: © vege – Fotolia.com

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