Recht am

Sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, warum der Handel im Internet anderen Gesetzen unterliegt, als der Kauf im stationären Handel. Die Gründe und Ihre wichtigen Rechte erfahren Sie hier.

Überblick

  • Von der EU-Richtlinie ins deutsche Gesetzbuch
  • Was steht genau drin?
  • Anwendungsbereich
  • Informationspflichten
  • Ihr Recht auf Widerruf
  • Ausnahmen bestätigen die Regel
  • Welche Fristen sind einzuhalten?
  • Wie wird richtig widerrufen?
  • Folgen des Widerrufes
  • Fazit

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Von der EU-Richtlinie ins deutsche Gesetzbuch

Der Grund ist die Fernabsatzrichtlinie der EU zum Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz. Diese EU-Richtlinie wurde im Jahr 2000 als eigenes Gesetz in die deutsche Rechtsprechung aufgenommen. Damit wir uns nicht mit zu vielen einzelnen Gesetzen herumärgern müssen, wurde das Fernabsatzgesetz im Jahr 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernommen. Und das ist auch gut so, denn im BGB finden Sie auch alle weiteren Gesetze, die den Verbraucherschutz sichern. Sie finden die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes jetzt im BGB im § 312b-k.

Was steht genau drin?

Damit Sie jetzt nicht sofort zum mehrere hundert Seiten starken BGB greifen müssen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Verbraucherschutz im Internet-Handel. Lesen Sie, welche Rechte Sie als Verbraucher haben.

Anwendungsbereich

Wo gilt denn nun das Fernabsatzgesetz? Das ist ganz einfach: Wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht in einem Raum mit Ihrem Handelspartner sind, unterliegen die abgeschlossen Verträge dem Fernabsatzgesetz. Entscheidend ist, dass Angebot oder Vertrag über Mittel der Fernkommunikation zustande gekommen sind.

Das sind zum Beispiel:

  • E-Mail
  • Internet
  • Brief
  • Telefon
  • Katalog
  • Fax

Ausgenommen von den Regeln des Fernabsatzgesetzes sind Geschäfte zwischen Privatleuten und Verträge zwischen Unternehmern. Wenn Sie also über einen Online-Kleinanzeiger oder eine Online-Auktion als Privatperson einer anderen Privatperson etwas verkaufen, treffen die Regeln des Fernabsatzgesetzes nicht zu. Anders ist es aber, wenn Sie bei einer Online-Auktion von einem Händler etwas kaufen: Sie sind dann durch das Fernabsatzgesetz geschützt.

Informationspflichten

Wenn ein Unternehmen Ihnen als Verbraucher etwas über das Internet verkaufen will, muss es seinen Informationspflichten nachkommen. Im BGB steht dazu: Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Informationen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Entscheidend ist hier das Wort „vor“.

Das bedeutet, dass Sie nicht erst informiert werden sollen, wenn Sie Ihre Ware bekommen, sondern bereits im Angebot oder auf der Internet-Seite des Anbieters. Und welche Informationen muss das Unternehmen über sich preisgeben? Auch das ist im BGB geregelt.

Unter anderem sind das:

  • Eigenschaften der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens
  • Preis inklusive aller Steuern und Abgaben
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen und Liefertermin
  • Widerrufsrecht

Ganz wichtig ist hier der letzte Punkt: Das Widerrufsrecht. Im Gegensatz zum stationären Handel haben Sie bei Verträgen aus dem Fernabsatzgesetz viele Möglichkeiten, alles wieder rückgängig zu machen. Während Sie im Einzelhandel auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen sind, haben Sie im Internet-Handel viel mehr Rechte. Welche das sind, erfahren Sie jetzt.

Ihr Recht auf Widerruf

Das Wichtigste zuerst: Sie als Verbraucher können Verträge, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Und hier zeigt sich besonders deutlich der Unterschied zwischen Internet-Handel und stationärem Handel: Oft wird gesagt, dass man als Kunde zwei Wochen Umtauschrecht hat, wenn man in einem Ladengeschäft etwas gekauft hat. Das ist falsch. Wenn Sie einen Kauf im Einzelhandel rückgängig machen wollen, geht das nur, wenn der Verkäufer kulant ist. Wenn die Ware in Ordnung ist, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf Rückgabe wie beim Internet-Handel.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Jede Regel hat ihre Ausnahmen. Das gilt auch für Ihr Widerrufsrecht. Ausgeschlossen ist der Widerruf aus dem Fernabsatzgesetz für:

  • Waren, die genau nach Ihren Wünschen gefertigt wurden
  • Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
  • Verträge über verderbliche Ware, wie zum Beispiel bestimmte Lebensmittel
  • Verträge über Ton- oder Filmaufzeichnungen
  • Verträge über Software
  • Verträge, die in Versteigerungen geschlossen wurden

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Zweiwochen-Frist Ihres Widerruf-Rechtes beginnt, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und die Ware erhalten hat. Auch hier gibt es ein entscheidendes Wort: Und. Die Frist beginnt nicht, wenn Sie im Internet über Widerrufsrecht informiert wurden. Erst wenn Sie zusätzlich zur Widerrufsbelehrung die Ware erhalten haben, beginnt die zweiwöchige Frist.

Werden Sie erst nach dem Vertragsabschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert, haben Sie sogar einen ganzen Monat Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Interessant wird es, wenn Sie gar keine Informationen über Ihr Widerrufsrecht bekommen: Dann gilt ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht! Und das Unternehmen ist in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass es nachweisen muss, dass Sie die Widerrufsbelehrung tatsächlich bekommen haben.

Wie wird richtig widerrufen?

Der Widerruf ist nicht an eine bestimmte Form gebunden: Sie können ausdrücklich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief widerrufen. Es gibt aber auch das so genannte konkludente Handeln: Verweigern Sie die Annahme der Ware oder senden Sie die Ware an das Unternehmen zurück, besteht darin schon ein korrekter Widerruf. Für die Einhaltung der Frist ist entscheidend, wann Sie den Widerruf begonnen haben: Es ist der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Absicht zum Widerruf erklären. Dabei ist es nicht wichtig, wann das Unternehmen die Ware oder Ihren Brief bekommen hat, sondern einzig das Datum, wann Sie abgeschickt haben.

Folgen des Widerrufes

Wenn Sie Ihren Widerruf erklärt haben, besteht für Sie der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sie müssen dann auch die bestellte Ware zurücksenden und können nicht verlangen, dass die bestellte Ware bei Ihnen abgeholt wird. Allerdings muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung nur tragen, wenn die Ware mehr als 40 Euro wert ist.

Fazit

Der Abschluss von Verträgen über das Internet ist schnell und unkompliziert, aber auch voller Fallstricke, die nicht jeder Verbraucher sofort erkennt. Das Fernabsatzgesetz, das im Jahr 2002 in das BGB übernommen wurde, kann Sie vor finanziellen Verlusten schützen.

Bildquelle: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2